Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 43 (24.10.1871)
- Date
- 1871-10-24
- Page
- Seite 866 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226798-3226842--29976-3252839- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
86 6 nur wohlfühlcn kann. Jndeß ist an die Stelle jener Befürchtung, die vorerst gegenstandslos geworden, noch immer das Mißtrauen getreten, das so lange an^auern wird, bis man denselben Geist völliger Gleichberechtigung auch in Deutschland selbst zu vollständiger Herrschaft gelangt sehen wird. Man sagt sich, jetzt sehen wir allerdings im Elsaß das Regime der Toleranz angewcndet. Ist dieses aber nicht unbedingt auch zugleich in Deutschland herrschend, so können wir es nur als eine Rücksichts nähme auf die neuen Provinzen ansehen, und haben keine Bürgschaft, daß, wenn dereinst diese Berücksichtigung wcgfällt, nicht auch wir die Härte zu empfitlden haben werden, der unsere Glaubensgenossen in Deutschland noch auögesetzt sind. Erst wenn wir in Deutschland selbst die gleiche Gesinnung bethätigt sehen, können wir uns ganz beruhigt fühlen. Wir betonen noch einmal, die Inden wollen ja keine Vorrechte, sic wollen nur gleiche Rechte, was ihnen Niemand verdenken wird, sie wollen jede Ausnahme beseitigt haben, auch jede Ausnahme für die Elsässer vor ihren Glaubensbrüdern in Deutschland. Dann wird sich auch in unseren Herzen die Sympathie für das in so vielen Beziehungen großartige deutsche Reich, für auch unser ehemaliges Ursprungsland einstellen, ohne daß wir des DarrkeS zu vergessen brauchen, den wir Frankreich schuldig sind. Irr der That ist cs ja jedem Menschen natürlich, seine Sympathien dahin zu wenden, wohin alle seine bürgerlichen und politischen Beziehungen ihn weisen, und jede Seele befreit sich gern von dem Drucke, etwas Verlorenes bedauern zu müssen. Frankreich. Paris, 9. October. Daö Journal ofsicicl bringt ein Decret, welches die Bedingungen vorschreibt, die von den a l g i e r i s ch e n Israeliten zu erfüllen sind, um in Gemäßheit des noch nicht aufgehobenen Dekretes vom 24. October 1870 die LLahlfunctioiien provisorisch ausübeu zu können. Das Decret lautet: „Art. 1. Provisorisch und bis von der Nationalversammlung über die Aufrechterhaltung oder die Abrogation des Decretes vom 24. October 1870 beschlossen sein wird, werden als Franzosen betrachtet und bleiben auf Grund dessen in die Wahllisten eingeschrieben — wenn sie sonst die anderen Bedingungen der bürgerlichen Rechte erfüllen — die Israeliten, die vor der französischen Besitzergreifung in Algier geboren oder nach dieser Zeit von Acltern geboren sind, welche in Algier zu der Zeit der Besitzergreifung seßhaft waren. „Art. 2. Folglich wird jeder Jöraelit, der in die Listen eingeschrieben oder in denselben belassen werden will, gehalten sein, sich in zwanzig Tagen nach Veröffentlichung deS gegenwärtigen Decrets darüber auszuweisen, daß er in einer der durch Artikel 1 beftimmtcu Bedingungen sich befindet/' (In jedem andern Falle stellen die Behörden die Wählerlisten auf und legen sie aus, damit jeder, der übergangen worden, fein Recht zu reclamiren vermag. Herr Thiers geht mit den Israeliten Algiers den entgegengesetzten Weg und nimmt keinen Israeliten in die Wählerliste aus, der sich nicht von selbst meldet und den Beweis seiner Geburt in" Algier mitbringt,' den dort documcntarisch zu führen in den meisten Fällen unmöglich sein wird. Auf solche Weise wird man die Wähler los, ohne scheinbar ihren Rechtsanspruch verletzt zu haben. Thiers bleibt immer der schlaue Diplomat.) Belgien. Brüssel, im October. (Privatmitth.) In Brüssel hatte sich nach der Schlacht bei Sedan unter dem Titel „Brodcomit6" eine Gesellschaft gebildet, die es sich zur Aufgabe stellte, die Leiden des Krieges sowohl für die von demselben betroffenen Bevölkerungen als auch für die Verwundeten nach Kräften zu lindern. Eines der thätigstcn Mitglieder desselben war der Großrabbiner Astrnc in Brüssel. Herr Astruc begab sich unmittelbar nach der Uebergabe von Metz mit zehn Wagen voll Zucker, Kaffee, Salz, Hnlsenfrüchteu, Fleisch, Mehl, Kartoffeln rc. nach der unglücklichen Stadt, um der schwer betroffenen Bürgerschaft zu Hülfe zu kommen. Zur Nnterstützung der Familien, dre sich nach den Capitulationen von Sedan und Metz nach Belgien flüchteten, wurde ein besonderes Hülfscomits ernannt, dessen Arbeiten Herr Astruc als Präsident leitete. Fünfnndneunzig Familien wurden von demselben unterstützt, zweiundscchzig nach dem Ende des Krieges wieder in ihre Heimath zurückgeführt; außerdem hat das Eomit6 vielen Emigrirten Beschäftigung verschafft. Katholiken, Protestanten und Juden