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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-10-24 · Heft 43 (24.10.1871) · p. Seite 867

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 43 (24.10.1871)
Date
1871-10-24
Page
Seite 867 (sequence 13)
Language
German
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867 haben in erfreulichem Verein an diesen! schönen Werke gearbeitet. (Wir entnehmen diese Notizen aus dem soeben erschienenen Rapport xsnoral du comit<5 du pain.) Doiicnlf ü v st t n th inner. Bukarest, 2. October. So unhaltbar die hiesigen Zustände der rumänischen Juden und so unausführbar die bisherigen zu Tage gebrachten Gesetzentwürfe über die Verhältnisse derselben sind, so lassen sich die rumänischen gesetzgeberischen Weisen nicht abhalten, immer neue Projecte auszubrütcn, durch welche sie aber nur beweisen, daß der Haß und das Vorurtheil zwar keine Grenze in den entarteten Geistern, wohl aber in der Wirklichkeit finden; denn eben alle diese legislatorischen Auswüchse sind darum gefahrlos, weil der Haß sich in ihnen überstürzt, so daß ihre Ausführung an sich unmöglich ist. So der berüchtigte Gesetzentwurf der 33 Deputirtcn, so der berüchtigte Entwurf eines Gemeindegesetzcs, so ein abermaliges Projectgcsetz, das nicht minder wahnwitzig ist. Heute nämlich brachte die Trompetta Carpatzilor ein neues „Gesetzprojcct über die Rechte, die den Israeliten in Rumänien gewährt werden sollen", unterschrieben vom Senator Joan DeSliu. ES handelt sich nämlich darum, die ftaatSgefährlichen Doctrinen der neuen Jaffyer Partei unschädlich zu machen, an deren Spitze Fürst Gregoriu Sturdza sich befindet und welche humanere Grundsätze den Israeliten gegenüber kundgegeben hat. Da dieses neue Projett, wie gesagt, von einem Senator ausgearbeitet ist und in der nächsten Session dem Senate vorgelegt werden soll, so verlohnt cs sich wohl der Mühe, den Inhalt desselben in kurzen Worten zu skizziren. Vor Allem seien die Juden aus dem flachen Lande zu vertreiben. Grundbesitz dürfen sie nicht erwerben; der schon erworbene müsse innerhalb eines Jahres vom Staate zurückgekauft werden. In den städtischen Gemeinden sollen diejenigen Israeliten, welche a) seit zwei Generationen im Lande leben, l>) ein ryceum im In- oder Auslande absolvirt haben, e) ein Grnudeinkommen von 3000 Francs besitzen und d) als redliche Menschen sich gcrirt haben, die Civi(rechte, welche jeder Fremde in Rumänien besitzt, erwerben, mit Ausnahme des Rechtes, Grundstücke als Eigentümer, Pächter rc. zu besitzen. Jeder Jude ist armeedienstpflichtig; doch soll, so beantragt der jndenfeiudliche Senator, seine Dienstzeit eine zehnjährige sein, das heißt, um sieben Jahre mehr als die der Christenlbetragen. Will der Jude sich davon befreien, so soll er für jedes Jahr 3000 Francs bezahlen.*) Wenn man nun fragt, worin denn diese „Civilrechte" bestehen, so dürfte Herr Desliu selbst auch nicht darauf antworten können, wenn er nicht etwa unter diesem Ausdrucke daö Recht, „rumänische Luft zu athmcn, Steuern zu zahlen und zehn Jahre in der Armee zu dienen", versteht. Sie sehen, die ganze Sache läuft darauf hinaus, den Juden den Aufenthalt hier unmöglich zu machen und sie vollständig außerhalb des bürgerlichen Gesetzes zu stellen. —. Dem Consul der nordamerikanischen Staaten, Herrn Peixotto, sind auch die schweizerischen Eonsulargeschäste vom Bundesrathe zu Bern übertragen worden. —. Die hiesige Gemeinde wünschte, den Rabbiner Dr. Kayserling, Prediger der isräelitisthen Genleinde zu Pest, zu ihrem Oberrabbiner zu machen, und richtete deshalb eine Berufung unter sehr glänzenden Bedingungen an denselben. Zu allgemeinem Bedauern hat er aber abgelehnt. Nuß laut). Warschau, im Oktober. Der „P. Z." wird aus W a r sch a u berichtet: Dir Jude u werden von Neujahr ab alle griechischen Kirchenfeiertage und die staatlichen Festtage in eben der Weise zu begehen haben, wie die anderen Eonfessionen sie begehen müssen. Das ist acht russisch. In den christlichen Schulen befindliche Kinder jüdischer Aeltern sollen an Sabbathen und jüdischen Festen vom Schreiben, Zeichnen rc. nicht dispeusirt sein; dagegen sollen sic nicht gehalten sein, die Schule an solchen Tagen zu besuchen. *j Der Wortlaut dieses trübseligen Gesetzentwurfes des weisen rumänischen Senators findet sich in der eben angelangten Dtv. 11 der „Rumänischen Post." Seine 37 Artikel nehmen aber zu großen Rannt ein, und wir leben zu sehr der Hoffnung, daß er wie seine Vorgänger in den Actenräumen der Kammer stecken bleiben wird, als daß nur ihm die Ehre eines Abdruckes gewähren möchten. Auch die Auslassungen der rumänischen Zeitungen übergehen wir mit Stillschweigen; denn was dieses Gesindel von Scribenten schreibt, kommt doch nicht über den Kreis der Herren Rumänen heraus und verurtheilt sich so selbst, in den Händen und Herzen dieser edlen Race zu verbleiben. Redaction der Attg. Ztg. d. I.

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