Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 42 (17.10.1871)
- Date
- 1871-10-17
- Page
- Seite 842 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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842 Kattowitz, 29. September. (Schles. Ztg.i Am 9. Dctober findet die feierliche Eröffnung des confessio nsl osen Gymnasiums statt, und am nächsten Tage beginnt der Unterricht in den vier nnteren Clafscn, wozu sich bis fetz! etwa 130 Schüler gemeldet haben. Der katholische Religionsunterricht wird nach einem Abkommen mit dem Fürstbischof durch einen dazu qualificirten Caplan, welchen die Gymnasialclasse voll besoldet, ertheilt werden; die evangelischen Religionsstnnden übernimmt der hiesige Pastor, den jüdischen Religionsunterricht, welcher aus der Communalcaffe bezahlt wird, der künftige Rabbiner. Meisenheim, im September. Die „Voss. Z." Lheitt nach der „Br. Jsr. W." einen Erlaß des Ministeriums des Innern an den hiesigen Rabbiner mit, welcher sich über die Erhebung der Eommunalsteuer von ihm, während die christlichen Geistlichen bekanntlich davon befreit sind, beschwert hat. Der Erlaß lautet: , . „Berlin, 30. August 1871. Auf den Bericht vom 0. August d. I., betreffend die Frage, „ob jüdische Rabbiner mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 3. Juli 1869 (B.-G.-Bl. S. 292.) die den Geistlichen im Artikel 10. des Gesetzes vom 15. Mai 1866 bewilligte Freiheit von den direkten Eommunalabgaben beanspruchen können", erwidere ich der königl. Negierung, daß die gedachte Frage zu verneinen ist. Ein derartiger Anspruch ist aus dem Bundesgesetze vom 3. Juli 1869 eben so wenig herzuleiten, wie — gemäß den Ausführungen des von ihr allegirten Rescripts vom 13. November 1860 — aus dem Artikel 12. der preuß. Verfassungsurkunde. Das qu. Bundesgesetz bestimmt, daß alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufgehoben sein sollen; — in der Richttheilnahme an den durch die preuß. Gesetze den christlichen Geistlichen bezüglich der Theilnahme an den Eommunallastcn cingeräumten Privilegien kann aber eine Beschränkung der bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Rechte nicht gefunden werden." Der Minister des Innern. Eulenburg. (Der Erlaß besagt uns nichts Neues; der factische Zustand ist Jedermann bekannt. Der Minister ist der Ansicht, daß die preußische Verfassung und das Bundesgesetz zwar die Gleichstellung der Juden in allen bürgerlichen und politischen Rechten, nicht aber die Gleichstellung des Judenthums mit den bevorrechteten christlichen Kirchen aussprcchen. Die Gleichstellung der Culte wäre also nicht vorhanden. Db eine andere Deduktion, nämlich daß die Steuerzahlung oder Steuerbefreiung zu den bürgerlichen Rechten, also in die bundesgesetzliche Bestimmung hinein gehöre, zum Ziele führen werde, erscheint sehr fraglich, da ja die Steuerbefreiung nur den Pfarrer als solchen betrifft, also als Beamter der bevorrechteten Kirche. Das wahrhafte Ziel kann nur die Gleichstellung der Culte sein, wie sie jetzt im deutschen Reichslande Elsaß-Lothringen besteht, und' diese Forderung haben wir in unserer Vorstellung an das Staatsministerium aufgestellt. Wir hoffen indeß nur durch einen langen und ausdauernden Kampf dieses Ziel erreicht zu sehen. Würde durch die Beseitigung der, den jüdischen Gemeinden in Preußen bis jetzt zustehenden Rechte, nämlich durch pure Aufhebung des Gesetzes vom 23. Juli 1847 die jüdische Gemeinde zu einer Privatgenossenschaft gemacht werden, so könnte von einer solchen Gleichstellung gar nicht mehr die Rede sein, da es vielmehr dann allein darauf ankäme, ob der Staat die Trennung der Kirche vom Staate so weit ausdehne, daß die christlichen Kirchen auch zu dieser Kategorie gebracht würden. Redaction der A. Z. d. Jud.) Bützow, 2. Oktober. (Privatmitth.). Ein gewisser Herrman von Scharsf-Scharffenstein, ehemaliger bayrischer Oberstlieutcnant, macht seit einiger Zeit ein Gewerbe daraus, gegen die Juden die ärgsten Schmähschriften drucken zu lassen und zu verbreiten. Zuerst erschien im Juni von ihm, einem Werkzeuge der Jesuiten: „Die Juden in Frankfurt am Main;" alsdann: „Die Juden in Bayern," und jetzt zeigt er an: „Das geheime Treiben, der Einfluß und die Macht des Judenthums in Frankreich seit hundert Jahren." Was der Mann treibt, kann der Leser sich vorftellen, wenn wir aus dem gedruckten Jnhaltsvcrzeichniß hervorheben: „Napoleon 1. stammt aus einer Judenfamilie," „Gambetta und Assy sind Juden" u. dgl. m. Wir glauben auf Dreifaches aufmerksam machen zu nlüsscn: 1) Unsere Glaubensgenossen mögen sich endlich daran gewöhnen, derartige judenfresserische Schriften nicht zu kaufen; denn in der That sind sie es, die dadurch solche Schmähschriften am meisten unterstützen , da factisch nur wenige Christen für solche