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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-10-10 · Heft 41 (10.10.1871) · p. Seite 825

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 41 (10.10.1871)
Date
1871-10-10
Page
Seite 825 (sequence 9)
Language
German
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825 Rußland. Aus Rußland, im September. Aus Kolo wird der „P. Z." geschrieben: Als im Jahre 1561 das Gesetz, nach welchem Juden im Gränzrayon nicht wohnen und nur in der Entfernung über eine Meile von der Gränze sich niederlassen durftenaufgehoben und ihnen gestattet wurde, nach Belieben ihren Wohnsitz zu nehmen, entstanden an verschiedenen Stellen in der Nähe der Gränze einzelne Etablissements, die von Juden formell als Schänken oder als Handelslocale benutzt wurden, in Wahrheit aber nur als Sammel- und Stapelplatz für den Schmuggelhandel dienten. Um dem dadurch vermehrten, Schmuggelwesen zu steuern, ist ein Erlaß erschienen, nach welchem derartige Etablissements, die erst nach dem Jahre 1861 errichtet worden und von Juden besessen oder erpachtet sind, auf den Aussterbeetat gestellt, d. h. nicht wieder aufgerichtet werden sollen, wenn sie abbrennen oder verfallen; ebenso sollen sie auch nicht reparirt werden. Daß neue Etablissements in dieser Art nicht errichtet werden dürfen, versteht sich von selbst. Diese Mittheilung mag das Gerücht widerlegen, wonach keinerlei Reparaturen oder Neubauten im Gereiche der Grenze bis auf zwei Meilen Entfernung vorgenommen werden sollen, also Alles, was sich in diesem Bereiche von Wohnungen und Niederlassungen befindet, nach und nach eingehen und tabula rasa längs der Gränze erstehen soll. Aus Wilna meldet man: Einer neuen polizeilichen Verordnung zufolge werden die in der Stadt ansässigen Inden angewiesen, Niemanden ohne Genehmigung der Ortspolizei bei sich anfzunehmcn oder auch nur zu beherbergen. Wenn also irgend Jemand von auswärts bei einem Einwohner jüdischer Eonfession einkehrt und übernachten will, muß dieser sofort unter Einreichung der Legitimationspapiere des Fremden dem Eirkclcommissarius Anzeige machen; wer dies unterläßt, verfällt in eine Geldstrafe von 5 bis 50 Rubeln und wird außer dieser Geld- resp. Gefängnißstrafe noch auf eine Zeit von vier Wochen bis zu zwei Jahren unter Polizeiaufsicht gestellt. Diese strenge Maßregel mag wohl dadurch veranlaßt worden sein, daß man vor einigen Tagen bei einer nächtlichen Revision über 30 Personen verhaftete, die ohne jede Legitimation sich bei Juden einquartirt hatten. —. In diesem Jahre hat die Regierung denChassidim die Wallfahrt nach Kock zu ihrem dortigen Rebbe verboten, um die Cholera nicht weiter verschleppen zu lassen. Der Rebbe, schreibt man, wird demnach an diesem Neujahrfeste wenig Wunder haben thun und wenig Peterspfennige einnehmen können. Nordamerika. Chicago, 12. September. (Privatrnittheil.1 Sie wollen von mir wissen , welche Wirkung die heftigen Streitigkeiten über die Versammlung zu Cincinnati und die daselbst gefallen sein sollenden Aeußerungen auf das jüdische Publicum gehabt haben. Eine günstige war cs keineswegs; indeß das Judenthum hat schon größere Aergernisse und Stöße vertragen, und unsere Zeit ist so flüchtig und so wenig geneigt, auf metaphysische Definitionen u. dgl. cinzugehen, daß die ganze Angelegenheit bald wieder völlig vergessen sein wird. Jetzt haben sich die wilden Wasser bereits verlaufen und nichts weiter zurnckgelassen, als daß sie die Autorität der Stimmführer im amerikanischen Judenthume abgeschwächt haben. Zunächst war man erstaunt, über die Grundbegriffe im Judenthume einen Streit ausbrechen zu sehen, einem Zwiespalte zu begegnen, während man gerade dieses Territorium als gleich zweifellos bei allen Parteien geglaubt hatte. Die Heftigkeit , mit welcher die Sache angegriffen wurde, die Schonungslosigkeit, mit der man sich gegenseitig behandelte, die Persönlichkeiten, die hereingezogen wurden, die Anmaßlichkeit Einzelner, die sich das öffentliche Vertrauen erst noch zu erwerben gehabt hätten, der Wortschwall, der über das Ganze sich ergoß, verwirrten selbstverständlich die Geister immer mehr, anstatt sie auszuklären. Die eigentliche Aeußerung wurde dann von dem Urheber abgelenguct; es hätte sich, wenn man die Sache hierauf mit Ruhe betrachtet hätte, jetzt zeigen müssen, daß man eigentlich über jene Grundbegriffe gar nicht im Streite sei; aber man warf sich nun auf das Wort „persönlich" und stritt sich über dessen Anwendbarkeit oder Verwerfung herum. Dem großen Publicum kommt es natürlich darauf gar nicht an; es will seinen tief eingewurzelten 41

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