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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-09-26 · Heft 39 (26.9.1871) · p. Seite 781

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 39 (26.9.1871)
Date
1871-09-26
Page
Seite 781 (sequence 9)
Language
German
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781 Entfernung solcher Rabbiner vom Amte nicht erwirken können, sind dieselben verpflichtet, für eine anderweitige gesetzestreue Handhabung des Nabbinals Sorge zn tragen, selbst wenn sie dadurch veranlaßt sein sollten, aus dem bisherigen Gemeindeverbande ausscheiden zu müssen." Es versteht sich, daß man diesem Aktenstücke kein Wort weiter hinzuzufügen hat; man überläßt es sich selbst, und wenn nicht die Tagesblärter dasselbe schon gebracht hätten, würde es kaum der Mühe werth gewesen sein, es;um Abdruck in den Spalten dieser Zeitung zu übergeben. Ties sind die Männer, welche jetzt vorgeben, für Gewissensfreiheit einzntretcu. Straßbnrg,, 11. Septbr. Anfangs Oktober wird die 9kormalschnle, d. i. das Schullehrerseminar, zu Metz wieder eröffnet, nnd zwar konfessionslos d. h. für alle Eonfessionen gemeinschaftlich, so daß sich Zöglinge aus jeder Religionsgese kl schuft melden können. Tie „K. Z." enthält von hier in einem Griefe vom 8. September folgenden, nicht unwichtigen Passus: „Die Juden bilden bekanntlich im Elsaß eine einflußreiche Etasse der Bevölkerung. Es ist auch diejenige, welche sich bisher gegen Deutschland am feindlichsten gehalten hat, und es wäre nicht politisch, diese Mißgunst zu ignoriren. Sie beruht zum großen Theil auf der Furcht, daß die staatsbürgerlichen Rechte, wenn auch formell garantirt, doch in der Praxis nicht diejenige Auslegung erfahren möchten, welche den elsässischen Inden die staatsbürgerliche Stellung, die sie als Franzosen hatten, gewährleistet. In neuester Zeit geht nun in diesen Kreisen, wie Ihr Eorrespondent aus einigen Griefen ersah, in welche ihm Einsicht gestattet wurde, das bei der innigen Verbindung. in welcher Juden aller Länder zu flehen Pflegen, leicht erklärliche Gerücht, daß unter den Ernennungen auf . die Richterstellen in Elsaß'Lothringen sich der Raine auch nicht eines einzigen Israeliten befinde, obwohl sich mehrere angesehene Juristen mosaischen Bekenntnisses bewerbet: hätten. Sollte das Gerücht sich bestätigen, so vermöchten wir in dieser Zurücktveisung nichts Anderes als einen höchst bedenklichen Fehler zn erkennen, da wir meinen, daß in diesen Provinzen jede Handlung der deutschen Behörden einen politischen Charakter habe, der nur mit Schädigung wichtiger Interessen übersehen werden könnte." Ferner vom 12. September: „Die Straßb. Ztg. widerspricht der mehrfach geäußerten Befürchtung, es könnte der israelitischen Bevölkerung des Elsasses die unbedingte Gleichberechtigung mit den übrigen Staatsbürgern verkürzt werden." Wir bemerken, daß es abzuwarten stehe, inwiefern diese Zusicherungen zitr Wahrheit werden. Nicht unwichtig ist es, daraus zu achten, daß es eine Anordnung des jetzt aus Straßburg entfernten Herrn v. Kühlwetter war, die Seminarien confessionell zu trennen und ebenso die- Schulinspeetionen, die jüdischen Schulen aber ganz zu ignoriren, daß aber durch einen Erlaß des ReichSeauzlers Fürstet: BiSmark diese Anordnung beseitigt und die Seminarien und Schulinspectionen wieder coitfcssionslos wurden. Das erstere wurde sogar durch mancherlei Eilnvendnngen anfzuschieben versucht, bis der Reichskanzler seinen entschiedenen Willen aussprach. Mainz, 15. Sept. Die „Köln. Ztg." bringt folgenden Artikel von hier, welcher in erfreulichster Weise die oben Utitgetheilten Befürcht:u:gen widerlegt. Uttter den letzten Ernennungen zu Stellen an einigen Gerichten in Elsas;-Lothringen finden wir neben den zum Parquct in Colmar auch zwei zn Räthcn an den Landgerichten zu Metz und zu Zabern. Diese aus der Etasse der sogenannten hiesigen Stageadvocaten erfolgten Beförderungen sind bezüglich der beiden letzteren in so weit von Bedeutung, als cs im Deutschen Reiche die ersten sind, welche Bekennern des mosaischen Glaubens die Laufbahn der Stichler eröffnen sd. h. einstweilen wenigstens im neuen „Reichslande", in welchem die Zulassung bereits als geltendes Recht vorgcfnnden worden istj. Wenn diese Fälle in den neuen Provinzen selbst manche Sorge und manchen Jrrthum zerstreuen werden, so hat man auch im alten Reiche selbst alle Veranlassung, den neuen Standpunct der Reichsjustizverwaltnng mit aller Genugthuung aufzunehmeu. Es ist freilich noch abzuwarten, ob die Rückwirkung dieses Standpunktes im Mntterlande sich stark genug zeigen wird, um jene Hindernisse zu beseitigen, welche bis jetzt, trotz der in allen deutschen Verfassungen ausgesprochenen Gleichheit vor dem Gesetze und vollkommenen Gleichberechtigung;u Staatsämtern, der Ernennung von Israeliten zu Magistraturstellen entgegcnstattder:. In unserem Hessen hat man die Wirkung des Bornrtheils ziemlich systematisch durch Be- 39

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