Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 39 (26.9.1871)
- Date
- 1871-09-26
- Page
- Seite 779 (sequence 7)
- Language
- German
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779 nächst richtet es an die Juden in Rußland und Polen den Aufruf: „Erbarmt Euch der Unglücklichen und macht sie nicht noch unglücklicher durch Ausstellung Eurer Bettelbriefe! Stoßt Euere unglücklichen Mitbrüder nicht hinaus ins sichere moralische und physische Elend! - Greift ihnen unter die Arme, um sie einer nützlichen, bürgerlichen Existenz zuzuführen!" Es schildert hierauf, auf welche Weise die deutschen Gemeinden die Quellen dieses Nebels zu verstopfen gesucht haben: „Die Wohlthätigkeit wurde planmäßig organisirt. Bor allem wurde dafür gesorgt, daß keine unwissende, müßige Jugend hcranwachse; Handwerker- und Gewerbvereine wurden gebildet, um die Kinder der Armuth zu nützlicher Existenz zu erziehen; den arbeitsfähigen Erwachsenen wurde nach Möglichkeit Arbeit verschafft. — Es wurden Darlehnscassen errichtet, aus welchen zur rechten Zeit mit Wenigcnr Anfängern und in ihrem Geschäfte Zurückgehenden in würdiger Weise durch nicht beschämende Vorschüsse unter die Arme gegriffen wurde. Volksküchen wurden errichtet; Waisenhäuser öffneten sich den Aelternlosen, und edle Frauen bceiferten sich, Wittwen und armen Mädchen lohnende Arbeit, nützliche Beschäftigung und Unterstützung zu Unternehmungen zu gewähren." Wenn die polnischen Gemeinden denselben Weg einschlügeu, verspricht das Circulair ihnen Unterstützungen für ihre Institute von den deutschen Gemeinden zu erwirken, ebenso wie zur Uebersiedelung von Familien nach dem Innern Rußlands und zur Auswanderung nach Amerika. Es fordert daher die Gemeinden Rußlands auf, hierfür in ihrer Mitte einen Eentralausschuß zu bilden. Wir wünschen diesem Circulair eine ausgedehnte Wirksamkeit, ohne sie zu hoffen. Insbesondere scheint es schwierig, namentlich bei dem Geiste, welcher die russische Presse hinsichtlich der Juden beherrscht, daß ein solcher Eenttalausschuß in Rußland entstehe und wirksam bleibe. Auf der letzten Seite werden die 75 deutschen Gemeinden namhaft gemacht, welche bis jetzt zum Gemeindebunde sich angemcldet, und sämmtliche Gemeinden anfgcsordert, an den Ausschuß „eine statistische Zusammenstellung der seither für die Wanderbettelei verausgabten Beiträge einzusenden." Von der Elbe, 7. Sept. «Privatm.» Es war durchaus angemessen von Ihnen, das Circulair des früheren Darmstädter, jetzigen Halberstädter Rabbiners Dr. Auerbach zu veröffentliche«. Sowohl das Ziel, als die Mittel dieser Herren können sich nicht mehr Herausstellen und nicht klarer abzeichnen, als es in diesem kurze:: Eireulair geschieht. Die abgenutzten Phrasen von „Gewissenöknechtnng", „den Fuß auf dein Nacken der anderen Partei" vermögen Niemanden mehr zu dupiren und zeugen nur von der Armuth an Gedanken und Argumenten, die diesen 'Renten eigen ist. Der gesunde Menschenverstand sagt einfach: wir gewahren von dieser Gewissensknechtnng in den jüdischen Gemeinden nichts, und da jede Gemeinde nur durch ihre Mehrheit verwaltet wird, so können doch Einzelne, die in ihren Ansichten abwcichen, nicht verlangen, daß die Gemeinde sich ihnen unterordne, denn dies erst wäre eine wirkliche Gewissensknechtnng. Innerhalb der iüdff'chen Gemeinden ist für das Individuum gerade auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1S17 kein Zwang auch nur zu einer einzigen religiösen Handlung vorhanden. .Da dasselbe nur die Eivilehe verlangt, so kann sich Jeder religiös trauen lassen von wem er will, und wenn der Rabbiner der Gemeinde ihm nicht zusagt, so kann er sich von jeden: Anderen religiös trauen lassen. Selbst zu der Beschneidung können Aeltern nicht gezwungen werden, da das Eivilstandsregistcr von den Gerichten geführt wird. Sowohl der Orthodoxe wie der Reformer kann also ganz nach seinem freien Belieben leben, und nur das Eine ist Vorbehalten, daß der Bestand der Gemeinde als solcher nicht altcrirt werde. So lange der Jude in seiner Confession bleibt, soll er die Institute seiner Eonfessionsverwandtschaft mitznerhalten verpflichtet sein. Das Ausscheiden aus letzterer ist ihn: von: Gesetze zu keiner Zeit verwehrt. Das Gesetz kennt keine Partei, sondern nur die Mehrheit der Gemeinde zur- Herstellung der gesetzlichen Organe. — Di-. A. und seine Anhänger wollen also nichts Anderes, als daß jede Organisation der jüdischen Gemeinde abgeschafft werde. Das Gesetz sott ausgehoben und durch nichts Anderes ersetzt werden. Die Folge wäre jedenfalls, daß die Gemeinden sich einerseits in kleine Gruppen auflösen, und neben diesen eine, an manchen Orten nicht unbeträchtliche Zahl derer, welche im Jndemhume beharren wollen, denen aber religiöse Veranstaltungen völlig gleichgültig sind, sich ganz absondern, um ihre Bei-