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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-09-26 · Heft 39 (26.9.1871) · p. Seite 776

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 39 (26.9.1871)
Date
1871-09-26
Page
Seite 776 (sequence 4)
Language
German
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776 vorhanden, daß in einigen Fällen diesen vergötterten Menschen Menschenopfer dargebracht wurden. Diese Vergötterung, bestand, wie wir gesehen haben, entweder in. dem Glauben, daß sich bestimmte Gottheiten in diese Menschen niedergelassen, sich in ihnen verkörpert hätten, oder daß diese Menschen zur Gottheit erhoben, zu Göttern geworden seien. War der erstere mehr im Oriente und in Griechenland heimisch, der letztere in Rom, so fehlte es am letzteren Orte doch nicht an Beispielen für den ersteren. Dieser Aberglaube ist sehr grob, aber es hilft kein Sophisma darüber hinweg, und seine Existenz von den Pharaonen bis zum letzten römischen Kaiser steht in unbczweifelter Gewißheit da. Wie wir bereits gesagt, begnügt sich Herr Boissier gegen Schluß seiner Abhandlung zu sagen, daß „Juden und Christen muthig dagegen protestirt hätten." Die Juden läßt er weiterhin unbesprochen. Aber hinsichtlich der Christen führt er zunächst den Kirchenvater Tertullian an, der ausdrücklich die Vergötterung der Kaiser verwirft, da Niemand angebetet werden dürfe außer Gott. Er fährt aber fort zu zeigen, daß Christus die Ehrfurcht und den Gehorsam gegen die Obrigkeit befohlen habe, und daß deshalb das Christenthum sehr bald dem regierenden Fürsten einen besonderen Platz zwischen dem Menschen und Gott angewiesen habe. Schon im zweiten Jahrhundert habe der strengste Kirchenlehrer gesagt: „Wir betrachten den Kaiser als einen Menschen, der unmittelbar nach Gott kommt, er hat Alles von Gott, was er besitzt, und steht nur diesem nach." Boissier findet hierin eine Annäherung an das Princip der Apotheose. Er führt ferner den berühmten Kanzelredner Bossuet unter Ludwig XIV. an, welcher sagt: „Man muß dem Könige wie der Gerechtigkeit selbst gehorchen; sie sind Götter und haben in gewisser Weise Antheil an der göttlichen Unabhängigkeit (ils sont des dieux et participcnt en quelque faron ä Tind^pendanee divine). Wie in Gott jede Vollkommenheit vereinigt ist, so ist alle Macht der Einzelnen in der Person des Königs vereinigt. Welche Größe, daß ein einziger Mensch deren so viel enthält! Zöge Gott seine Hand zurück, würde die Welt inö Nichts zurückfallen; hörte die Autorität im Königreiche auf, würde Alles in Verwirrung gerathen. Betrachtet den Fürsten in seinem Cabinet; von hier gehen die Befehle aus. welche in Einverständniß die Magistrate und die Kricgsleute, die Provinzen und die Armeen vorwärts gehen machen. Es ist dieS das Bild GotteS, der, sitzend auf seinem Throne im höchsten der Himmel, die ganze Natur vorwärts gehen macht. Die Bösen haben gut sich verbergen, das Licht Gottes folgt ihnen überall. So früh sie auch aufstehen, er kommt ihnen zuvor; so weit sie sich auch entfernen, seine Hund ist auf ihnen. So giebt Gott dem Fürsten, die geheimsten Spuren zu entdecken; er hat Augen und Hände überall; die Vögel des Himmels hinterbringen ihm, was vorgehr. Er hat von Gott selbst zum Nutzen der Angelegenheiten eine Einsicht erhalten, daß er die Dinge fast erräth. Hat er die Jntrigue erkannt, so ergreifen seine Arme seine Feinde an den Enden der Welt und stürzen sie in die Tiefe des Abgrunds: es giebt keine sichere Zuflucht vor einer solchen Macht." So sprach .'.n Bischof; die Höflinge thaten ein Mehreres und bei nicht wenigen Gelegenheiten, wie Boissier anführt, wurden die heidnischen Cultusceremonien fast ganz für die christlichen Fürsten copirt. Wir fügen hinzu, daß die Anhänger der unbedingten Königsmacht in England bis zur Revolution von 1688, namentlich die strengsten anglikanischen Kirchenlehrer in ihren Darstellungen über die Pflicht des passiven Gehorsams ganz ähnlich wie der französische Bischof sich aussprachen — bis sie unter Jakob II. ihre Kirche von diesem Monarchen bedroht sahen, worauf sie umlenkien und den König verjagen halfen. Kehren wir nun zu den Juden zurück. Wenn, wie wir in unserem ersten Artikel gezeigt haben, das theoretische wie das factische Judenthmn niemals von einer Menfchenvergötterung etwas wissen wollte und wußte, sondern sie in strengster Weise perhorrescirte, so läßt es sich vorauSsetzen, daß von dem Augenblicke an, wo die Juden mit den Römern in Berührung kamen, die Opposition gegen diesen die Menschheit entehrenden Aberglauben die entschiedenste wurde. Unter dem Einflüsse dieses Gegensatzes wurde auch das mosaische Verbot götzendienerischer Abbildungen lebloser und lebendiger Gegenstände zur Zeit der Römerherrschaft auf's Aeußerste ausgedehnt, weit über die Auffassung desselben in früherer Zeit, weit über die Auslegung, welche die talmudische Zeit ihm gab, die diese Strenge wieder milderte. Nannte doch Josephus die kupfernen und die goldenen Löwen, welche Salomo, jene unter dem ehernen Meere, diese an seinem Throne hatte fertigen lassen, ungesetzlich (Alterth. 8, 7), während die h. Schrift sie durchaus nicht für götzendienerisch erklärte <s. 1 Kön. 8, 6—11.^. Der Rigorismus in dieser Zeit ging so weit, daß jede Abbildung irgend eines Thieres für ungesetzlich,

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