Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 38 (19.9.1871)
- Date
- 1871-09-19
- Page
- Seite 762 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3226798-3226837--29867-3252725- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
762 Naivetät, wie man sie so naturfrisch und urwüchsig selten bei den jesuitisch rafsinirten Partisanen der Feudalen findet. In dieser Naivetät geht „Vaterland" sogar so weit, den jüdischen Herren auf der Ringstraße die gnädige Versicherung zu geben, daß die Schwarzen jene stolzen Paläste nicht durch Petroleum zu verwüsten gedenken . . . Man hat schon Wunder von Dressur erlebt, aber zu den größten der Parteidressur gehört es jedenfalls, die große schwarze Katze so liebkosend mit .den Mäuschen, die sie sonst so gerne zu fressen beliebt, spielen zu sehen. Frankreich. Paris, 3. September. Der neugewählte Municipalrath verhandelte in diesen Tagen über die städtischen Lauten, welche, seit längerer Zeit unterbrochen, wieder ausgenommen und beendet werden sollen. 'Hierunter sind auch die beiden großen Synagogen, welche unter dem Protectorate Hausmanns beschlossen und begonnen wurden und die auf 4 Millionen Francs veranschlagt sind, wovon die Juden die Hälfte zuzuschießen haben. Es werden wohl noch zwei Jahre zu deren Vollendung nothwendig sein. D on a ufü r sten thüm er. Bukarest, 20. August. (Privatmitth.) Sie haben in Nr. 33 der denkwürdigen Sitzungen der rumänischen Kammer vom 9.—11. Juli Erwähnung gethan. Um den Vorgang verständlich zu machen und cinsehen zu lassen, daß selbst in Rumänien eine Neaction gegen den exclusiven Romanismus begonnen hat, gestatten Sie mir einige Bemerkungen. Dieselben werden auch erklärlich machen, warum in den verschiedenen Aufständen gegen die Juden besonders in Jassy die Studenten eine so große schimpfliche Nolle gespielt haben. Was in Rumänien geschieht, hat nicht blos eine territoriale Bedeutung; es wirft seine Schlaglichter auch auf benachbarte Länder; es zeigt im Voraus, was in den czechischeu und südslavischen Ländern sich wiederholen würde, wenn diese Völkerschaften wie die Rumänen zur Souveränetät gelaugten; cs ist der Kampf einer mißverstandenen, exclusiven Nationalität in halb barbarischen Völkerstämmen gegen die europäische Civilisation, gegen Humanität und Völkerrecht Die Juden sind es nicht allein, sie sind nur ein Theil der „Fremden", insonders der Deutschen, gegen welche jetzt in Rumänien der Haß entzündet ist, und um so stärker wird, je näher eine dieser Völkerschaften den Deutschen wohnt, weil dann der Kampf ein unmittelbarer ist. Die Juden sind hier nur der Probierstein für Recht und Humanität, wie sie dies früher in allen Staaten waren. Darum müssen Sie uns schon einen größeren Raum in der A. Z. d. I. widmen; wir glauben, er kann nicht besser verwendet werden. Die gesammte exclusive und antidynastische Richtung des „Romanismus", wie er in der Kammer durch die Fraction, in der Publicistik durch die Columna lui Trajan, Telegraful, Uniunea liberala u. s. w. vertreten ist und deren Hauptziel die Vertreibung der Fremden, namentlich der Deutschen und Inden, aus Rumänien ist, hat, wenn nicht ihren Ursprung, doch jedenfalls ihre theoretische Fassung und ihre bedeutendste Anregung und Verbreitung durch die Vorlesungen erhalten, welche ein nunmehr verstorbener Professor an der juridischen Facnltät zu Jassy, Simeon Barnutz, von 1855 bis 1863 über das öffentliche Recht der Rumänen gehalten. Das Manuscript dieser Vorlesungen wurde von den Schülern des Barnutz, den gegenwärtigen Häuptern der Fraction, im Jahre 1867 veröffentlicht, unter den Lehrern und Schülern der öffentlichen Schulen dafür Propaganda gemacht und das Buch selbst als das Evangelium der rumänischen Wiedergeburt präconisirt. Die Grundgedanken dieses eigenthümlichen Systems, welches so wohl geeignet war, den Fanatismus einer ungebildeten Jugend zu erregen, sind folgende: Das altrömischc Recht ist im Bewußtsein der Rumänen in ununterbrochenem Zusammenhang mit seiner glorreichen Vergangenheit stets lebendig geblieben, und die Rumänen haben heute nur an diese Tradition anzuknüpfen, um die alte römische Größe wieder zu erlangen. Alle Fragen müssen in diesem Sinne gelöst werden, deshalb muß zuerst eine neue Auftheilung des einstigen Ager publiciis in Dacien geschehen. Zwei Drittel Alles gegenwärtigen Grundbesitzes müssen den Privaten genommen und unter das Volk vertheilt werden, so daß jeder Rumäne Grundbesitzer würde; es muß dann sowohl der Berkanf des so erlangten Besitzthums, als dessen Verpachtung verboten sein. Zur Hebung des nationalen Handels und der Industrie