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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-09-19 · Heft 38 (19.9.1871) · p. Seite 756

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 38 (19.9.1871)
Date
1871-09-19
Page
Seite 756 (sequence 6)
Language
German
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756 Nach dem Tode Michel Chosids mußte die Gemeinde auf königlichen Befehl trotz ihres Sträubend den Moses Aron aus Leipnik zum Rabbiner berufen; doch entledigte sie sich seiner bald wieder und wählte an seiner Stelle Esajas Hirsche!. Die ersten zehn Jahre Friedrichs d. Großen (1740—1750; f der bekanntlich kein großer Judenfreund war, brachten neue Bedrückungen; dennoch wuchs die Zahl der berliner Juden, gegen das beschränkende Gesetz, auf 333 Familien mit 19-15 Köpfen (1713). Im Jahre 1750 crfloß dann ein „Generalprivilegium" für die preuß. Juden, welches die Zahl der geduldeten Familien einigermaßen erhöhte und den besonderen Gerichtsstand für die Juden abschafste, sonst aber die alten Beschränkungen bestehen ließ und für den von einem Juden verübten Diebstahl alle seine berliner Glaubensgenossen solidarisch haftbar erklärte. Fast alle Handwerke, viele Handelszweige, der Ankauf von Grundstücken blieben den Juden verboten. Alle Judeugemeinden hafteten subsidiarisch für die Abtragung der Schutzgelder jeder einzelnen Gemeinde. Sofort erhob sich von Seiten der Juden ein hartnäckiger Kampf gegen dieses Gesetz, ein Streben, an dem sich die berliner Aeltesten lebhaft betheiligtcn. Im Innern der Gemeinde herrschte jedoch vielfach Unfriede, der sich erst minderte, als durch das Gencralprivilegium dem Beth-Din die Gerichtsbarkeit entzogen wurde, wogegen freilich der 1743 ernannte Oberrabbiner David Fränkcl remonstrirte; aber vergeblich. Bon der geistigen Entwickelung innerhalb der Gemeinde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts schweige ich hier lieber, lvcil sie thcils bekannt ist, theils sich anch nicht mit wenigen Worten erledigen läßt. Im Jahre 1778 wurde ein Lieblingsplan Mendelssohns verwirklicht, indem die jüdische Frcischule unter Leitung David Friedländers und Isaak Daniel Jtzigs errichtet wurde. Jndeß sie konnte nur mühsam ihr Dasein fristen und vermochte ihrem hohen Zwecke nicht zu genügen. An die Schule schloß sich alsbald eine hebräische Druckerei. Auch bei den Behörden fanden die geistige Regsamkeit und der wachsende Bildungseifer der damaligen Juden Anerkennung: die angesehensten von ihnen wurden mit den „Generalprivilegien" d. h. sämmtliche» Rechten christlicher Kaufleute, einige sogar mit dem, das völlige Bürgerrecht verleihenden Naturalisationspatent beschenkt. Im Börsenreglement von 1805 waren die jüdischen Kaufleute den christlichen gleichgestellt; an der Spitze der Kaufmannschaft der Residenz standen zwei Juden und zwei Christen. Aber solche theilweisen Zugeständnisse mochten mit Recht den Juden nicht genügen. Auf Veranlassung Friedländers machten sie seit 1787, dem zweiten Regierungsjahre Friedrich Wilhelms II., beständig Persuche, eine durchgreifende Aendcrnng der auf sie bezüglichen Gesetzgebung herbeizuführen. In der That wurde eine Commission „zur Reform des Judenwesens" ernannt, die sich aber den Juden recht ungünstig zeigte. Der 1792 ausbrechende Revolutionskricg ließ bic ganze Angelegenheit auf uubcstimmte Zeit verschieben. Doch wurden die solidarische Haftbarkeit für die Staatsabgaben, die berüchtigte Porzellanabnahme und der Leibzoll für inländische Juden aufgehoben. Die solidarische Haftbarkeit bei Diebstählen wurde erst von Friedrich Wilhelm Hl. 1798 abgeschafft. Die Wiedergeburt des preußischen Staates nach dem napoleonischen Kriege brachte dann das für die damalige Zeit so freisinnige Edict vom 11. März 1812 zu Wege, für welches schon am 18. desselben Monats die Aeltesten der berliner Judenschaft dem Könige ihren Dank kund gaben. Die neuere Geschichte der jüdischen Gemeinde in Berlin setzen wir als bekannt voraus, und mag der Wißbegierige eingehende und zusammenhängende Belehrung aus dem Geigcr'schen Buche selbst schöpfen. Wir erwähnen nur, daß gegenwärtig die beiden israelitischen Schulanstalten, die mittlere Knaben- und die mittlere Mädchenschule — jene unter der Leitung des Rectors Horwitz, diese unter der Steinschneiders — von dem vierten Theile der jüdischen schulpflichtigen Kinder besucht werden, während den übrigen Kindern in der von Dr. Kirschstein geleiteten Religionsschule Gelegenheit zu religiöser Ausbildung gegeben wird. Die 1858 aus den Fonds der Talmud-Thorastiftung neu errichtete Lehrer-BilduugSanstalt, gleichfalls unter dem Rectorat von A. Horwitz, hat das Recht erhalten, das Zeugniß der Reife als jüdische Etementarlehrer zu ertheilen uub entläßt jährlich zahlreiche Zöglinge, die als Lehrer im Sinne gemäßigten Fortschritts gedeihlich wirken. Am 31. August 1860 kam das noch jetzt gültige „Statut für die jüd. Gemeinde in.Berlin" zu Stande. Sieben Vorstandsmitglieder und 21 Repräseutauten stehen an der Spitze der Gemeinde, die zwei Rabbiner und einen Rabbinatsassessor angestellt hat und drei Synagogen erhält. Das Wachsthum der

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