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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-09-19 · Heft 38 (19.9.1871) · p. Seite 755

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 38 (19.9.1871)
Date
1871-09-19
Page
Seite 755 (sequence 5)
Language
German
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755 feinem Namen zu schworen, und man verband seinen Altar mit der Diana des Aventin, um ihm so den Nimbus des AlterthumS zu gewähren. Wenn von da an alle römischen Cäsaren und viele ihrer Weiber, selbst die scheußlichsten Geschöpfe, als Götter angebetet wurden, so läßt sich doch ein gewisser Unterschied zwischen den Römern einer- und den Griechen und Orientalen andererseits bemerken. Mit wenigen Ausnahmen, wie Nero, der sich als Apollo, Commodus, der sich als Hercules anbeten und darstellen ließ, hat man in Nom zwar diese Menschen zu Göttern gemacht, nicht aber, wie es die Griechen und Orientalen thaten, wirkliche Götter in ihre Leiber hineinsteigen und sich in ihnen wieder gebären lasten. Man erhob Mestalina und Poppäa zu Göttinnen, erniedrigte aber doch Ceres und Juno nicht zu Jncarnationen in diesen abscheulichen Verbrecherinnen, wozu die Griechen geneigt waren. — Als Augustus gestorben war, erklärte ihn der Senat nunmehr für einen wahren und vollständigen Gott, und man bestimmte eine besondere Ceremonie bei dem Leichenbegängniste, um diese Vergötterung darzustellen, die später bei allen zu vergötternden Kaisern angewendet wurde. Man ließ unter Andern einen Adler aufsteigen, der die Seele des Verstorbenen zu den Göttern hinauftrug. Ein Senator erklärte, daß er Augusius mit seinen Augen zum Himmel austahren gesehen, wofür ihm Livia eine Million Sesterzen auszahlen ließ. Uebrigens waren unter diesen Kaisern nicht wenige, welche sich selbst einbildeten, Götter zu sein; während andere es mehr als eine politische Huldigung ansahen, die eben zur kaiserlichen Würde gehöre.- So machte sich der nüchterne und vernünftige Vespasian gegen seinen Sohn Tims über ihr Gottsein lustig, während er von Schmerzen geplagt wurde. «Fortsetzung folgt). Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 10. September. lPrivatmitth.) Heilte feierte die berliner israelitische Gemeinde ihr 200-jähriges Bestehen. Es wird hoffentlich dem Leser iuteresi sank seilt, einige Daten aus der älteren Gesichichte dieser nunmehr bedeutelidsten jüdischen Gemeinde Norddeutschlands mitgetheilt zu erhalten. Wir entnehmen sie der „Geschichte der Juden in Berlin," die im Aufträge des Vorstandes Ludwig Geiger in angemessener, getreuer und durchaus unparteiischer Weise verfaßt hat, und die als Festschrift in 5,000 Exemplaren an sämmtliche Gemeindemitglieder vertheilt worden ist. Der große Klirfürst, überhaupt religiöser Duldung zugethan, ertheilte am 10. September 1671 einigen der damals ans Wien-vertriebenen Inden das Privilegium, sich in Berlin niederzulassen, wo bis dahin höchstens ein Hofjude mit seiner Familie hatte wohnen dürfen. Schon im nächsten Jahre wurde ein Friedhof angekanft, aus dem 1070 die erste Beerdigung siattfand. Bon allen Seiten bedrängt, fand die junge Gemeinde doch bei dem aufgeklärten Kurfürsten Schutz und Förderung. Unter seinem Nachfolger Friedrich, dem ersten Könige, wurde von der Regierung zur Beaufsichtigung aller jüdischen Verhältnisse eine besondere Judencommission eingesetzt (170S). Unter ihrer Leitung hatten Rabbiner und Aelteste der Gemeinde Civil- und Polizeigerichtsbarkeit, allch die Bertheilung der Abgaben; doch wurde die Anwendung des Bannes auf besondere Gelegenheiten beschränkt. Nach mannigfachen inneren Streitigkeiten errichtete die Gemeinde neben den bisher bestehenden privaten auch eine öffentliche Synagoge, die am Neujahr 1714 in Gegenwart des Kölligs und des Hofes eingeweiht wurde, wobei Hirsch Benjamin Fränkel eine feierliche deutsche Rede hielt. Sonst waren die Zustände in der Gemeinde wenig erfreulich: nach innen Zank und Uneinigkeit, von außen Druck und Beschränkung ans Trödler-, Wucherimb das Goldschmiedegewerbe. Auch Friedrich Wilhelm I. war den Juden llicht günstig; doch machte er iu Geniäßheit seines hausväterlicheu und auf strenge Ordnung gerichteten Sinnes durch ein 1722 erlassenes sehr verständiges Reglement der unordentlichen Wirthschaft bei der Verwaltung der Gemeindeeasse ein Ende. 'Neben den Gemeindevertretern — 15 an der Zahl — wurde ein NabbinatScollegimn errichtet, an dessen Spitze der Oberrabbiner (Av-Beth-Din) Michel Chosid und ein Vieerabbiner (Rosch-Beth Din) standen. Tausend Dneaten nnißte die Gemeinde jährlich dem Staate als Abgabe bezahlen, abgesehen von Trauschein- und Recrutengeldern. Trotz dieser Lasten, wuchs der Wohlstand der Gemeinde, auch wurde ihre Geschäststhätigfeit eine vielseitigere; unter den 120 Mitgliedern fanden sich 1737 nur noch 17 Pfandleiher und Trödler.

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