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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-09-12 · Heft 37 (12.9.1871) · p. Seite 738

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 37 (12.9.1871)
Date
1871-09-12
Page
Seite 738 (sequence 8)
Language
German
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738 und wenn der Talmud in seiner sinnbildlichen Sprache gleichfalls bemerkt brrrr ,2-ns brr Y-“ 2:nb rrb 1:^3 p rr-.nw iTr. Sanh. 65, a). „Die schwarze Krähe vereinige sich deshalb mit dem Naben, weil beide einerlei (Lattung — d. h. einerlei Charakters — seien!" so möchten wir diesen weisen Ausspruch auf jene Kläfferei modificiren! nxi brr aba ^bn a:nb rrb -,a rr^nw ■'reu rrbrr. Dies sei die erste und letzte Erwiederung von vr. Hochstädter, K. Bezirksrabbiuer. Cleve, 15. August. (Privatm.) Am verflossenen Samstag feierte die hiesige Gemeinde in erhebender Weise das fünfzigjährige Jubelfest des Bestehens ihrer Synagoge. Auf das geschmackvollste war das Innere des schönen Gotteshauses mit reichen Guirlanden und hochragenden Platanen und Myrten ausgeschmückt. Am Vorabend des Festes, wie am Festtage selbst, wurden die Gebete von dem auch in weiteren Kreisen durch mehrere gute Schriften bekannten, hochbejahrten Vorbetcr und früheren Ncligionslehrer der Gemeinde, Herrn Jos. Schütz, mit einer Kraft und Sicherheit vorgetragcn, die jeden mit Bewunderung erfüllte. Die Wenigen der Gemeindeangehörigcn, die noch die erste Weihe der Synagoge erlebt, mögen sich ergreifender Gefühle kaum erwehrt haben beim Anblicke des körperlich und geistig noch so frischen 82-jährigen Mannes, der nun schon weit über 50 Jahre mit treuer Liebe sein Amt verwaltet und auch dieses Gotteshaus einst zu seinem heiligen Berufe mit eingeweiht hat. Die Festpredigt des Gemeindelehrers Herrn van der Walde verbreitete sich alsdann in trefflicher Weise über die Feier deö Tages. Nachdem Redner die Bedeutung des Gotteshauses fiiv den Israeliten früherer Jahrhunderte nach den verschiedensten Seiten beleuchtet hatte, lvies er in beredten Worten auf die Anforderungen hin, welche unter den gänzlich veränderten Verhältnissen die Synagoge in der 'Neuzeit an uns stellt, und entwickelte dann die Pflichten, welche uns in Betreff des Gotteshauses fiir die Zukunft obliegen, und welche Vorsätze wir demgemäß zu fassen haben. Die Worte, welche van der Walde zum Schlüsse einzelnen bedeutsamen Vorkommnissen im Leben der Gemeinde widmete, sowie die Art und Weise, mit welcher er der durch die Fluth froher und trüber Erinnerungen hervorgerufenen wehmüthig-freudigen Stimmung Ausdruck verlieh, machte auf alle Anwesende einen ebenso tiefen als erhebenden Eindruck. Gut cingeübte Chorgesänge, von Kinderstimmen vorgetragen, gingen der Predigt voraus und schlossen eine kirchliche Feier, die im Gedächtnis der Thcilnehmer bleiben wird in kommenden Tagen. J. C. Mannheim, 3. Sept. (Privatmitth.) Am 25. v. M. beantragte ich bei dem Obereommando der Occupationsarmce in Frankreich, daß die jüdischen Soldaten an den jüdischen hohen Feiertagen vom Dienste befreit und in die den Cantonnements zunächst gelegenen jüdischen Gemeinden entlassen würden. Heute ist die beifolgende zusagende Antwort eingetroffen. Rabbiner Dr. Blumenstein. . Obereommando H.-Q. Compiegne, den der Occupationsarmee 1. Sept. 1871. Sect. II. d. Nr. 38. In Folge Euer Wohlgeboren gefälligen Schreibens vom 25. August hat der Oberbefehlshaber General der Cavalleric Freiherr von Manteufsel befohlen, daß die jüdischen Soldaten der Occupativnsarmee, soweit cs die dienstlichen Verhältnisse gestatten, an den jüdischen Feiertagen am 16., 17. und 25. dieses Monats vom Dienste zu befreien sind. Von Seiten des ObercommandoS. Der Oberquartiermeister von Lewinski, Herrn Dr. Btumenstein. Major. Mannheim. Frankfurt, 1. Sept. Bekanntlich hat das Provincial-Schnlcollegium in Cassel die christlichen Schüler der hiesigen israelitischen Realschule von der Berechtigung, durch den Besuch dieser Anstalt das Qualificationszeugniß für den einjährigen Militärdienst zu erhalten, ansgenonnncn. Auf eine desfallsige Interpellation des Abg. Sonnemann desaoouirte der Staatsminister Delbrück jedoch das Provincia! - Schulcollegium und erklärte ausdrücklich, daß das Bnndescanzleramt cs als seine Aufgabe erkennen müsse, die auf Grund der Gesetze erlassenen Anordnungen zur Durchführung zu bringen. Ein früher christlicher Zögling der Anstalt hat sich nun beschwerend an das Reichscanzleramt gewendet und erhielt sofort die'erbetene Berech-

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