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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-09-05 · Heft 36 (5.9.1871) · p. Seite 720

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 36 (5.9.1871)
Date
1871-09-05
Page
Seite 720 (sequence 10)
Language
German
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720 dennoch auf dem jüdischen Gottesacker beerdigen lassen. Wir hätten dagegen nichts einzuwenden, wenn dieselbe zuvor die Ueberzeugnng sich verschafft hätte, daß seine früheren Glaubensgenossen ihm ein Grab auf dem chrisll. Friedhofe verweigern würden. Die Beerdigungsbrüderschaft ist aber in der Meinung einen „Kiddusch- Haschern" auszuführen mit etwas zu viel Eifer, fast möchten wir sagen mit einer Art Ostentation, in dieser Sache vorgegangen und dadurch ist gerade der „Kiddnsch- Haschem", wenn wir überhaupt einen solchen in der ganzen Angelegenheit erblicken fcmttcn, verloren gegangen. Wenn es auch wahr sein sollte, daß der Verstorbene vor seinem Tode den Wunsch geäußert hat, auf dem jüdischen Friedhöfe beerdigt zu werden, so könnte und dürste dies allein für die „Chcwra- Kadischah" nicht maßgebend sein. Alles mit Maß. Ad vocem „Ehewra-Kadischah" muß ich bemerken, daß hier bei Leichenbegängnissen jetzt anstandslos Kränze und Bänder auf den. Leichenwagen gelegt werden und Fackel oder Windlichtcrträger zu beiden Seiten desselben gehen können. Beim Leichenbegängnisse des zwölfjährigen Sohnes des reichen Fabrikanten Pribram war der Leichenwagen gänzlich mit Kränzen und Bändern bedeckt, Fabrikbedienstete trugen Windlichter zu beiden Seiten desselben und alle hiesigen Rabbiner und Prediger gingen in ihrem Ornate hinter demselben. Derartige Leichenbegängnisse haben sich seitdem schon sehr oft hier wiederholt. Zu dieser Bemerkung glaubten wir uns verpflichtet, weil wir seinerzeit über eine, aus diesem Anlasse hier vorgekommene Ausschreitung in diesem Blatte berichtet haben. Frankreich. Paris, im August. Am 12. August wurde die Wahl des Deputirtcn Jacques von der Provinz Oran lAlgerien) annullirt, weil er einer der cmancipirten algierischen Juden ist, weshalb er vor der Rechten keine Gnade gesunden hat. In diesen Tagen haben die Herren Cremieux und die Großrabbiuer eine Audienz bei Thiers gehabt, um ihm Vorstellungen gegen den Gesetzentwurf betreffs Aufhebung des Tecrets vom 24. Oktober, durch welches die eingeborenen Israeliten Algeriens emancipirt wurden, zu machen. Wie man hört, hat Herr Thiers keine günstige Antwort ertheilt. (Man sieht also daß die französischen Israeliten bei ihrer Regierungsgewalt zu petitioniren haben, so gut wie die anderer Staaten. Wenn übrigens der Aufstand der Araber, der nach den Regicrungsdepeschen so gut wie unterdrückt ist, wirklich im Erlöschen ist, wozu dann dieser retrograde Schritt, welchen man mit jenem Aufstande motiviren will?) . —. Die angesehensten Handlungshäuser von Ronen, darunter auch das Haus. Ponycr-Quertier (der Vater des Finauzministers) zeichnen eine Petition an Herrn Thiers gegen die Aushebung des Dccrets vom 24. Oktober, welches den eingeborenen Juden von Algier das französische Bürgerrecht verlieh. Es handelt sich in dieser Sache, wie der Siecle sagt, um 35,000 neue französische Bürger; darunter befinden sich Leute, wie Valensi, welcher der bedeutendste Schiffsrheder von ganz Algerien ist; wie Karubi, einer der reichsten Grundbesitzer von Oran, der in der Nähe dieser Stadt einen viel bewunderten Musterpachthof gegründet hat u. s. w. Rußland. Warschau, im August. Die „Schlesische Zeitung" enthält von hier einige Mittheilungen, die wir wiedcrgcben, ohne für ihre Glaubwürdigkeit einzutreten. Da nämlich gesagt wird, daß die Juden seit 1861 in Rußland das Recht der Freizügigkeit besäßen und sich im ganzell Laude uiederlassen dürften, so giebt diese Unrichtigkeit eher ein Zcugniß für die Unzuverlässigkeit der nachfolgenden Mittheilungen. Der Artikel lautet: „Wie bekannt, war es bis 1861 den Juden nicht gestattet, in Eentralrußland zu domiciliren; sie durften russisches Gebiet llicht ohne Genehmigung der Regierung betreten, und wenn sie länger als vierundzwanzig Stundeil an einem Orte bleiben wollten, mußten sie die Erlanbniß dazu nlit schwerem Gelde erkaufen. Seit 1861 ist denselben ganz Rußland geöffnet. Durch den Umstand, daß die Juden durch das ganze Reich sich nach Belieben uiederlassen dürfen, tritt die Frage über die Stellung derselben näher an die Verwaltungsorgane heran. Jetzt ist man im Reichsrathe mit dem Entwürfe eines Gesetzes beschäftigt, durch welches die Stellung der Juden im Staate geregelt werden soll. Es war 1851, als unter Nikolaus, der den Juden

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