Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 36 (5.9.1871)
- Date
- 1871-09-05
- Page
- Seite 712 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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712 ist darnach angethan, der Mehrheit der Gemeindcmitglieder die Bestimmung über die Einrichtungen der Gemeinde zu überlassen, ansehnlichen Minoritäten den Ausdruck ihrer Ansichten zu sichern, und so dem Geiste der Gerechtigkeit und der Eintracht gemäß eine Verständigung zu bewirken. Daß dies richtig sei, erweist der sactische Zustand. Die überwiegende Zahl der preußischen Gemeinden ist auf orthodoxem Standpunkte verblieben, und im anderen Thcile ist der Fortschritt ein so gemäßigter gewesen, daß nur Streit und Zanksucht seitens der stabilen Partei, welche für sich die unbedingte Herrschaft in Anspruch nimmt, dagegen Einwendungen erhoben hat. Der Erfolg war denn auch, daß mit Ausnahme. sehr weniger Gemeinden der Friede überall bewahrt blieb, und religiöse Streitigkeiten in den organisirten Gemeinden selten zum Borschein kamen und bald wieder geschlichtet wurden. Blieben dann die Ansichten und Wünsche Einzelner oder einer Minorität unerfüllt, so liegt dies in der Natur. jeder Gemeinsamkeit, jedes Vereins, und der dem hohen Zwecke aufrichtig Ergebene wird sich durch den Bestand der Gemeinde und durch die Blüthe derjenigen Institute derselben, welche von diesen, meist liturgischen Streitigkeiten, unberührt bleiben, entschädigt'finden. Allein die zelotische Partei der Orthodoxen will von dieser billigen Betrachtung nichts wissen; sie will durchaus auch diese Angelegenheit zu einer Parteisache stempeln; sie will den Verfall und die Auflösung der bestehenden Gemeinden, und es fiel uns daher auch gar nicht auf, als wir in diesen Tagen folgendes, gegen unser. Circular gerichtetes Rundschreiben empfingen: Halberstadt, den 20. August 1871. Verehrlicher Vorstand! Herr Dr. Philippson hat dieser Tage ein Circular an alle israelitische Gemeinden des Preußischen Staates erlassen, sie ersuchend, ihn zu bevollmächtigen, mittelst motivirter Vorstellung an das Königliche Staatsministerimn dahin zu wirken, daß das Ludengesetz von 1847 hinsichtlich mehrerer Paragraphen revidirt, im Ganzen aber, namentlich was die §§ 5S und 50 betrifft, aufrecht erhalten werde. Nach den vielen Leit- und Correspondenzartikeln, welche die „Zeitung des Judenthums" zur Aufrechthaltung des Judengesetzes von 1847 gebracht hat, kann über die Tendenz dieser Vorstellung kein Zweifel mehr obwalten, wie es ja auch natürlich ist, daß eine Partei, welche Jahre lang den Fuß aus den Nacken der andern gesetzt hatte, sich diese Macht erhalten möchte. Um so dringender ersuchen wir Sie und Alle, denen es um die Gewissensfreiheit Ernst ist, die verlangte Mithllse zur Gewissensknechtung zu verweigern und jenes Circular unberücksichtigt zu lassen, dagegen sich mit uns zu einer ganz einfachen Eingabe an die Königl. Staatsregicrung zu vereinen, daß das ganze Judengesetz von 1817 aufgehoben, und den Juden dieselbe confessionelle Freiheit der Selbstverwaltung gleich andern Confessionen gestattet werde. Namens mehrerer Collegen 1)r. Auerbach, Rabbiner der Synagogen gemeinde Halberstadt. Wir sind die Letzten, welche irgendwem den Ausdruck seiner Meinung und Wünsche verdenken oder gar beschränken möchten, und wir achten das Streben, seine Ansicht zur Geltung zu bringen, so lange Wahrheit und Aufrichtigkeit dabei herrschend bleiben. Auch wußten wir ja im Voraus, daß gegentheilige Anstrengungen gemacht werden würden. Wir haben also an sich gegen die Versendung eines solchen Rundschreibens gar nichts einzuwenden, ja sehen den klaren Ausdruck der Absicht, das ganze Gesetz mit einem Male beseitigen und durch Nichts ersetzen zu wollen, recht gern. Unsere Glaubensgenossen in Preußen wissen nun, was diese Partei will: die Beseitigung aller Gemeindeverfassung, die Auflösung aller bestehenden Gemeinden, das chaotische Durcheinander aller Gemeindeverhältnisse, die Vernichtung aller ihrer Institute. Das ist so klar, daß sich, ein Jeder, der dasselbe will, mit ihr verbinden kann. Ob die Staatsregierung, ob sämmtliche gesetzgeberische Facloren mit einer solchen destructiven Tendenz übereinstimmen werden, kann wohl der Frage kaum unterzogen werden, da die erstere die Absicht zu rcvidircn, nicht aber auszuheben, kundgegeben hat. Also, wie gesagt, gegen die freie Meinungsäußerung der Gegner und gegen ihre Bemühungen an sich haben wir nichts einzuwenden und überlassen ihnen die Verantwortlichkeit. Allein die Art der Motivirung in diesem Rundschreiben ist eine solche, daß wir sie nur mit Entrüstung zurückweisen unv als eine absichtliche Täuschung stempeln müssen. Es heißt: „Wie es auch natürlich ist, daß eine Partei, welche Jahre lang den Fuß auf den Nacken der anderen gesetzt hatte, sich diese Macht erhalten möchte." Dies ist geradezu eine Unwahrheit. Ge-