Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 34 (22.8.1871)
- Date
- 1871-08-22
- Page
- Seite 672 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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672 Hauptgemeinde unnöthige Mühen und Schreibereien, an einigen Orten geradezu Nachtheile. 5. Zu § 37 ist zu den Worten „die Rechte juristischer Personen" hinzuzufügen: „und die Immunitäten, welche den andern kirchlichen Corporationen gewährt sind", wie z. B. Steuerfreiheit der gottesdienstlichen Gebäude, Stempelfreiheit von Legalen zu gottesdienstlichen und wvhlthätigen Zwecken u. s. w. 6. Zu K 38 ist hinzuzufügen: „welche ihr Amt unentgeltlich verwalten," dagegen sind §§39 und 40 zu streichen, da für kleinere Gemeinden die Minimalzahlen zu hoch sind und nach § 50 die Zahl in jedem Gemeindestatute festgestellt werden soll. Die folgenden §§ sind bcizubehalten. 7. In § 44 ist der Pasius zu streichen: „Der Borstand hat über alle die Synagogengemeinde betreffenden Angelegenheiten und über einzelne zu ihr gehörende Mitglieder der Staats- und - Communalbehörden auf Erforderung pflichtmäßig und unter eigener Verantwortung Auskunft zu ertheilen." Der erste Theil dieses Passus ist überflüssig, weil selbstverständlich, der zweite Theil zurückzuweisen. 8. Die §§ 53—57 über die bei Spaltungen in einer Gemeinde zu wählende Commission aus allen Theilen des Staates sind zu streichen. Sie sind niemals zur Ausführung gekommen und auch nicht dazu geeignet. 9. Der § 58 muß aufrecht erhallen werden. Er befaßt den eigentlichen Nerv für den Bestand der Gemeinden, und da sich die Hauptangrisse gegen diesen § richten werden, so muß er nachdrücklich motivirt werden. Auch der § 59 ist beizubehalten. 10. Die §§ 60—07 über daö UnterrichtSwesen bedürfen einer durchgreifenden Umgestaltung. Ich hebe hier nur hervor, a) daß § GO und 61 völlig überflüssig sind, da die Juden von der allgemeinen gesetzlichen Schulpflicht nicht ausgenommen sind; b) § 64 ist dahin zu verändern, daß an einem Orte, wo die öffentlichen Elementarschulen confessionell oder katholisch sind, die Synagogengemeinde das Recht habe, nach den allgemeinen Schulgesetzen eine confessionell jüdische Elementarschule zu errichten, und daß diese dann gleich den christlichen Confessionßschulen den Charakter einer öffentlichen Schule besitze. Es treten dann für dieselbe die Absätze 3 und 4 des § 67 in Kraft. 11. Die §§ 68—73 werden gestrichen. Ich erlaube mir über die Motivirung dieser Anträge auf den ausführlichen Leitartikel der am 15. August erscheinenden Nummer 33 der Allgemeinen Zeitung des Judenthums zu verweisen, und bin einer baldigen geneigten Antwort gewärtig. Hochachtungsvoll Dr. Ludwig Philippson, emerit. Rabbiner. Da ein Berzeichniß der Synagogengemeinden Preußens nicht besteht, so waren wir nicht im Stande, dieses Schreiben an alle Gemeinden zu versenden. Wir ersuchen daher diejenigen Vorstände, welche es nicht erhalten haben, uns dies nicht zu verübeln, und uns dennoch, falls sie sich mit uns in Uebereinstimmung befinden, mit der gewünschten Vollmacht zu versehen. Die amerikanischen Wirren. Wie uns die jüngst an gelangten Nummern der jüdisch-amerikanischen Blätter erweisen, geht dort der Streit und der Schriftenwechsel noch immer mit gesteigerter Heftigkeit fort. Gegen den auch von uns mitgetheilten Protest trat der Dr. Hübsch als Präsident jener Conferenz in Cincinnati mit einem Gegenprotest auf, und gegen diesen wendet sich wieder der Dr. Jastrow, und eS werden wahrscheinlich noch andere Nachfolgen. Wir legen diesem Streit keine besondere Bedeutung bei, da im Grunde die Herren alle einig sind, den Ausspruch über die Nichtexistenz deS persönlichen Gottes, mag er in der Conferenz gefallen sein oder nicht, als unjüdisch zu verwerfen, und sich nur noch darum streiten, inwiefern das Beiwort „persönlich" bei Gott anzuwenden sei oder nicht. Erklärt man sich aber allseitig gegen jeden Pantheismus als einen Gegensatz zum Judenthume, so wäre der Streit gegenstandslos, wenn die Kämpfenden nicht hartnäckig darum stritten, ob die Conferenz pantheistische Auslassungen geduldet habe oder nicht. Zu unserem Bedauern hat man nunmehr auch uns in den Streit hineingezogen. Dr. Hübsch in seiner Entgegnung citirt die