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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-08-08 · Heft 32 (8.8.1871) · p. Seite 638

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 32 (8.8.1871)
Date
1871-08-08
Page
Seite 638 (sequence 10)
Language
German
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638 Ruhme ausgesprochen war. Die allgemeine Festesfreude erreichte jedoch ihren Höhepunkt, als der Königliche Landrath, Herr Melbek, eintrat und unter einer ergreifenden Ansprache, welche die rege Theilnehme des Jubilars an der Förderung hiesiger Industrie betonte, demselben im Namen Seiner Majestät des Kaisers und Königs den Kronenorden IV. Classe an die für allgemeines Menschenwohl so treu schlagende Brust heftete. Hierauf übergab der Unterzeichnete unter Anknüpfung an 1. Buch Samuel 7, 12 die von Ihrer Majestät, der Königin Elisabeth, dem Jubelpaare gewidmete Bibel in hebräischer Sprache. Es folgten noch herrliche Ansprachen Seitens des evangelischen Pfarrers, Herrn Vorster, und des Herrn Bürgermeisters van Meenen. Ein heiteres Festmahl, an dem die Spitzen hiesiger Behörden sich bethciligten, vereinigte circa 125 Personen in dem geschmackvoll decorirten städtischen Theatersaal „Tivoli." Auch hier hatte die Weihe der festlichen Stimmung ihren kostbarsten Schmuck angelegt, wozu die fast durchweg gediegenen, zahlreichen Trinksprüche, Gesangvorträge und Theatervorstellungen sehr wesentlich beitrugen. Ein glänzender Festball schloß die Feier, deren Erinnerung in sehr vielen Herzen noch lange fortleben wird. Schließlich sei hier noch bemerkt, daß unser geliebtes Jubelpaar auch selbst dazu beigetrageu hat, seinem goldenen Hochzeitsfeste ein ehrendes Andenken zu bewahren, dadurch, daß von ihm eine Ehrengabe von 1000 Thalern für hiesige Stadt bestimmt ward, und auch unsere Gemeinde den Bau ihrer Synagoge, mit dem der aufopferungsfähige Sinn der Jubilare unzertrennlich verbunden, durch ein neues Opfer unterstützt sah. H. Laubheim, Religionslehrer und Cantor. Hirschberg in Schlesien, im Juli. (Privatrnitth.) In besonderer Anerkennung der Verdienste, die sich Herr vr. meä. Sachs in dem letzten Feldzuge erworben, ist ihm das eiserne Kreuz als Auszeichnung verliehen worden. Tauberbischoföhcim, 15. Juni. lPrivatm.) Herr Rosenfeld, der als Feldarzt den Krieg in der dritten schweren Batterie der Großhcrz. Bad. Division mitmachte, hat wegen seiner Auszeichnung während des Krieges vom Großherzog von Baden den Zähringer Löwenorden mit Schwertern erhalten. Augsburg, 25. Juli. (Privatmitth.) Anbei übersende ich Ihnen: 1) die Rede des Prof. Dr. Lazar u s. mit welcher die Synode eröffnet worden, 2) das Eonvolut von Anträgen, welche bei der Synode gestellt worden, und 3) die allgemeinen Resolutionen, die in der Schlußsitzung gefaßt wurden, doch nur im Entwürfe. Ob Sie diese Schriftstücke abdrucken wollen, Mllß ich selbstverständlich Ihnen überlassen. Gegen die Wiedergabe der ersteren spräche, wie ich bereits bemerkt, daß sich leicht eine leidige Polemik daran knüpfen könnte; die zweiten, die Anträge, bilden eine wirre, zusammenhangslose Masse, in die eine Commission erst Licht bringen muß. Ueberhaupt kann es wohl keiner Versammlung zugemuthet werden, 'Alles sich anzueignen, was als einen Antrag irgendwer erdenkt und an sie bringt. Endlich was die Resolutionen betrifft, so hatte vr. Jakob Auerbach aus Frankfurt am Main die Abfassung übernommen; es fand eine stürmische Berathung statt, mehrere Paragraphen des Entwurfs wurden gestrichen, andere modificirt, und bei der Abstimmung konnte ich mir das wirklich Angenommene nicht notiren. Wir müssen daher die officielle Veröffentlichung abwarten. Uebrigens war in den letzten Sitzungen die Zahl der Mitglieder bereits von 51 auf 25 geschmolzen, so daß diese Resolutionen kaum noch als Ausfluß der Synode selbst betrachtet werden können. Ocstcrrcichischungarische Monarchie. Wien, 29. Juli. Der von vr. Knepler in Vertretung von Israeliten Badens im Wege eines Ministerialrecurses provocirte, an die niederösterreichische Statthalterci gelangte Erlaß des Cultusministers vom 27. Juni d. I., Z. 5978, bestimmt, daß die Activirung der von Israeliten behufs Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse ins Leben zu rufenden Genossenschaften von der Nachweisung der zur Errichtung und Erhaltung der nothwendigen Anstalten erforderlichen Mittel nicht abhängig gemacht werden könne, daß auch die Staatsverwaltung auf die Regelung der bei einer solchen Veranstaltung in Betracht kommenden materiellen Fragen überhaupt keinen Einfluß zu nehmen habe und die Jngerenz derselben sich lediglich darauf beschränke. -t

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