Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 32 (8.8.1871)
- Date
- 1871-08-08
- Page
- Seite 636 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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636 lichen Material nachzuweisen suchte, daß die casuistische Norm noch in flüssigem Zustande war, aus dem man Aussprüche und Bestimmungen heraussuchte, durch welche die Erleichterungen oder Veränderungen begründet werden könnten: sie strebte, die Motive der Satzungen nachzuweisen und deren Schwächen zu erhärten. Wir erinnern z. B. an das Fahren und Musiciren am Sabbath. Sie war hiernach ohne Princip, unsystematisch, zufällig. Ihre Products waren daher meist ohne eigentliche Bedeutung, da sie Niemandem genügten. Die Einen waren in der Regel weit über sie hinaus, die Andern wollten sich nichts erlauben, was ihnen die bisherige Satzung und der bisherige Gebrauch verbot. Zu ihrer Rechtfertigung muß jedoch angeführt werden, daß dieser Weg durch die unentbehrliche Reform des Cultus von selbst gegeben war, da dieser nicht für den Einzelnen und nach besten Anschauung und Bedürfnis, sondern immer für die Maste oder doch für eine Maste bestimmt ist und sich aus dem Bestehenden heraus entwickeln muß. Ferner, daß diese casuistische Reform jede Loslösung von der Gesammtheit scheute und diese, die aus so verschiedenen Elementen besteht, im Auge behalten werden muß, noch dazu da selbst hinsichtlich des Cultus die außerordentliche Zersplitterung der jüdischen Maste in kleine Gemeinden jede Spaltung wie eine Art Selbstvernichtung fürchten ließ. Endlich ist gerade auf dem Gebiete der Religion die Pietät für das Bestehende, tief in der Geschichte Wurzelnde stets achtenswerth, wobei freilich nicht verkannt werden darf, daß gerade die religiöse Pietät wiederum auf diesem Wege der casuistischen Reform durch die Resultate derselben sich verletzt und zu heftiger Opposition angeregt fühlt. Was nun die Red. d. Bl. betrifft, fo glaubt sie, daß es denjenigen, welche ihre Bestrebungen und Arbeiten eine längere Zeit hindurch beobachtet haben, klar geworden sein wird, wie sie von Beginn an die principielle Reform vorzugsweise zu begründen und fortzubilden gestrebt hat. Alle die Veranstaltungen, die wir hervorgerufen haben, hatten das Ziel vor Augen, ein frisches Leben im Judenthume anzuregen und zu fördern, es in Fluß zu bringen und darin zu erhalten, die Begeisterung und Beeiferung für dasselbe zu nähren, und wo wir irgend einen Lebenskeim zu erblicken glaubten, verwendeten wir alle unsere schwachen Kräfte, um ihn zum Sprießen und Erblühen bringen zu helfen. Unsere Arbeiten waren darauf gerichtet, den großen Gedankeninhalt des Judenthums in seinen Grundlagen und in seiner geschichtlichen Entwickelung zum Bewußtsein und zur Erkenntniß und unter das Licht der heutigen Cultur zu bringen. Ganz speciell war es unser Ziel, aus dem gesammten Material des JudenthumS die Principien heranszuziehen und als solche geltend zu machen, wie wir z. B. auf unsere Arbeiten über die socialen und politischen Principien des Judenthums verweisen können. Wir. hielten hierbei den Grundsatz fest, daß cs darauf ankomme, diese Principien, wie sie im Mosaismus, Prophetißmus und Talmudismus in der allgemeinen und speciellen Gesetzgebung niedergelegt sind, aufzuftellen, und ihnen gegenüber die Gewissen sfreiheit des Individuums als Mensch und als Jude, als letzterer auch insofern er Glied der israelitischen Religionsgcsammtheit ist, zu constatiren. Wir führen z. B. hierüber unser Volum in der Rabbinerversammlung zu Breslau über das Sabbathgesetz an. Auch in der Synode zu Leipzig hielten wir diese Linie durch den Antrag bezüglich der ersten Resolutionen derselben und durch unfern Entwurf für den Gottesdienst ein. Diese kurze Darlegung wird, -wie wir glauben, die Beurtheilung der jüngsten Vorgänge erleichtern. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Leipzig, 21. Juli. (Privatmitth.) Wiederum hat sich die Zahl der Gemeinden, welche dem Gemeinde- Lunde Leigetreten sind, vermehrt, sodaß die Gcsammtziffer sich nunmehr auf einige siebzig beläuft. Sämmtliche Zuschriften der Gemeinden bekunden das wärmste Interesse für das Zustandekommen des Bundes. So schreibt der Borstand der israelitischen Eultusgemeinde zu Fürth an den Vorsitzenden des Ausschusses für den Gemeindetag, Herrn Gemeindevorsteher Moritz Kohner: „Es gereicht uns zu besonderem Vergnügen, Ihnen erklären zu können, daß die hiesige Gemeinde dem Gemeindebunde beitritt und pro 1871 für den Fall des Bedürfens 1 pEtder directen Gemeindeumlage dem Bunde zur Verfügung zu stellen bereit ist. Zur Erklärung unseres Beitrittes hat uns wesentlich die Aussicht veranlaßt, daß allseitige Betheiligung der auf verschiedenem religiösen Standpuntte stehenden Gemeinden nicht ausbleibon wird, wenn