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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-08-08 · Heft 32 (8.8.1871) · p. Seite 635

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 32 (8.8.1871)
Date
1871-08-08
Page
Seite 635 (sequence 7)
Language
German
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635 und ausgeschlossener, bedrückter und verfolgter unter den Völkern sie lebten. Es war also eine mehr als zweitausendjährige Herrschaft, welche diese talmudische Rechtsanschauung, die wir als die casuistische bezeichnen, übte. Durch die Fügungen der göttlichen Vorsehung trat aber mit dem Ende des vorigen Jahrhunderts ein großer, tieseinschneidender Umschwung der Dinge ein. Die Juden traten aus den, materiell, politisch und geistig sie aus- und abschließenden Gheltis heraus und in das gesammte Culturleben der civilisirten Völker ein. Hierdurch entstand in ihnen und für sie eine solche Veränderung in allen ihren Verhältnissen, in den Erfordernissen des materiellen und geistigen Lebens, in Sitten und Gebräuchen und in der geistigen Anschauung selbst, daß zunächst auch das bisherige Judenthum in seinem talmudisch-casuistischen Charakter und in seiner Erscheinungsweise davon tief bewegt werden mußte. Wir sagen, daß dieser Umschwung ein Werk der göttlichen Vorsehung war, da er von Individuen gänzlich unabhängig, nicht einmal von den Juden selbst allein ausging, sondern zp ihm auch eine große Entwickelung und Umgestaltung in den Culturvölkern selbst erforderlich und nothwendig war. Nicht also von einzelnen Menschen, die nur hier und da einen Anstoß geben und Werkzeuge sein konnten, sondern von einer allgemeinen aus der Entwickelung geflossenen Veränderung 'in den Völkern und von der gesammten jüdischen Masse wurde dieser Umschwung vollbracht und muß daher von uns als ein Werk der göttlichen Vorsehung, welche das Menschengeschlecht 'auf seinen Wegen und zu seinen Zielen leitet, angesehen werden. Was bedeutet nun dieser Umschwung? Aus den fort und fort wirkenden Erfordernissen des materiellen Lebens, aus dem völlig veränderten Unterrichte und der ganz verschiedenen Erziehung der Jugend und aus der Aufnahme der allgemeinen geistigen Cultur bildete sich in den Juden eine der Vergangenheit entgegengesetzte religiöse Anschauung. Mehr oder weniger bewußt gab der Geist die talmudisch-casuistische religiöse Rechtsanschauung auf und trat wieder in die vom Mosaismus begründete und vom Prophetismus entwickelte principielle Anschauung ein. Die Ansicht und daß Gefühl des Rechtsverhältnisses zu Gott wurde aufaegeben, nicht mit einem Male, sondern allmälig, die Religion in der Erkenntniß des göttlichen Wesens, der Natur und Bestimmung des Menschen, in den Grundsätzen der indivividuellen und allgemeinen Sittlichkeit, in der Bethätigung dieser auf dem Wege des Gewissens und der Gewissenhaftigkeit , alles dies nach den Lehren und Vorschriften der israelitischen Religion auf Grund ihrer geschichtlichen Entwickelung und mit den Mitteln, die sie darbietet, und soweit sie sich mit dem Bewußtsein in Uebereinstimmung verhallen, gesunden. Diese völlig veränderte Anschauung, welche also das Gegebene anerkennt, aber der Erwägung des Gewissens übergiebt, um zur freien religiösen Thal zu werden, ist eben eine Thatsache, die sich in allen Vorgängen des individuellen und des GesammtlebenS kundthut, überall wirksam ist und vergebens geleugnet oder bekämpft wird. Von ihr aus mußte sich eine Reform im Judenthume von selbst vollziehen, eine Reform, welche zunächst in unzähligen Individuen und hier oft mit allzu schnellen Schritten, dann auch in der Gesanuntheit, wenn auch nur sehr langsam und allmälig, vor sich ging und vor sich geht. Und hier ist es nun, wo wir diese Reform theils als eine principielle, theils als eine casuistische zu bezeichnen haben. Diese principielle Reform, durchaus positiv, verfolgte zwei Aufgaben. Zuerst galt cs, in dem, während der letzten Jahrhunderte erstorbenen und verknöcherten Judenthume neues Leben zu wecken, ihm das Bewußtsein seiner Mission, seiner geschichtlichen und weltgeschichtlichen Bedeutung zu geben und den großen Lehrinhalt, den eS umschloß, von Neuem aus seiner Lehre und seiner Geschichte zur Erkenntniß zu bringen, und auf diesem Wege seine allgemeinen Institute: Gemeinde, Gottesdienst, Schule, Wohlthätigkeitsanstalten und Literatur, zu verjüngen und umzugestalten; dann aber, die Principien seiner Lehre und seines Gesetzes aus dem vorhandenen Material, selbst aus den Detailgesetzen zu ziehen, und ihnen gegenüber die Gewissensfreiheit des Individuums zu constatiren. Emen ganz andern Weg schlug die casuistische Reform ein, indem sie die Weiterbildung und Weiterentwickelung des casuistischen Judenthums vorzunehmen anstrebte. Sie griff die einzelnen, das wirkliche Leben bestimmenden Satzungen heraus, um sie zu reformiren, d. h. den jetzigen Lebensverhältnissen anzupassen. Selbstverständlich ließ sie sich hierbei von dem leiten, was am meisten und am öftersten drängte. Die Nachtheile und Schwächen dieser Reform springen in die Augen. Sie verblieb auf dem alten Boden der Nechtserfüllung und Rechtsverletzung, und suchte nur Erleichterungen aufzufinden. Sie war daher iu den meisten Fällen nicht Fort-, sondern Rückbildung der Casuisiik, indem sie auS dem gefchicht-

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