Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 32 (8.8.1871)
- Date
- 1871-08-08
- Page
- Seite 634 (sequence 6)
- Language
- German
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634 und bic ihnen zu Grunde liegenden Gedanken und Richtungen einigen Aufschluß zur Klärung deS Unheils heranzubringen. Man hat schon früher einen und den andern Grundsatz als das Princip der Reform im Judenthume aufgestellt, ohne jedoch einen haltbaren und den Verlauf genügend erklärenden zu finden. Sehr natürlich, da eben der Verlauf der Dinge auch hier kein einfacher war, und von verschiedenen Veranlagungen, insonderö von den Bedürfnifien des Lebens geleitet und getrieben wurde. Beobachten wir vielmehr die Bewegungen im Judenthume, wie sie sich seit dem Beginne dieses Jahrhunderts herausgestellt haben, ganz objectiv, und versuchen nur den Thatsachen die innewohnenden Gedanken abzugewinnen: so stellt sich heraus, daß in der Reform selbst sich zwei verschiedene Richtungen kundgaben und bethätigten. Wir haben schon früher ausführlich nachgewiesen, daß die sg. Orthodoxen selbst, wenigstens bis zur Weichsel hin, sobald wir die Reform nicht oberflächlich faffen, dieselbe nicht bloß im Festhalten einer Reihe von Ceremonien, sondern in Lebensweise, Sitte, Bildung und innerlicher Anschauung, in der Erziehung ihrer Kinder und der Wahl ihres Lebensberufes suchen, daß, sagen wir, die Orthodoxen selbst der Reform unterworfen waren, und daß ihnen alles Streben nach Eonservirung und Stabilismus außer in einer Reihe äußerlicher Handlungen nichts geholfen hat. Auch sie, ihr Haus und ihre Kinder sind durchaus nicht geblieben, was sie noch in den letzten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts gewesen. Denn das Leben ist mächtiger als jede Absicht der Individuen. Hiervon abgesehen, erkennen wir innerhalb der gesammten Reform im Judenthume zwei Richtungen, welche wir die principielle und die casuistische nennen können. Machen wir uns dies deutlicher. Der Mosaismus enthält, wie es seiner Tendenz, ein Religionsvolk zu bilden, gemäß ist, sowohl Principielles als Casuisiifches. Wenn er einerseits die zehn Gebote und eine Anzahl allgemeiner Satze aufstellt, giebt er andererseits Detailgesetze von mehr oder minder ca- *) Es war dies auch nicht möglich, bevor die klare Grundanschauung des Talmuds aufgestellt war, wie wir sie in mehreren Abhandlungen in dieser Zeitung und dann ausführlicher in den „Weltbewegenden Fragen" Bd. II S. 349 ff. gegeben haben. Wir kommen in der nächsten Zeit darauf zurück. suistiscber Natur für das religiöse, sociale, juridische und politische Leben des Volkes und seines Staates. Der Prophetismus nun hat es lediglich mit dem Principiellen zu thun. Die Vertheidigung der Einheit und Unkörperlichkeil Gottes, die Aufstellung der Grundsätze der Sittlichkeit und die Begeisterung für dieselben, und wo sie auf das Gesetz zu sprechen kommen, es principiell aufzufassen (wir erinnern z. B. an das Sabbathgesetz bei Jesaias 58, 13. 14), ist der Beruf der Propheten. Ganz anders die talmudische Anschauung und Tendenz. Wenn im Mosaismus das Recht zur Religion erhoben wurde, so machte die talmudische Anschauung auch die Religion zum Recht, zum Jus im strictesten Sinne. Sie sah das Verhältniß des Israeliten zur Gott als eine Rechtsverpflichtung an, welche in bestimmtester Weise und unbedingt erfüllt werden muß, über welche dem Einzelnen ein eignes Urtheil und eine freie Entschließung nicht zusteht, ohne eine Rechtsverletzung zu involviren. Hieraus floß: 1) daß alles Thun und Lasten, das gesammte Leben mit allen seinen Thätigkeiten, für den Juden auf dieses religiöse Rechtsgebiet versetzt und religionsgesetzlichen Bestimmungen unterworfen sein mußte, und 2) daß die letztern getroffen, genau formulirt und Maximal- und Minimalsätze aufgestellt werden mußten, um die Grenze genau zu bezeichnen., wo die Rechtserfüllung erledigt und die Rechtsverletzung eintreten würde. Führen wir als Beispiel an, daß hinsichtlich des Sabbathgesetzes zwei Buchstaben schreiben, mit zwei Stichen festnähen u. s. w. als Minimum für die Sabbathverletzung festgestellt ward, während ein Buchstabe und ein Stich eine solche Verletzung nicht enthält. Dies mußte im weitern Verlaufe casuistisch noch näher bestimmt werden, und es wurden zum Beispiel gewisse Bedingungen normirt, unter welchen auch das Schreiben zweier Buchstaben keine Sabbathverletzung enthielt, wenn es z. B. in Etwas geschähe, worin die Schrift nicht bleibt, wie im Staube. Wir führen dieses Beispiel aus zahllosen nur an, um denen unsrer Leser, die nicht ganz sachkundig sind, verständlich zu sein. Wie diese Anschauung, diese Tendenz und ihre Verwirklichung mit der Wiederherstellung des Staates während des zweiten Tempels unter der Oberherrschaft fremder Völker, der Perser, Macedonier, Syrer, Aegypter und Römer begannen, so fanden sie ihre immer weitere Durcharbeitung in den Zeiten der Zerstreuung der Juden unter alle übrigen Völker, und erhielten eine immer festere Herrschaft über die gesammten Bekenner des Judenthums, je isolirter