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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-08-08 · Heft 32 (8.8.1871) · p. Seite 631

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 32 (8.8.1871)
Date
1871-08-08
Page
Seite 631 (sequence 3)
Language
German
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631 Kampfe" mit einander begriffen seien. Wenn der Mann von „Glaubenssätzen" gesprochen hätte, möchte etwas Wahres daran sein, obgleich wir unS denken können, daß sie neben einander zu bestehen vermögen, ohne sich gerade direct und offenbar im Jugendunrerricht zu „bekämpfen", und es möchte wohl bei diesem sehr zuträglich sein, diesen Kampf von ihr noch fern zu halten. Hinsichtlich der „Grundsätze" des Gebens aber, der Sittlichkeit, der Menschenliebe, der bürgerlichen und vaterländischen Pflichten findet ein solcher Widerstreit zwischen den beiden Religionen durchaus nicht statt, wie wir denn dieselben zehn Gebote, dieselben Vorschriften: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst", „Du sollst deinen Nebenmenschen nicht hassen", u. s. w. hüben und drüben gelehrt sehen. Doch wie muß man erst erstaunen, wenn man von dem studirten Herrn vernimmt, daß man den Juden ein Schulzimmer nicht einräumen dürfe, weil' sie Widersprüche gegen das Christenthum „verbreiten!" Was heißt das „verbreiten?" Daß sie die Kinder ihrer Gemeinde in ihrer väterlichen Religion unterrichten? Hält etwa die Luft des Schulzimmers die Worte des jüdischen Lehrers fest nnd läßt sie mitten in den christlichen Unterricht hineinhören? Der Mann treibt aber auch die Sache auf die Spitze, identisicirt die Schule mit der Kirche, und frägt, ob man etwa die Kirche den Juden zu ihrem Gottesdienste einräumen würde? Der Mann kann hierüber ruhig schlafen, denn kein Jude hat jemals ein solches Verlangen in sich getragen oder wird jemals ein solches stellen. Kirche und Schule sind aber nicht einerlei, die Kirche ist das Eigenthum der kirchlichen Gemeinde, die Schule das Eigenthum der Stadt, also einer confessionell gemischten Bevölkerung, die eben so gut Katholiken wie Juden einschließen kann. Auf die Ansicht der Herrn Doctors hin, durften die jüdischen Kinder die Schule überhaupt nicht besuchen, wenn er den Schulunterricht mit dem kirchlichen Gottesdienste auf eine Linie stellt. Es ist möglich, daß der Mann so beschränkten Sinnes ist, auch dieses zu fordern, wenn er es könnte. Ist dies aber nicht der Fall, so zeigt er mit seinem von der Kirche hergeholten Einwande eine Beschränktheit des Urtheils, die ihm als Mitglied der Schuldeputation nicht wohl ansteht. Denn nach dieser Theorie dürften auch Rechnen, Schreiben, Lesen u. s. w. in der Schule nicht gelehrt werden, weil Niemand gestatten wird, sie in der Kirche zu lehren. Hören wir nun den Herrn Pastor: „Das vor- und nebenstehende Gesuch des hiesigen Synagogenvorstandes ist in sich selbst so unklar, daß nicht einmal erkennbar ist, wie weit die gewünschte Benutzung unseres Schulgebäudes sich ausdehnen soll. Gesetzt aber auch, es werde nur der jüdische Religionsunterricht für jetzt als ein in einem unsrer Schulräume zu ertheilender in Aussicht genommen, und gesetzt ferner, dieser Schulraum werde von jüdischer Seite nur in solchen Stunden beansprucht, in denen er nach unseren dem Wechsel unterworfenen LectionSplänen freistehen würde, so ist es doch von vornherein für unser christliches Gefühl und Bewußtsein eine starke Zumuthung, daß wir freiwillig die Hand dazu bieten sollen, daß in denselben Räumen,, in denen soeben durch Unterrichtung unsrer Kinder der Name des von uns angebeteten Messias verherrlicht worden ist, gleich darauf dieser Messias, wenn auch nicht geschmäht, .so doch durch jüdische Lehrer ver worfen wird. Die christliche Liebe fordert von uns Willfährigkeit und Freundlichkeit gegen Jedermann, insbesondere gegen die Juden; diese Liebe darf aber nicht Lieblosigkeit gegen unfern Christus werden. Unsere beste Liebe gegen die Juden bestände darin, daß. wir sie für Christum zu gewinnen suchten; dadurch würden sie selig wsrden. Wenn wir ihnen hingegen zeigten, daß wir selbst uns nichts aus der Ehre Christi machten, so würden sie uns sammt uuserm Christus nur verachten lernen. Wenn ein Jude zu mir ins Haus käme und bäte mich um irgend eine neutrale Sache, die ich leisten könnte, so sollte ich sie ihm aus christlicher Liebe nicht abschsagen; wenn er mich aber bäte sich in mein Haus stellen zu dürfen, um daselbst anderen zu sagen, daß es mit dem.Christus, an den ich glaube, nichts sei, so würde ich seinen Anspruch maßlos und anmaßend finden und ihn bitten, dergleichen Dinge anderswo zu treiben. Unsere Schule aber ist unser Haus und das Haus unserer Kinder, gleichviel, ob nach Staatsgesetzen jetzt die Juden zur Unterhaltung unseres Schulgebäudes beitragen, oder nicht; könnten sie gesetzlich von solchen Beiträgen frei werden, so würde ich dagegen gar nichts sagen. Da aber unsere Schule mit zu unseren christlichen städtischen Einrichtungen gehört, deren Segen sie mit genießen, so weit sie nur Fuß haben, sich in unser Christenthum zu fügen, so sollten sie sich auch wiederum über ihre Abgaben nicht beklagen, es steht ihnen ja frei, sich eine jüdische Stadt anderswo zu bauen, wo keine christliche Schule zu unterhalten ist. So lange ihnen dies noch in christlichen Landen freisteht, haben sie sich wahrlich über Mangel an Duldung nicht zu beklagen. 32»

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