Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 30 (25.7.1871)
- Date
- 1871-07-25
- Page
- Seite 594 (sequence 6)
- Language
- German
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594 reiten will, fragt weder nach der Synode noch nach dem RabL'mer; in dringenden Fällen wird jeder Rabbiner das Fahren gestatten, Dr. Adler stellt das Amendement: „Die Puncte 1 und 2 zu bejahen, die anderen wegfallen zu lasten". Bei der Abstimmung wird über Punct 4 zur Tagesordnung geschritten, Punct l und 2 unversehrt angenommen, bei Punct 3 statt Vergnügen der Ausdruck -- „Erholung" gewählt. Nach ganz kurzer Debatte wurde nachstehender Antrag angenommen: „Das Spielen der Orgel am Sabbath durch einen Israeliten ist gestattet." Ferner gelangt ohne Debatte zur einstimmigen Annahme der von Dr. Geiger eingebrachte Antrag: „Die Versammlung erklärt, daß sie die Gültigkeit des Proselytenbades für eine nach Erfüllung aller sonstigen Vorbedingungen in daö Judenthum aufzunehmende Prosclytin lediglich von der Anwesenheit zweier Vertrauen verdienender jüdischer Frauen abhängig mache." Ein. von Dr. Adler vertretener Antrag geht dahin: Auf den Cynagogengesang mehr Gewicht zu legen und bei Ausbildung der Lehrer darauf zu sehen, daß dieselben auch tüchtige Canloren werden. Herr Kling enstein wünscht, daß die israelitischen Schulseminaristen vor Allem als Lehrer ausgebildet werden; es könne Fälle geben, daß der beste Lehrer zu Grunde gehe, weil er kein Eantor sei, indem Gemeinden oft mehr Gewicht darauf legen, daß der Lehrer gut singt, statt lehrt. Herr Dr. Wechsler macht die Mittheilung, daß das Seminar zu Hannover in den Zeugnissen seiner Candidaten nicht einmal eine Rubrik für Orgelspiel oder Musik habe. Herr Dr. Kompert bringt folgendes von der Synode angenommene Amendement ein: „Es empfiehlt sich, dahin zu wirken, daß an den Lehrerseminarien da, wo solche bestehen, Curse für Ausbildung von israelitischen Cantoren errichtet werden, besonders daß eventuell Institute in das Leben gerufen werden, die sich zur Aufgabe machen, israelitische Cantoren zu bilden." Von Dr. Feilchenfeld liegt folgender Antrag vor: der zu einer längeren Debatte Veranlassung gibt: „Es möge ausgesprochen werden, daß es die Pflicht der Rabbiner und Gemeindevorsteher sei, tcm Chanukafeste (Sieg der Makkabäer) eine größere Feierlichkeit als bisher zu erwirken." Dir. Sza nto empfiehlt den Antrag aufs Wärmste, weil genanntes Fest an eine der größten Epoche in der Geschichte erinnert. Dr. Vogel st ein bedauert, daß selbst Gebildete die Makkabäer zu den unbekannten Größen zahlen. Ritter v. Wertheimer theilt mit, daß dieses Fest in Wien ungemein feierlich begangen werde; an demselben würden 450 arme Kinder gekleidet und durch einen Prediger den Kindern die Bedeutung des Festes auseinandergesetzt; das hat viel dazu beigetragen, daß das Fest wieder mehr Wurzel in den Familien faßte. Seligsber g ist gegen den Antrag, da die Israeliten Feste genug hätten, wenn nur diese recht gefeiert würden. Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen : „Eine erhöhte Feier des Chanukkafestes ist zu empfehlen." Zum Schlüsse wurde das oben mitgetheilte Telegramm des Königs von Bayern verlesen. Literarischer Wochenbericht. Bonn, 9. Juni. Der Streit, ob Dogmen oder nicht im Judenthume vorhanden? wird in Ungarn fortgesetzt. Er hat sich daselbst zu einem Parteizwiste, ja zu einem Hader zwischen Persönlichkeiten gewandelt, und bei solchem gewinnt die richtige und ^wissenschaftliche Behandlung niemals. Denn wenn auch dabei gelehrter Staub aufgewirbelt und Citate in Menge herbeigebracht werden, so wird doch Alles aus dem einmal eingenommenen Gesichtspuncte so lange beäugelt, bis die vorgefaßte Meinung darin wiedergefunden wird. Diesem Schicksal entging auch nicht die eben erschienene Broschüre „Beleuchtung der Dogmenthrorie Leopold Löw's. Offenes Sendschreiben an'Herrn L. Aigner, Verleger der „Jüdischen Dogmen" von David Nieto Nedivivus. Leipzig, 1571" (ohne Angabe einer Buchhandlung und in Pest gedruckt). Wir haben schon früher die Sachlage klar dargelegt, und verweisen darauf. Nimmt man Dogma in dem kirchlichen Sinne als formulirte, sixirte und für die . Bekenner unbedingt anzunehmende Glaubensartikel, so ist es eine unleugbare Thatsache, daß es im Iudenthume keine solchen giebt. Ebenso aber ist es historische Thatsache, daß Versuche dergleichen aufzustellen es auch im Judenthume gegeben hat, und dieses abzuleugnen helfen keine künstlichen Auslegungen. Daß Chananel die Tendenz gehabt hat solche'Glaubensartikel aufzustellen, steht trotz der oben angeführten Broschüre außer Zweifel, da jener gerade-deren aufzählt, für welche er das Wort l'-rrrn aus der heil. Schrift anführen zu können glaudt. Eines Widerspruches macht sich der Verfasser der Broschüre auch dadurch schuldig, daß er der Mischna Sanhedrin 10, 1 daS Dogmatistren darum abspricht, weil