Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 30 (25.7.1871)
- Date
- 1871-07-25
- Page
- Seite 593 (sequence 5)
- Language
- German
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593 verständlich für uns ist. Es ist doch nicht unnöthig, daß er angenommen ist. Nunmehr kommt folgender von Dr. Wassermann eingebrachte Antrag zur TiScussion: „Die Synode erklärt: 1) Eine allgemeine Revision des Schulchan-Arnch (israelitischer Ritualcodex) ist unumgänglich nolhwendig; 2) dieselbe ist nicht nur mit negativer, sondern auch mit positiver Tendenz vorzunehmen; 3, die mit den einschlägigen Kenntnissen ausgerüsteten, von Gemeinden aä hoc gewählten Männer sind zur Vornahme solcher Revision berechtigt." Di-. Adler: Wollen wir den Schulchan-Aruch revidiren, so müssen wir erst eine Revision am Talmud vornehmen. Dr. Klingenstein: Sind wir hierher gekommen, um Unglück zu conserviren oder Lebendes zu schassen? Jede zweite verbesserte Auflage eines Buches, sagt ein berühmter Mann, ist Nichts Werth; bedarf es einer solchen, dann soll man daö Buch sogleich zerstören, vr. Wassermann zieht seinen Antrag mit den dem Talmud entnommenen Worten zurück: „Wie ich Lohn erwarte für das Geben, so erwarte ich Dank für das Zurücknehmen". Hiermit schloß der Präsident die Sitzung. .Augsburg, 15. Juli. Dem Vorstande der israelitischen Cultusgemeinde ist folgendes Telegramm vom Cabinetßsecretär des Königs von Bayern zugegangen: Se. Majestät haben die von der israelitischen Synode telegraphisch dargebrachte Kundgebung der Liebe und Treue mit großer Freude entgegengenommen. Allerhöchstdieselben erwidern der Synode mit dem Ausdruck des huldvollen Dankes und mit dem Wunsche, daß diese Versammlung, die eine der ersten ist, welche Glieder aus allen Theilen des neuerstandenen Reiches zu den Arbeiten des Friedens vereint, dauernde, segenbringcnde Früchte tragen möge. Fünfte Sitzung. Der Präsident macht bekannt, daß Samstag und Sonntag keine Sitzung stattsindet, am letzteren Tage deshalb nicht, weil Augsburg sehr nahe bei München liegt und manche Mitglieder doch den feierlichen Einzug der Truppen sehen möchten, indcß lasse sich sehr fruchtbar arbeiten und er bitte die hier Bleibenden, sich Sonntag Vormittags bei ihm zu einer Vorberathung über zu behandelnde Gegenstände einzusinden und Samstag Nachmittags 4 Uhr im goldenen Saale zu erscheinen, um sich über allgemeine religiöse Gegenstände zu besprechen. Er hoffe, daß durch diese Vorbereitungen die Arbeiten so weit gefördert werden könnten, daß die Synode am Montag zum Schlüsse gelange. Ja die Commission für Ehesachen treten ein die Herren: Dr. Josephthal, Dr. Aub, Dr. Geiger, Advocat Lehmanu und Dr. Goldschmidt. Hierauf tritt die Synode in Beratung über den Antrag deS Ritter von Wertheimer von Wien: „Von dem individuellen GesichtSpuncte ausgehend, daß unter den Observanzen der Sabbath- und Festtagsfeier, welche im Laufe der Zeit Platz gegriffen haben, die von einem unbedingten Verbote des Fahrens auf Eisenbahnen, mit gemietheten oder auch eigenen Pferden, am wenigsten ihre Berechtigung in der Auslegung der religiösen Vorschriften finden kann, wohl aber Jnconvenienzen zum Theile sehr ernster Art mit sich führt, namentlich wo es sich um eine Verhinderung der Theilnahme am Gottesdienst nnd der Ausübung wohltätiger Werke handelt, wird der Antrag gestellt: ES möge eine Commission erwählt werden, um folgende Puncte in Erwägung zu ziehen und sonach der Synode Bericht zu erstatten: 1- Ist es zulässig, wenn größere Entfernungen vom Wohnorte zum Bethause, oder Alter und Kränklichkeit der Theilnehmer am Gottesdienste, insbesondere an einem würdigen und erhebenden, verhindern, dieses Hemmniß dadurch zu beseitigen, daß man sich am Sabbath und Festtagen zu Wagen nach dem Orte der gemeinsamen Andacht begibt? 2) Ist in gleichen Verhinderungsfällen diese Zulässigkeit auch auf die Uebung von wohlthätigen Werken auszudehnen, bei welchen die Unterlassung oder ein Aufschub ein Nachtheil wäre? 3) Ist sie in den gleichen Fällen auch auf die Zwecke der Belehrung oder des Vergnügens auszudehnen? Ist sie auf Benützung der Eisenbahnen und Miethswagen zu beschränken^ oder auf die Verwendung der eigenen Pferde zu erstrecken?" Referent Dr. Wi euer empsiehlt der Versammlung bejahend ans diese Fragen zu antworten , denn daß Fahren am Sabbath finde sich nicht in der Bibel als Verbot bezeichnet. Dr. Grünbaum ist entschieden für die Reform, nur ist er gegen daS Fahren am Sabbath aus Vergnügen, weil dieses beim Volke Aergerniß erregt. Rabbiner Seligsberg ist entschieden gegen alles Rütteln an der Sabbathsfeier; er kann nie zugeben, daß Jemand wegen Besuches des Gottesdienstes am Sabbath fahre; man könne auch in der Kammer beten; durch Annahme der Anträge entstehe eine völlige Trennung von den Orthodoxen und werde die mosaische Religion zur Vernunftreligion. Rabbiner Wein mann: Die Frage hätte nicht vor die Synode gebracht werden sollen. Wer am Sabbath fahren und