Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 30 (25.7.1871)
- Date
- 1871-07-25
- Page
- Seite 591 (sequence 3)
- Language
- German
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591 werde, in der künftigen Session des Reichstages zwei Gesetzentwürfe vorzulegen, den einen die Einführung der obligatorischen Civilehe betreffend, den anderen, die Schulaufsicht den Geistlichen abzunehmen und Fachmännern, also durchgebildeten Pädagogen, zu übergeben. Die vielfachen Eonflicte, welche in der jüngsten Zeit aus den Bewegungen in der Kirche entsprungen sind und immer mehr über Hand zu nehmen drohen, ja die aus dem Unfehlbarkeitödogma heraus einen staatsgefährlichcn Charakter annehmcn können, sollen diese beiden großen Maßnahmen motiviren. Wir können sie beide auch unsererseits nur mit großer Befriedigung begrüßen, und wünschen, daß diese Absichten nicht bloS bei den Zeitungscorrespondenten, sondern auch in den maßgebenden Persönlichkeiten vorhanden seien. Durch die allgemeine Einführung der obligatorischen Civilehe würde jene Ungerechtigkeit beseitigt, daß in den alten Provinzen des preußischen Staates seit 154 7 den Juden die obligatorische Civilehe auferlegt wurde, während der kirchlichen Trauung der katholischen und protestantischen Kirchen die volle staatliche Geltung bewahrt blieb. Im Uebrigen hat in diesen Provinzen die Civiltrauung ebensowenig als in der Rheinprovinz, wo sie seit 1794 sür alle Bewohner eingeführt ist, der religiösen Trauung Abbruch gcthan und der Ehe ihren sittlich-religiösen Charakter genommen. Die Beseitigung der geistlichen Schulaufsicht würde den Einfluß der Geistlichkeit ans das Schulwesen nachdrücklich vermindern, und da ein bedeutender Theil der jüdischen Jugend die öffentliche Schule besucht, so würde dies für uns von großer Wichtigkeit sein. Wer da weiß, mit welchen Schwierigkeiten jüdische Aeltern bei ihren Kindern der specisischen Einwirkung christlicher Confessionalirät entgegenzuar besten haben, wird diesen unfern Ausspruch bestätigen. Hieraus wie aus noch anderen Erscheinungen müssen zu der Ansicht gelangen, daß es für die Gesammtheit doch von großem Ruhen ist, daß die Ultramontanen mit ihrer ganzen Tendenz und mit allen ihren Kricgsmitteln hervorgetrcten sind. Es muß dies zu einer Entscheidung, zu einer völligen Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche führen, welche der Glaubens- und Gewissensfreiheit überaus frommen und ihr zu ihrer wahrhaften Verwirklichung verhelfen wird. Daö Schwanken und Zögern auf diesem Gebiete in den meisten europäischen Staaten muß endlich aufhören, und sicherlich wird hieraus sowohl für den Staat und die Gesellschaft als auch für die wahrhafte Religion und endlich auch für die Kirche der größte Nutzen stießen. Umsomehr wird man es auch unsererseits für Recht finden, die verschiedenen Stadien dieses großen Entfchei-- dungökampfes aufmerksam zu verfolgen. Scricht über die jtucile Lynode. II. 2. Sitzung. Nachdem das Protokoll über die gestrige Eröffnung der Synode und die Erwählung des Präsidiums verlesen und als richtig befunden, und die inzwischen eingelaufenen Anträge nebst einer Begrüßungsdepcsche auS Nordamerika der Versammlung mitgetheilt worden waren, drückte der Präsident im Namen derselben dem Or. Hochstädter von Bad Eins den Dank für die von letzterem an die Synodalmitglieder vertheilte Broschüre über den dreijährigen. Cyclus der sabbathlichcn Bibelvorlcfungen aus, worauf die Verhandlung über die Refe rate der von der vorigen Synode bestellten Commissionen begann. DaS Präsidium hatte daraus Nr. V. gewählt, und so wurde zuerst über die T r a u u n g s c e r e m o n ie n verhandelt, und zwar über den Vorschlag des Dr. Aub von Berlin, daß, wo es gewünscht wird, auch die Braut — nachdem nämlich der Bräutigam die eigentliche Trauungösorinel ti^n) gesprochen habe — aj ebenfalls einen Trauungsring ihrem Gatten überreichen und d) dazu die Worte aus dem Hohenliede ('"r ■'■vm ■••rn? sprechen dürfe. Durch die Redseligkeit gewisser Synodalmitglieder wurde über diese wohl sehr geringfügigen Anträge beinahe drei Stunden gesprochen, was für die andern Mitglieder nickt minder als für das Zuhörerpublicum äußerst ermüdend war. Endlich wurde der Antrag ad a) genehmigt und der aä bverworfen. Dagegen wurde aus Antrag der Herren Nabb. Weimann und Hockslädtcr beschlossen, daß in jenen Staaten, wo keine Civiltrauung besteht, der Copulirende, bevor er die obenerwähnte Trauungssormel sprechen läßt, an jede Person des Trauungöpaares die Frage nach ihrer Einwilligung zu dem ehelichen Bunde zu stellen habe, waS von der betreffenden Person nur mit einem einfachen Ja zu beantworten sei. So schloß die erste Sitzung. Höchst. 30*