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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-07-18 · Heft 29 (18.7.1871) · p. Seite 572

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 29 (18.7.1871)
Date
1871-07-18
Page
Seite 572 (sequence 4)
Language
German
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572 gegen jenes Dogma, wofür wir ihnen dankbar sind, worin wir aber durchaus keine Consequen; ihrerseits zu erblicken vermögen. Denn ihr ganzer Widerspruch stützt sich auf die Unfreiheit des vaticanischen Concils, besten Beschlüssen sie, wenn cs mehr Freiheit genosten hätte, den Gehorsam nicht verweigern dürsten. Wer aber einmal den heiligen Geist in einem freien Concil, d. h. in einer Versammlung von Bischöfen und Klerikalen, wer ihn in einem Conclave zur Wahl eines Papstes — die Geschichte lehrt, unter welchen Formen und Erscheinungen — anwesend glaubt, kann ihn auch in dem Papste selbst gegenwärtig glauben, ja müßte ihn eigentlich glauben. Auf die Vernunft dürfen sie sich nicht berufen. Für uns Juden sind dergleichen kirchliche Bewegungen, die noch lange keine religiösen sind, völlig gleichgültig, und wir haben dies zur Zeit, als die Deutsch-Katholiken sich bildeten, ebenso erfahren. 'Haben doch selbst die sg. freien religiösen Gemeinden, als sic eben ihre Eierschalen durchpickt hatten, die Propaganda gegen die Juden sofort betrieben. — Um auf den vorliegenden Fall zurückzukommen, so wollen wir nicht leugnen, daß auch in der langen Geschichte des Judenthums einzelne Fälle der Intoleranz vorgekommen sind. Aber gegenüber der furchtbaren und fast ununterbrochen in den äußersten Gewaltacten sich manifestircnden Intoleranz der katholischen Kirche ist es doch sehr seltsam, eine unduldsame Maßregel einen „Synagogenbescheid" zu nennen! Die, vielleicht unbedachte Unwahrheit und Boshaftigkeit liegt' darin zu Tage. In Nr. 28 haben wir über die jüngsten Beweise der rumänischen Barbarei zu berichten gehabt, besonders über die Bekanntmachung des Bürgermeisters von Bukarest über die Pachtung der Steuercinnahme. Diese sollte nicht nur jedem Juden verboten sein, sondern selbst eine stillschweigende Association des Pächters mit einem Juden sollte den Eontract der Stadt aufheben und von einer beträchtlichen Geldstrafe begleitet sein. Bvn einer Reinevur dieser Maßnahme durch das Ministerium haben wir nichts erfahren. Jndeß muß man diese Maßregel weniger als eine judenfeindliche anfehen, da ihr Zweck lediglich dahin geht, Jemandem aus der Sippschaft des Magistrats diese Generalpachtung zu dem möglichst geringsten Preise znznwenden, da eben außer den Juden sonst Niemand die Mittel und die Coulanz besitzt, eine solche Pacht zu übernehmen. Ein derartiges System mit Staats- und städtischem Gute umzugehen wird aber aus Connivenz von keinem rumänischen Ministerium bekämpft. Der Staat Rumänien steht aber eben auch vor neuen Anleihen. Hatten die jüdischen Finanziers wirklich ein Herz für ihre Glaubensgenosien, so würden sie sagen, da wir Juden deine Pachter nicht werden können, glückliches Rumänien, so wollen wir auch deine Gläubiger nicht werden! Hierzu ist aber keine Hoffnung. Die Lehre des Iudenthums von der göttlichen Vergeltung. VIII. Bevor wir nunmehr zu der talmudischen Lehre kommen, kehren wir, gewisiermaßen als Uebergang, noch einmal von Alexandrien nach Jerusalem zurück, um zu beobachten, welche Meinungen über die Vergeltungslehre zur Zeit des letzten Kampfes populär gewesen. Wir wählen hierzu das in mehrfachen Beziehungen interesiante Jugendschriftchen des Josephus „lieber die Makkabäer oder über die Herrschaft der Vernunft."*) Das Buch soll bekanntlich die Herrschaft der Vernunft auf Grund des freien Willens des Menschen über die Leidenschaften, insbesondere über Furcht, Schrecken und die äußersten körperlichen Schmerzen und Leiden erweisen, und wird hierfür die Gerichte der Mutier mit den sieben Söhnen dem Tyrannen Antiochus gegenüber ausführlich und mit rhetorischem Schmuck erzählt. Jndeß haben wir hierin doch ein Mehreres zu suchen. Es ist unverkennbar abgefaßt, um das jüdische Volk den tyrannischen Römern gegenüber zur Standhaftigkeit in seiner väterlichen Religion, in der Ausdauer, in der Ertragung aller ihm auferlegten Leiden zu stärken, und den Aufforderungen zu Aufstand und blutigem Conflicte abgeneigt zu machen. Es mußte daher gerade die göttliche Vergeltung auf's Kräftigste betont werden, um ihr die Blut- und Habgier des nationalen Feindes zur Bestrafung zu überweisen. Es wird uns daher aus diesem Gestchtspuncte und aus der Erwägung der Zeitverhältniffe nicht ausfallen, daß in dieser Schrift auf die Erwartung eines Messias, auf die Erlösung des jüdischen Volkes durch einen Messias nirgends hingewiesen wird, was sonst doch so nahe ge- *) Uebersetzt in der mehrfach angeführten Bibliothek u. s. w. B. IS. 193 ff. Neuere über dieses Büchlein ausgesprochene Hypothesen haben uns von ihrer Richtigkeit noch nicht überzeugen können.

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