Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-07-11 · Heft 28 (11.7.1871) · p. Seite 557

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 28 (11.7.1871)
Date
1871-07-11
Page
Seite 557 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/3224737-3226798-3226827--29650-3252498
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

V 557 rufe hinzusügten. Tie Unterdrückung war prompt, und die Strafe bleibt nicht aus. Aus Lippe-Detmold, im Juni. (Privatmittheil.) Es möchte auch in weiteren Kreisen interessiren, daß einem unserer Glaubensgenossen, dem Unterofficier Bernhard Frankenstein zu Bösingfeld, welcher aus unserem Ländcbcn ebenfalls mit hinausgezogen war den übermüthigen Feind zu besiegen, und der vor einigen Tagen glücklich zurückgekehrt ist, vom Kaiser das eiserne Kreuz und vom Fürsten der Nosenorden verliehen worden ist. Sowie sich in dieser Weise die Toleranz unseres Fürsten gezeigt hat, einem Juden die wohlverdiente Anerkennung zu zollen, so wünschen wir, daß sich dieselbe auch auf dem Wege der Gesetzgebung bewähren möge, wo noch immer einzelne Ausnahmegesetze (z. B. die Ausschließung von der Wahl zum Landtage u. s. w.) mit dem Hellen Glanze unserer jetzigen Jubelzeit im grellsten Contraste stehen. Otsterreichischungarische Monarchie. Aus Oesterreich, im Juni. Wie düster, ja wie finster es in manchen Partien und Landstrichen Oesterreichs noch aussieht, erweisen einige Vorgänge jüngster Tage, welche die „N. fr. Pr." mittheilt. Man schreibt ihr aus Znaim lMähren) unterm l. d.: Vorgestern hat sich in der Nähe der hiesigen Militärschwimmschule ein Soldat des 8. Infanterieregimentes (Israelit) mittelst seines Leibriemens erhenkt. Fortgesetzte 9(11^11^11:^» seiner Kameraden sollen die Ursache dieses Selbstmordes sein, und wurde, wie wir vernehmen, demzufolge auch vom Brigadecommaudo eine strenge Untersuchung der dem Selbstmorde vorangegaiigenen Vorfälle angeordnet. Man berichtet ihr ferner aus Rzeszow (Galizien) unter dem 30. Mai: Im April 1869 verbreitete sich unter der jüdischen Bevölkerung von Nozwadow die Schauerkuude, daß das Grab eines ihrer Glaubensgenossen geöffnet sei. Bei näherer Untersuchung des Sachverhaltes ergab sich, daß die letzte Ruhestätte des vor drei Monaten verstorbenen B. N. von unberufener Hand geöffnet worden fei und daß von der Leiche selbst ein Unterschenkel fehle. Zum besseren Verständnisse deS Nachfolgenden fei hier erwähnt, daß in manchen Gegenden GalizienS Judenleichen ein viclbegehrtcr Artikel sind. Vorerst stehen sie in hohem Werthe bei den Herren Dieben; denn cs ist unter ihnen der Glaube verbreitet, daß der aus dem Fette eines jüd. CadaverS angefcrtigten Kerze die Kraft einer Tarnkappe inncmohne. Der Schein eines derartigen Leuchtapparatcs soll den Träger unsichtbar machen, während er selbst den verborgensten Winkel durchschauen könne, jedenfalls eine Eigenschaft , ivelche für Einbrecher sehr erwünscht fein mag, und hinlänglich erklärt, warum sic. so sehr auf Jndenleichen erpicht sind. Eine andere Menschcnsorte betreibt den Leichendiebstahl zu Heilzwecken. Der Todte soll das Leben wicdergeben! Beim Fahnden auf den Leichcndieb in Nozwadow brachte man in Erfahrung, daß der Grembower Insasse Valentin Tul, Flößer von Profession, in Mußestunden die Heilkunde ausübe, und daß er namentlich Typhuskrauke mit Hülfe von Judenlcichen behandle. Auf Anzeige von dem Vorfälle in Nozwadow nahm die Behörde bei dem erwähnten Dul eine Haussuchung vor und fand da nur noch einen Menschenfuß, der Unterschenkel war bereits als Mcdicament benützt worden. In >der Wohnung des Patienten, welcher nach der Ansicht des „Naturarztes" am Typhus litt, wurde auf dem Boden ein Feuer angemacht. In dessen Nähe placirte man den Kranken und durchräucherte ihn mit den Dünsten, welche dem schmorenden Judenschenkel entstiegen. Die Zahl der Jahre genau anzugeben, durch welche Dul seine unheimliche Eurmethode betrieben hat, ist leider nicht möglich. Aus den Gcrichtsacten geht blos hervor, daß schon im Jahre 1862 die Jüdin Gittel Ft. aus Tarnobrzeg in ihrer bereits zwei Jahre dauernden „setzten Ruhe" gestört und des Kopfes, wie auch einer Hand von Dul beraubt worden ist. 1868 hingegen verschwand ein Judenkind gänzlich aus dem Grabe. In der vor wenigen Tagen beim hiesigen KreiSgcrichtc wider Dnl und fünf feiner Helfershelfer abgeführten Schlußverhandlung wurden nur Letztere wegen Vergehens nach § 306 zu 1—2 Monaten Haft verurtheilt. Gegen den Hauptthäter wurde die Verhandlung vertagt, da er sich derzeit als Flößer in Danzig befinden soll. 28

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.