Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 27 (4.7.1871)
- Date
- 1871-07-04
- Page
- Seite 537 (sequence 9)
- Language
- German
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537 S) Zu den Obliegenheiten des Curatoriums gehört es, dahin zu wirken, daß Stipendien für die bedürftigen Hörer der Facultät errichtet werden, sowie all dasjenige vorzusehen, was geeignet ist, nach dieser Richtung hin die Stellung der Facultät zu befestigen und wohlthätig zu gestalten; i h) das Curatorium hat für die Einrichtung, Erweiterung und Dotirung der Bibliothek Sorge zu tagen; i) das Curatorium hat alljährlich einen Voranschlag für die Erfordernisse der Faculrät mit Zugrundelage des Referates des Profefforencollegiums zu verfassen und das Budget festzustellen, wofür die Gutheißung der hohen k. k. Regierung einzuholen ist; k) das Curatorium ist verpflichtet, alle von der hohen k. k. Regierung oder vom Lehrkörper gestellten Anträge bezüglich Abänderungen des Statutes, des Lehrplanes, oder sonst wesentlicher Einrichtungen der Facultät in sofortige Erwägung zu nehmen und ein motivirtes Gutachten darüber abzugeben; \) das Curatorium ist verpflichtet von beschloffenen und genehmigten Modistcationen des Statuts oder des Lehrplanes oder der Einrichtungen den betreffenden Organen rechtzeitig Mittheilung zu machen und für die Ausführung das Nöthige vorzubereiten. m) Der Antrag auf zeitweilige Suöpendirung eines Professors oder Docenten von der Lehrcanzel kann vom ständigen Comite allein zum Beschluß erhoben' werden; der Antrag aus Enthebung eines Professors oder Docenten von der Lehrcanzel kann nur vom Plenum des Curatoriums zur Schlußfaflung gebracht werden, jedoch dürfen die Vota der außerhalb Wiens domicilirenden Mitglieder auch schriftlich eingebracht werden. Der Beschluß ist mit den Motiven der Genehmigung der hohen k. k. Regierung zu unterbreiten; n) das Curatorium hat alljährlich einen Bericht über die Thätigkeit und die Erfolge der Facultät an die hohe k. k. Negierung zu erstatten. Dieser Bericht kann im Ganzen oder auch nur theilweife der Oessentlichkeit übergeben werden. o) Vom erst ernannten Curatorium ist eine detaillirte Geschäftsordnung auszuarbeiten, in welcher die Wirksamkeit des ständigen Comits bestimmt (§ 1), die Rechte und Pflichten der Mitglieder angegeben, die für das Plenum vorbehaltenen Angelegenheiten verzeichnet, und die Art und Weise der Berathung, des Verkehrs und der Abstimmungen innerhalb des CuratoriumS normirt werden sollen. Präliminarbudget für die jüdisch-theologische Facultät in Wien. Die Gehalte der anzustellenden Professoren sollen jenen adäquat sein, welche bei anderen Facultäten an den österreichischen Universitäten bemessen sind; als Durchschnitt dürste anzunehmen sein 6 Professoren L 2000 fl. 12,000 fl., Ouartierbeiträge 20 pCt. 2,400 fl., ein Secretär für das Curatorium 000 fl., ein Diener der Facultät 300 fl., Mithzins für die Localität, bestehend aus 4 Lehrzimmern, 1 Leseburcau, 1 Bibliotheksaal, t Directionözimmer, 1 Secretariatsbureau, 1 Conserenzzimmer für das Curatorium, 1 Dienerzimmer — beiläufig 2000 fl., Beiträge zur Bibliothek 300 fl., Schreibutensilien, Porti, Drucksorten rc. 400 fl., Holz, Beleuchtung, Instandhaltung rc. 500 fl. Werden die Unkosten der ersten Einrichtung hinzugeschlagen, so ist ein Jahresbedarf in runder Summe mit circa 20,000 fl. zu veranschlagen. Ueber die Bedeckung dieses Erfordernisses kann daS Comite nur einige Andeutungen geben. Zweifellos wird der hohe Reichsrath den Intentionen der hohen k. k. Negierung bei Gründung und Erhaltung dieser Facultät entgegenkommen und eine Dotation für dieselbe genehmigen. Ebenso zweifellos ist es, daß die israelitische Bevölkerung in den verschiedenen Provinzen zu Subventionen bereit sein wird. Das Beth Hamidrasch in Wien stellt einen Theil seines Vermögens und seiner Einkünfte, die sich auf 3000 fl. belaufen, zur Verfügung. Der löbliche Vorstand der Wiener Cultusgemeinde hat sich die Betragzisser einstweilen Vorbehalten. Aus Prag in Böhmen wurde ein Beitrag von 1200 fl. angekündigt, und die Landesjudenschast in Mähren-Schlesien, bekannt durch Förderung aller Culturanstalten, wird gewiß diesem Unternehmen kräftig beistehen; auch aus Galizien ist ein entsprechender Betrag zu erwarten. Das Comitö gibt sich der Ueberzeugung hin, daß auS allen Kreisen der israelitischen Bevölkerung dieser jüdischtheologischen Facultät, in Nacheiferung der hohen k. t. Regierung und ihrer wohlwollenden Initiative, namhafte Beiträge und Mittel werden zur Disposition gestellt werden, daß es an Stiftungen, Stipendien, Freitischen u. dgl. nicht mangeln wird. 27