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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-07-04 · Heft 27 (4.7.1871) · p. Seite 532

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 27 (4.7.1871)
Date
1871-07-04
Page
Seite 532 (sequence 4)
Language
German
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N 532 constatirl, daß er sie sich aber auch je nach ihrer Crnung verschieden denkt. Wir haben an einem anderen Orte gezeigt,*) daß Philo über die Unsterblichkeit der Seele sich nur nebenbei und durchaus nicht in voller Klarheit äußert. -3hm ist die menschliche Seele keine Einheit, sondern eine Verbindung von verschiedenen Vermögen, von denen das höchste daß Erkenntnißvermögen, die Vernunft, r) didvoia, 6 vovg, und diese allein unsterblich ist.**) Diese Vernunft besteht aber nur in der Erkenntniß Gottes, und zwar einer solchen, welche die menschliche Seele gänzlich beherrscht, ihr nicht gestattet, sich von ihr zu entfernen, also auch nur die Ausübung des Guten zuläßt, so daß eben Gedanke, Wort und Thal in ihr ausgehen. Es leuchtet daher ein, daß für Philo die Unsterblichkeit nur diesen zu Gott erhobenen Menschen, weil sie eben allein die öiuvoia besitzen , zu Theil wird, während die Anderen, ***) mehr oder weniger dem Bösen hin gegeben, der Erde verfallen. *) S. „Israelitische Religionölehre". Zweiter Theil. S. 253. **) An der in der Anm. zur vor. S. angef. Stelle folgert er: 7taQ o zai fiövov kov t.v rjfuv er/.oiwg d(f^agxov tdo&v dvcti dtäroiav. So spricht er auch an anderen Stellen nur dem vovg die Unsterblichkeit zu: vovg a&avaTog, de saor. Ab. et Caini I. 165. ***) S. de profu^is I. 555. In dieser Ansicht stimmt Philo mit Maimonides überein, welcher auf Grund seiner, dem Aristoteles entnommenen Eintheilung der Seelenvermögen auch nur die Erkenntnißkrast für den unsterblichen Theil der menschlichen Seele hält, die ihm aber auch die höchste praktische Moralität einschließt. S. More Ncb. III, 54. Unsere Neligionslehre Th. II S. 260 ff. Auch hiernach können nur diejenigen Geister unsterblich sein, welche dieses Erkenntnisvermögen ausbilden. Beiläufig fügen wir hinzu, daß eine ziemlich analoge Ansicht Daniel 12, 2 zum Ausdruck kommt. Die Todten „schlafen im Erdenstaube," da „werden Viele erwachen" (in ihren geistigen Persönlichkeiten, von einer Wiederbelebung der todten Körper ist daselbst keine Spur), die Einen, die Gerechten, Gottgetreuen, „zum ewigen Leben " die Anderen, die Abtrünnigen und Gottlosen, „zu Schanden, zu ewigem Abscheu." „Viele" sind nicht Alle, d. h. also diejenigen, die weder zu den Einen, noch zu den Anderen gehörten, die Schwankenden und Unzuverlässigen, werden nicht erwachen, also weiter schlafen. Die Unsterblichkeit wird hier also beiden in entgegengesetzter Weise zugeschrieben, nämlich den Gottgetreuen „zum ewigen Leben," den Gottlosen „zur ewigen Verdammniß." «Fortsetzung folgt). Nie jü-isch-iheologische Flicnltät zu Wien. Der Statutenentwurf für die zu errichtende jüdischtheologische Facultät in Wien, wie er vom Specialcomits dein Cultus - und Unterrichtsminister übergeben, und von diesem zur Begutachtung der Gemeinderepräsentanz der Hauptgemeindcn Böhinens, Mährens und Galiziens zugesandt worden, lautet wie folgt: *) I. Name und Zweck. — Lehrkräfte. Lehrprogramm. — Von den Studirenden. § 1. Die in Wien zu errichtende „jüdisch-theologische Facultät" hat zum Zweck die Erhaltung, Fortbildung und Wahrung der Wiffenschaft des Judenthums, sowie insbesondere der Heranbildung von Rabbinern und Predigern. ') § 2. Zu diesem Behufe werden an der jüdisch-theologischen Facultät Vorlesungen gehalten, welche die gesammte Wissenschaft des Judenthums nach dem weiter unten folgenden Lehrplaue umfassen. tz 3. Für die in dem Lehrplane sestgestettten Disciplinen werden Lehrer angestellt, deren Zahl vorläufig auf sechs normirt wird. § 4. Die an der jüdisch-theologischen Facultät angestellten Lehrer haben den Titel und Rang von k. k. Professoren und beziehen als solche aus Staatsmitteln die für Universitätsprofessoren normirten Gehalte und sonstigen Bezüge. 8 5. Die anzustellenden Professoren müssen denjenigen Grad allgemeiner und insbesondere jüdisch-theologischer Bildung besitzen, der sie befähigt, ihrer Stellung an der jüdisch-theologischen Facultät nach jeder Richtung zu entsprechen. *) Man hat in Wien mit diesem Statut etwas geheimnißvoll gethan; in Prag that man dies weniger und die daselbst erscheinende Zeitschrift „die Wahrheit" brachte es in ihrer Nr. 18, sowie die Berbesseruntzsanträge der Prager Repräsentanz in Nr. 19, denen wir das Obige entlehnen. Wie ernst eS übrigens' dem Minister um die Sache ist, ersieht man aus den kurzen Terminen, welche er den Begutachtenden zu ihrer Antwort bestimmt hatte. Die Redaction. ') In den folgenden Anmerkungen geben wir die Abänderungsanträge ver Prager Gemeinderepräsentanz. Zu § I: „Die in Wien zu errichtende jüdisch-theologische Facultät hat die Pflege und Fortbildung der Wiffenschaft des Judenthums, sowie auch die Heranbildung von Rabbinern und Predigern zum Zwecke." 1

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