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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-06-27 · Heft 26 (27.6.1871) · p. Seite 516

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 26 (27.6.1871)
Date
1871-06-27
Page
Seite 516 (sequence 8)
Language
German
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516 Zeitungsnachrichten. Deutschland. Wiesbaden, 6. Juni. (Privatmitth.) Es ist bekannt. daß im ehemaligen Hcrzogthum Nassau das Schulwesen durch das Gesetz consessiouslos geordnet war unddaß deshalb in den Schulen consessionslose Lesebücher cingeführt waren. Man hat nicht gehört, daß darum der religiöse Sinn bei den Bewohnern Nassaus irgendwie gelitten - habe, vielmehr hat dieser durch das einträchtige Beisammenleben der Eonfessionen wahrhaft gewonnen. Einige pietistische Prediger, geborene Schulinspectoren, glaubten aber nun unter der preußischen Regierung die Zeit gekommen, wo diese nach ihrer Meinung der speeisischen Eonfessioualität schädliche Einrichtung zu Grabe getragen werden könne. Sic richteten daher au die königliche Regierung zu Wiesbaden das Gesuch, confessionclle Lesebücher in die Schulen einführen zu dürfen, und wie diese Art Herren es an sich haben, führten sie auch die coufessionellen Lesebücher an einigen Orten auf eigene Hand ein, bevor sie die Erlaubniß erhalten hatten. Die Regierung und der Unterrichtöminister legen aber doch wohl auf die Beobachtung des gültigeil Gesetzes mehr Gewicht, als selbst auf die Ausführung ihres eigenen Systems wider das Gesetz. Auf Anweisung des letzteren erließ daher die Negierung zu Wiesbaden ein Nescript au die Schulinspectoren, in welchen ihnen die gedachte Erlaubuiß versagt und die Wiederbeseitigung der schon eiilgeführten coufessionellen Lesebücher befohlen wird. Das bisherige nassauische Lesebuch soll abgeschafst und das Häster'sche oder Norddeutsche Lesebuch für Simultanschulen eiugeführt werden. Wer die Wichtigkeit des Lesebuches für den ersten Jugeuduuterricht zu würdigen weiß, wird diesen Vorgang nicht als von geringer Bedeutung ansehen. Essen, 14. Juni. tPrivatmittheil.) Der Vicefeldwebel L o u i s G o t t s ch a l k von.hier hat das eiserne Kreuz erhalten; derselbe wurde in der Schlacht bei St. Quentin schwer verwundet. Trier, 15. Juni. (Privatmitth.) Dem jüngst bekannt gewordenen Versprechen des Reichskanzlers gemäß haben die preußischen königlichen Regierungen an die Synagogen des Landes Abschrift einer Cabinetsordre vom 31. v. M., durch welche auf den 18. d. ein feierlicher Dankgottesdienst für den errungenen ehrenvollen Frieden angeordnet wurde, geiandt. So liegt uns ein vom 11. d. erlassenes Rundschreiben des hies. Oberrabbiners I. Kahn vor, durch welches die Gemeinden des Sprengels hiermit bekannt gemacht und zur Abhaltung des Dankgottesdienstes und der damit verbundenen Collecte zum Vesten der Invaliden und der Hinterbliebenen der gefallenen Krieger aufgefordert werden, wobei die Psalmen 145, 18, 21, 72, 1 io, 116, 117, 118, Ml, 140 und 150, sowie das sabbathliche Hanothen - Theschuah zum Recitiren bestimmt werden.*) Oesterreichischungarische Monarchie. Wien, 16. Juni. Wir haben bereits berichtet, daß der hiesige Magistrat die Anlegung eines Eentralfricdhofes betreibt. Es handelt sich dabei noch besonders um die Frage, ob gemeinschaftliches Begräbniß für alle Eoufessiouen oder separirtes für jede Eonfession? Wie die Sache im Augenblicke steht, ersieht man aus folgendem Berichte. Die Friedhofscommission des Gemeinderathes hielt gestern eine Sitzung, zu welcher die Vertreter der serbisch-griechischen und der israelitischen Gemeinde erschienen waren. Erstere erklärten, sich allen Anordnungen in Betreff der Gräber fügen zu wollen, wenn die Administration in den Händen der Commune bleibt; sollte sie jedoch wieder in die Hände des Eousistorimns übergehen und würden auch andere Neligionsgenossen auf separate Plätze Anspruch machen, so müßten auch sie um einen Raum von wenigstens 1600 Quadratklaftern ersuchen. Die Vertreter der israelitischen Cultusgemeinde verharren aus religiösen Grundsätzen bei dem Verlangen der Ausscheidung eines ComplexeS von mindestens 16 Joch, und zwar von der nächsten an Simmering anstoßenden Grundfläche wegen des Ritus, nach welchem die Eeremonien für *j Warum wird dieses letztere nicht durch ein besonderes ausdrucksvolles Gebet für Kaiser und Reich, König und Vaterland ersetzt? Die Veranlassung scheint uns bei einer solchen Gelegenheit doch genügend gegeben. Die Redaction.

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