Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 24 (13.6.1871)
- Date
- 1871-06-13
- Page
- Seite 476 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226798-3226823--29565-3252409- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
476 tesdienstes am IS. d. ist daher auch gesagt: „in. allen Kirchen und Gotteshäusern." Die Redaction). Bonn, K 2r:ni. (Privatm.) Wiederum wurden uns rücksichtlich der Ertheilung des eisernen Kreuzes an Glaubensgenossen folgende Namen genannt: Der Stabsarzt vr. Albert Mendel aus Witt stock (praktischer Arzt in Berlin), welcher schon nach dem Feldzüge 1806 durch den rochen Adlerordcn ausgezeichnet worden, Dr. Aucrbach aus Trier, der Sergeant Gerson Weil ans Grabenau, der Unterosficicr Aron Hirschberg (Jnf.-Reg. Nr. 1-1) aus Wormditt, Eduard Bamberg (Kaiser-Alcxander- Garde-Reg.) ans Wittenberge. Trier, IG. April. (Privatrnitth.) In Beziehung aus meinen Bericht in Nr. 10 d. Zeitung theile ich mit, daß von den drei israelitischen Aerzten, die aus dem hiesigen Bezirke während des Krieges bei der Armee als Stabsärzte thätig waren, zwei mit dem eisernen Kreuze decorirt wurden, nämlich die Herren Di'. Lcvy, Sohn des sehr vorzüglichen und allgemein geachteten israelitischen Lehrers Herrn S. Levy aus Qttweiler, und Dr. Döblin aus Berncastel. Trier, 18. April. (Privatmitth.) Die jetzt noch bestehende Ausschließung der Synagoge von Stempelfreiheit (s. Allgem. Zeitg. d. Iudenth. 15 Seite 206) hat ihren Grund nur in der Nichtanerkennung der jüdischen Religion und der Synagoge von Seiten des Staates, welcher sie als nur geduldete betrachtet und behandelt. Hieraus, aus dieser einen Quelle fließt dann auch die Ausschließung der Synagogen, der jüdischen Gcnlcinden- und Schulhäuser (ob auch der jüdischen Begräbnißstätten? rc.) von der Befreiung sowohl von der Staats- (Grund-) als auch Eommunalsteuer. Welch eine bedeutende Summe haben die Israeliten Preußens an solchen Steuern, von welchen ihre christlichen Mitbürger für ihre Kirchen u. s. w. befreit sind, jährlich zu entrichten! Dies ist gewiß eine der größten, jetzt noch bestehenden Ungleichheiten gegen die Israeliten. Nicht genug, daß sie auch nicht den geringsten Beitrag aus Staatsmitteln zur Unterhaltung ihres Eultus bekommen, müssen sie denselben auf die angegebene Weise auch noch besteuern!! Sie, hochgeehrter Herr Redacteur, haben in den „Skizzen über die Frage: Das haben die Juden vom Staate zu fordern?" die Summen, tvelchc aus Staatsmitteln für die beiden christlichen Eulte jährlich gegeben werden, aufgeführt und aus diesen die Größe der Summe, »velche die Juden zu fordern haben, berechnet. Hierbei haben Sie aber nicht allein die Summe, die den christlichen Eonfessionen, im Gegensätze zu der jüdischen, durch Stempel- und Steuerbefreiung zu Gute kommen, außer Acht gelassen, sondern auch die noch bei Weitem größeren, welche die verschiedenen Eommunen aus Gemeindemitteln, an welchen die Juden auch bethciligt sind, zu nur christlichen Zwecken, wie zu Kirchcnbauten, Kirchhöfen, zur Besoldung von christlichen Religionslehrern, :c. :c., verwenden, wogegen die Juden für ihre religiösen Zwecke gesetzlich nichts davon erhalten. (Es besteht hierüber eine gesetzliche Bestimmung; jedoch bin ich jetzt nicht im Stande, deren Stelle anzugeben). Alle diese und noch andere Ausschließungen, die besonders jetzt sehr ausfallend und gewiß nicht tut Sinne der höchsten und Allerhöchsten Staatslenker sind, würden aber durch die vollkommene Anerkennung und Gleichstellung unserer Religion von Seiten des Staates auf einmal beseitigt werden. Wir müssen daher in vereinter Kraft und mit aller Energie dahin wirken, daß der deutsche Reichstag diese Gleichstellung ausspricht in einem Gesetze, das zugleich auch einen Paragraphen des Inhaltes hat: „Alle gesetzlichen Bestimmungen, welche diesem Ausspruche entgegen sind, werden hiermit aufgehoben." Ich bringe daher nochmals meine dcsfallsige Aufforderung in Nr. 10 dies. Ztg. in Erwähnung, mit dem Wunsche, daß derselben recht bald entsprochen werde. v. Lurelnburg. Luxemburg, 11. April. (Privatmitth.) Erst in dieser Woche las ich in Nr. 10 der „Allgem. Zeitung des Jndenthums" den Bericht über die Einweihungsfeier der neuen Synagoge zu Ettclbrück. Ich vcrmuthetc als Verfasser desselben unfern Rabbiner oder Obcrrabbincr, wie derselbe sich nennt, welchen Titel das „Luxemburger Wort" ihm streitig macht, ohne daß derselbe hierauf erwicdert hätte, Herrn Sofer. Ich