Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 24 (13.6.1871)
- Date
- 1871-06-13
- Page
- Seite 475 (sequence 7)
- Language
- German
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475 Lothringen zu einer Tomaine des Preußischen Eultusministeriums zu machen, und leider lassen einige handgreifliche Thatsachen cs befürchten. Die Delcgirtcu in Straßburg haben als einen ihrer Wünsche die Organisation des Seminar Unterrichts ohne confcssionclle Scheidung bezeichnet. Sie hegen ernste Besorgnisse, seitdem die Normalschulc nach Konfessionen geschieden ist. In Straßburg bestand ein Lehrerseminar gleichzeitig für Katholiken, Protestanten und Israeliten; unter der preußischen Verwaltung ist es gespalten; die Evangelischen sind in Straßburg geblieben, die Katholiken nach Kolmar verlegt und die Israeliten hat man ganz vergessen. Ferner forderte der Eivilcommissar Knhlwetter schriftlich den Bischof von Straßburg auf, die Pfarrer in den einzelnen Orten zu veranlassen, sich an die Spitze der LocalschulaufsichtscotnMissionen zu stellen. Wenn so in einem beiläufigen Schreiben die Schule in einem wesentlichen Puncte der Kirche unterstellt wird, so sollten wir doch äußerst vorsichtig sein (sehr wahr!). Wie können wir auch der Regierung so ausgedehnte Vollmachten votiren, wenn wir sehen, daß sie nicht einmal auf dcnl einfachen Gebiete sich so weit aufschwingen kann, die Rechte dieses Hauses und der einzelnen Staatsbürger zu achten? (Sehr gut!,." — Unsre Glaubensgenossen in Elsaß und Dentschlothringen mögen daraus erkennen, daß ihrer auch im deutschen Reichstage nicht vergessen wird, und daß sic nur zur rechten Zeit an dessen Thüre klopfen mögen. Berlin, 30. Mai. Mit Genehmigung der Ministcr der geistlichen Angelegenheiten und des Innern ist unter dein 10. d. M. eine Verordnung Betreffs Organisation einer Vertretung der israelitischen Eultusgemeindcn des ehemaligen H erzogt h n m s a s - sau Behufs Mitwirkung bei der Verwaltung des israelitischen EentralcnltnsfondS erschienen. Sie schließt sich der Verordnung der vormals herzoglich nassauischen Miuisterialabtheilung des Innern vom 7. Januar 1852 an. Berlin, 1. Juni. (Privatmitth.) Es steht sicher, daß der päpstliche Minister des Auswärtigen, Eardinal Antonclli, der kaiserlichen Regierung die Mißbilligung der Eurie betreffs des Auftretens der katholischen Eentrumspartei d. h. der ultramontanen Fraction im Reichstage in lebhafter Weise ausgedrückt hat, und daß diese Rüge den betreffenden Herren, also dem Bischof Ketteler, den beiden Neichensperger u. s. w. nicht erspart geblieben. Es konnte dies auch nicht ausblciben; denn, abgesehen von der Politik und von der Opportunität widersprach der bekannte Antrag auf die deutschen Grundrechte dem vom Papste publicirten Syllabus, daß die Verleugnung von Seitens des Papstes durchaus eintressen mußte. Was für die Fraction am nachtheiligsten sein wird. ist, daß sie sich ferner nicht einmal mehr als Vertreterin des katholischen Gedankens geriren darf. Blinder Eifer schadet nur! Berlin, 2. Juni. Man schreibt der „Köln. Zeit/' Der Fürst Reichscanzler hat auf ein Gesuch des Rabbiners Bamberger in Würzburg bestimmt, daß von allen staatlich angeordneten kirchlichen Feierlichkeiten fortan auch den Synagogen amtlich Kenntniß gegeben werden soll. In Preußen wurden bisher die Synagogen bei solchen Anlässen, auch nach dem Gesetze von 1817. das doch die Synagogengemeinden mit den Bezirksregierungen in Verbindung brachte, fortdauernd ignorirt, und selbst noch 1800 mußte bei Begehung des Friedens- und Dautfestes der Minister der geistlichen Angelegenheiten gebeten werden, doch in Erwägung, daß mit dieser kirchlichen Feier eine Sammlung für die Invaliden verbunden war, dem Vorstande der hiesigen und anderen Synagogengemeinden eine diesfällige Anzeige zugehcn zu lassen, tvas denn auch geschah. Es war dies jedoch ein vereinzelter Fall, während jetzt doch die Angelegenheit allgemein geregelt ist. (Wir haben auf diesen Mangel an Berücksichtigung niemals einen realen Werth gelegt, da es der Synagoge doch stets frei stand, sich an solchen allgemeinen Festen gottesdienstlich zu betheiligen und in dieser Freiwilligkeit noch eine nachdrücklichere Bethätigung des Patriotismus enthalten lag. Wir dachten ferner, daß es just nicht vortheilhast sei, immerfort nur kleine Zugeständnisse nachzusucheu und zu erhalten, wodurch eine Weigerung in wichtigen und reellen Fragen etwas gedeckt würde. Iudeß hat die Sache doch auch eine andere Seite, indem dadurch Bresche gelegt wird in der Umwallung, welche das System des Jgnorircns von Staatsseiten namentlich in Preußen um das Judenthum gezogen hatte. Ein Schritt, wenn auch noch ein kleiner, zur Gleichberechtigung des jüdischen Eultus ist damit doch, geschehen. In dem dieser Tage crflossenen kaiserlichen Erlaß betreffs eines Dankgot-