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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-05-30 · Heft 22 (30.5.1871) · p. Seite 438

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 22 (30.5.1871)
Date
1871-05-30
Page
Seite 438 (sequence 10)
Language
German
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438 vermittelnde Organ zwischen der Negierung und der organisirtcn israelitischen Confessio» anerkenne. Nachdem die Landescanzlei auch die Agenden der israelitischen Eongrcßcommission zu übernehmen hat, wurde durch den Minister in einem gleichzeitigen Rescripte an Herrn vr. Ignaz Hirsch!er die Auflösung der israelitischen Congreßcommission ausgesprochen; dieses Refcript schließt mit den Worten: „Ich benütze die Gelegenheit, für die in der Leitung der israelitischen Angelegenheiten bisher kundgcgebcne Opferwilligkeit und für die in Folge Ihres Eifers und gewissenhaften Vorgehens erworbenen Verdienste Euer Wohlgeboren meine vollste Anerkennung auszusprechen." Minister Pauler hat fernerhin die erfolgte Errichtung der Landescanzlei auch sämmtlichen Jurisdictionen des Landes mittelst Eircularcrlasses vom 20. April, Z. 7789, zur Kcnutniß gebracht und hiervon Herrn Martin Schweiger, Präsidenten der Landescanzlei, in folgendem Rescripte verständigt: „Z. 7789. Vom königlich ungarischen Minister für Cultus und Unterricht, Herrn Martin Schweiger, Präsidenten der israelitischen Landescanzlei, Pest. Die mittelst Berichtes — ddo. 24. März, Z. 2 — der Versammlung der israelitischen Districtspräsidenten mir notificirte Errichtung der Landescanzlei, so auch die Erwählung Euer Wohlgeboren zum Präsidenten derselben, habe ich zur Keuntniß genommen und hiervon die Jurisdictionen des Landes in einem Eircularerlasse verständigt. — Ein Exemplar dieses Erlasses erhalten Sie zugeschickt mit dem Bemerken, daß Sie je eine Abschrift desselben an die Districtspräsidenten zu versenden und — falls dies bisher nicht geschah —zu veranlassen haben, daßdie Districtspräsidcnten mit dem königlich ungarischen Ministerium fernerhin nur nn Wege der Landescanzlei verkehren. Ofen, am 26. April 187!. Dr. Theodor Paulec, w. p.". N ußland. Russisch Polen, Ende April. (Privatmitth.) Es schwirren hier allerlei Gerüchte von neuen Maßregeln seitens der Regierung herum, von denen Juden und Iudenthum direct oder indirect getroffen würden. So sollen die Wochenmärkte im ganzen Königreich auf den Sonnabend verlegt werden, in den Synagogen nicht mehr hebräisch gebetet werden dürfen*) u. s. w. Wir legen allent diesen: Gerede um so weniger irgend ein Gewicht bei, als es den Stempel der Unglaubwürdigkeit unverkennbar an seiner Stirn trägt. Würde beispielsweise der Wochenmar^l fortan am Sonnabend abgchalten werden, so bedarf es wohl keines Scharfblicks, um für Handel und Verkehr, an dem ja ganz vorzugsweise in Polen die Juden in hervorragendster Weise participiren, die bedeutendsten Stockungen und Schädigungen, die gewiß nicht im Staatsinteresse liegen, vorausschen zu können. Was den zweiten Punct anbetrifft, so wüßten wir nicht, welches Motiv die Regierung zu einem Verbot der hebräischen Sprache als Gebersprache veranlassen könnte. Tenn aus der langen, vielbewegten jüdischen Geschichte ließe sich wohl kaum ein Beispiel dafür ansühren, daß die Synagoge zum Schauplatz politischer Agitationen gemißbraucht, daß die hebräische Sprache zum Deckmantel für Zweck und Bestrebungen profanirt worden wäre, welche aus irgend welchen Gründen nicht wagten, offen ans Tageslicht zu treten. Auch als einfache Russificirungsmaßregel könnten wir ein solches Verbot nicht gelten lassen, da ja die hebräische Sprache für den Juden nicht etwa eine p o 1 i t i s ch - n at i o ua l c, fondern einzig und allein nur eine religiöse Bedeutung hat, wie dies das Beispiel der Israeliten in Deutschland, Frankreich, England u. s. w. beweist, die gewiß ganz gute Patrioten sind, obgleich in ihren Synagogen auch zumeist nur hebräisch gebetet wird. Wir glauben daher jene Gerüchte, die jedes ossiciellen und officiösen Anhaltes entbehren, nur auf chassidische Quellen zurückführen zu sollen, da die Ncbbes und ihr Anhang ein leichtbegreifliches Interesse daran haben, unter den Juden aller Züchtungen eine leidenschaftliche Erregung zu erwecken und wachzuerhalten. Denn nicht allein durch das „Locken"-Verbot fühlen sich die Chassidim unangenehm berührt, ja in ihrer Existenz bedroht, sondern ganz besonders auch dadurch, daß, wie man hört, ihren geistlichen Oberhirten eine jährliche Abgabe bis zur Höhe von 2090 Nbln. auferlegt worden. Diese ist im Vergleich zu den Jahreseinnahmen eines Rebbe, die sich durchschnittlich, je nach seinem kabbalistischen Renommee, auf mehrere Zehntausende belaufen, keineswegs zu hoch gegriffen. Aber die geheiligte Person *) Das letztere Gerücht ist bereits in Nr. 17 d. Bl. aus St. Petersburg widerlegt worden. Redact. HW \

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