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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-05-23 · Heft 21 (23.5.1871) · p. Seite 417

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 21 (23.5.1871)
Date
1871-05-23
Page
Seite 417 (sequence 9)
Language
German
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417 nur interne Angelegen!). ü der katholischen Kirche zu kümmern, den Talmud zu revidiren, wobei denn einige der von den Talmudfressern immer wiederholten teil* mudischen Aussprüche zum Borschein gebracht werden. Lei der Verbreitung des ged. Blattes im Münsterlande machte dieser Passus des angeführten Artikels namentlich unter den Juden viel Aufsehen, welche daher eine Entgegnung wünschten.*) Ter gegenwärtige Tirector des hiesigen jüdischen Seminars, Herr De. Krouer, schlug, statt einer öffentlichen Erwiderung, einen anderen, in diesem Falle sehr.angemessenen Weg ein. Er besuchte den Verfasser des Artikels, um mit ihm die von ihm angeführten Talmudsprüche in den Quellen aufzusuchen und ihm die richtige Bedeutung klar zu machen. Ter Verfasser des Artikels war denn auch so aufrichtig, einen genauen Bericht über diese Unterredung und Untersuchung in derselben Zeitung Tlx. 12S vom 10. Mai zu geben, wobei es sich zeigte, daß ein Thcil der von ihm angeführten vermeintlichen Talmudsätze gar nicht auszusinden, ein Theil aber einen anderen oder doch viel schwächeren Sinn hat, als ihnen in der gegebenen Uebersetzung und Auslegung insinuirt worden. Ter Vers., welcher in seinem ersten Artikel von sich ansgcsagt, daß er vor Jahren an der Hand eines Rabbi Talmudstudien getrieben, bekundet nunmehr selbst, daß er seine Eitate neueren deutschen und französischen Schriften von bekannter talmudgehässiger Färbung entnommen, welche wiederum doch nur ans Eisenmenger und ähnlichen Producten entlehnt hatten. Hiermit ist die Sache erledigt, nnd wir bekennen, daß dies auf eine angemessenere Art geschehen, als wenn in einem anderen Blatte eine scharfe Entgegnuitg erschienen wäre, welche wiederum ihrerseits bittere Erwiderungen hervorgertifen hätte. Man weiß ja, daß es an Worten niemals fehlt, mit denen selbst ein geschlagener Gegner sich zu decken vermag. Tentmtgeachtet wollen wir nicht verhehlen, daß die Sache an sich auf diese Weise, nur halb ansgetragen worden ist. Tenn einerseits hätte dem Publieunr des „W. Ai." deutlich gemacht iverden müsse», daß der Syllabns mit dem Siegel der Unfehlbarkeit eilt Product der jetzigen Zeit, der Talmud aber 13 Jahrhun¬ *) Auch wir erhielten von Verden die Rr. 12 l des „W. Ai." zugesandt mit dem Gesuche um eine Entgegnung. Wir halten eine solche nunmehr für nicht mehr angezeigt. Redact. derte znrückreicht, sowie daß jenem eine nicht zu unterschätzende Einwirkung auf das sociale nnd politische d'ebcu der Gegenwart, einigen zerstreuten Lätzen des Talmuds aber, nnd wenn sie noch so gehässig ausgelegt iverden, keine solche eimvohnt. Andrerseits mußte ihm erklärt werden, daß der Talmud, daß namentlich einzelne Sentenzen desselben durchaus keine kanonische Autorität beanspruchen und besitzen, loie dies so oft schon, zuletzt auch von Ihnen in der bekannten Wiener Proeeßsache nachgewieseu worden, daß vielmehr nur die bestimtnten Gesetzesvorschriften Geltung habet!, ivelche aus der Masse von, im Talmud ausgesprochenen Meinungen über einen fraglichen Gegenstand schließlich als rechtsgültig acceptirt tvorden sind. Derartige Sentenzen im Talmud sind nur Aussprüche einzelner Persönlichkeiten, oft in orientalischer Weise übertrieben und hyperbolisch ansgedrückt, und haben keinen anderen Werth als eben subjective Ansichten einer längst vergangenen Zeit. Welches Eonglomerat z. B. von Geistern, Gespenstern, Zaubereien u. s. w. aller Art wäre das Judenthmn, wenn die Auslassungen irgend welcher talmudischer Persönlichkeiten für die Juden eine den Glauben bindende Autorität hätten! Das ist niemals Einem eingefallen! Anders aber verhält es sich mit den Erlassen der Päpste nnd der Kirche überhaupt. Doch führen uni* dieses Eapitel hier nicht weiter aus, und sehen wir dieseil Zwischenfall als geschlossen an. Stuttgart, im Mai. iPrivatm.) Von hier aus ist von dem K. israel. Tbcrkirchenrathe an alle Rabbinate deS Landes folgender Erlaß ergangen: Vermöge höchster Entschließung vom I I. v. M. haben Seine königliche Majestät anznordnen geruht, daß in das regelmäßige Kirchengebet in Zukunft eine Fürbitte für Kaiser nnd Reich, sowie bei versammeltem Reichstag auch eine Fürbitte für denselben ausgenommen werde. Demgemäß erhält der Rabbine den Auftrag, in das Gebet nach der Predigt nach den Worten „Dich flehen wir au" einznschälten: „für den Kaiser des deutschen Reiches. Segne ihn und gib, daß unter seiner Qberleitung das Gesammtvaterland immer herrlicher emporblühe. Besonders bitten wir dich für unfern König" u. s. w. Bei versammeltem Reichstag wird nach dem Gebete für Kaiser und Reich hinzugefügt: „Die Vertreter des deutschen Reichs, die an seinem Throne zur 21

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