Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 21 (23.5.1871)
- Date
- 1871-05-23
- Page
- Seite 413 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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413 Ausspruch nachdrücklich wiederholt wird. Diese Beispiele werden genügen, denn es handelt sich ja hier nicht darum, eine Dogmatik aufzustellen, sondern nur zu zeigen, daß die h. Schrift wirklich Dogmen im allgemeineren Sinne dieses Wortes, und zwar auch der Form nach, ausstellt, Lehrsätze, welche nicht erst aus dem Zusammenhänge oder der Geschichtßerzählung zu folgern sind, sondern in einfacher schlagender Form ausgesprochen, und durch die Art des Ausdruckes selbst aus dem Texte als höchste Lehren der religiösen Erkenntnis hervorgehoben werden. Oft sehen wir auch, daß in den späteren Büchern der heil. Schrift als Dogma aufgestellt wird, was früher zwar genügend angedeutet und bekundet worden, aber nicht geradezu formell als Lehrsatz erschien. Schon von der Geschichte des Paradieses, sowie von der der Söhne des ersten Menschenpaares an gehl der Begriff des göttlichen Gerichts durch die ganze h. Schrift, und kann nirgends als eine Grundlage der geoffenbarten Lehre angezweiselr werden. Doch nirgends wohl kommt dieser Begriff schärfer in der Form des Lehrsatzes zum Ausdruck wie Kohel. 12, 14 svgl. 11, 9). Schon in der Schöpfungsgeschichte der Menschen wird dessen dualistische Natur, die im Menschen in die Einheit zusammengesaßt ist, angedeutet; aber erst Kohel. 12, 7 wird sie in schärfster Weise als Lehrsatz ausgesprochen. Daß also das Judenthum schon in seiner ewigen Grundlage, in der h. Schrift, Dogmen im allgemeinen Sinne, d. h. in Lehrsätzen ausgesprochene Meinungen hat, kann hiernach schwerlich bezweifelt werden. Im hagadischeu Theile des Talmuds finden sich nun, wie es sich von selbst versteht, nicht minder derartige Lehrsätze und zwar noch häufiger und auf Gebieten, für welche dergleichen in der h. Schrift nicht vorhanden. Es wird da besonders der Glaube an den Messias, an besten Reich und Zeit, an die Unsterblichkeit der Seele und die zukünftige Welt, an die Auferstehung der Tobten cultivirt und in Lehrsätzen formulirt. Diese alle sind über den großen „Ocean des Talmuds" ausgestreut. Ja, es wird unter der Einwirkung jenes Zeitalters im Talmud allerdings bereits ein Anlauf genommen, um Dogmen im kirchlichen Sinne hier und da aufzustellcn. Denn wenn auch einerseits vorgeschrieben wird, daß jeder, so lange er sich noch zum „Höre Israel" u. s. w. bekennt, als Jude zu betrachten ist, also der Forderung des Bekenntnistes einer Reihe weiterer normirter Glaubensartikel hiermit entgegengetreten wird, so wird doch andrerseits ein VerdammungSurtheil über diejenigen ausgesprochen, welche nur ein Wort der Thora als nicht göttlichen Ursprungs anzweifeln oder an die Auferstehung der Todten nicht glauben. Aber solckw Aussprüche stehen vereinzelt und haben das Gepräge subjectiver Ansichten, nicht aber einer objectiven Geltung, und es gab spätere jüdische Lehrer, welche z. B. den letzteren Glaubenssatz nicht als einen unbedingten, nicht als eine Forderung des Bekenntnisteß erachteten, und dennoch eine große Autorität in der Orthodoxie besaßen. Das Judenthum entbehrt also durchaus nicht bestirnmter, unterscheidender und charaklerisirender Lehrsätze oder.Dogmen im allgemeineren Sinne, besitzt aber den Vorzug, keine kirchlich festgestMen und aufgezählten, abgegrenzten und geschlostenen Dogmen, welche ein unbedingtes Bekenntnißformular abgeben, zu haben, wodurch einerseits die Austastung des historisch Tradirten einer viel freieren Bewegung, eines nach Zeit, Ort und Persönlichzeit mehr oder weniger tieferen, engeren oder weiteren Verständnisses fähig ist, andrerseits die Verketzerungssucht schwerer zu übersteigende Schranken hat, die sich dann freilich, da sie nirgends unter den Menschen fehlt, aus die mehr oder weniger strenge Beobachtung des tradirten Gesetzes wirft. Sammlung für die im Kriege verunglückten Israeliten im Elsaß und Dcntsch-Loihringen. Giunahmen: 1210 Thlr. 20 Sgr. und 200 Frcs. Ausgaben: Nach Straßbnrg gesandt 320 Thlr. Nach Metz u. Umgegend 275 - und 240 Frcs. Nach Pfalzburg i vo - Nach Bclsort 130 - Nach Thionville 80 - Nach Colmar 5v - Nach Wcisscnburg vo - und 50 FrcS. An einzelne Familien in den beiden Provinzen, sowie an mehrere aus Paris vertriebene Familien 121 Thlr. l 5 Sgr. Für Circuläre, Porti für die Geldsendungen nach dort, 1 Telegramm, Lohn für den Sammlerboten in Bonn 14 Thlr. 6 Sgr. 1210 Thlr. 21 Sgr. und 290 Francs. Quittungen und Belege liegen zur Einsicht bereit. Dir Redaktion.