Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 20 (16.5.1871)
- Date
- 1871-05-16
- Page
- Seite 398 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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398 der Linken tm Landtage zur Vorlage eines Religionsgesetzes läßt sich nicht mehr beschwichtigen und dürste schon in der nächsten Periode, weil selbst die Rechte durch die verfehlten Eongreßbeschlüsse und die kirchliche Bewegung in Deutschland deren Notwendigkeit einsieht, erfolgen. Daß aber ein nur irgend freisinniges ReligionSgesetz die Statuten des Kongresses vollständig alteriren werde, braucht wohl nicht erst erwiesen zu werden. Wozu also einen Bau weiterführen, dessen Grundlage uuterwühlt ist! *) Selbst die Inslebenrufuug des allgemein gewünschten Rabbinerseminars, die den einzuberufenden Congreß in erster Reihe beschäftigen soll, dürfte durch eine Vertagung auf 1—2 Jahre nicht schaden. Mit dem ReligionSgesetz hängt auch die Reform der Universität zusammen, und es ist nicht unwahrscheinlich daß der Staat 5—6000 fl. zur Bildung einer jüdischtheologischen Facultät, oder eines Rabbinerseminars jährlich votiren wird, und es würde dadurch die brennendste Frage auf dem friedlichsten Wege gelöst werden. Denn wie leicht würden die Gemeinden nicht eine gleiche Summe für die bessere Dotirung dieser Anstalt präliminiren können! Der ReligionSfonds, der Zankapfel beim Gongresse, würde dadurch einzig und allein den Volks- und Religionßschulen, zu allgemein wohlthätigen und gemeinnützigen Zwecken, zu Unterstützung der Wittwen und Waisen von Rabbinern und Lehrern im ganzen Lande zugewiesen werden können — und aller Streit würde ein Ende haben. Donaufürstenthümer. Bukarest, 1. Mai. Die „Köln. Ztg." läßt sich schreiben: Eine Verschwörung, welche die Ermordung und Beraubung der Juden zum Zwecke gehabt haben soll, ist entdeckt worden. An der Spitze standen einige verabschiedete Officiere der rumänischen Armee. Der Rumäne Ephraim Golcsco, der während der Judenhetzcn in Jassy wohnte, ist in Odessa als einer der Rädelsführer des dortigen Ostertumults festgenommen worden. Bukarest, 28. April. (Privatmitth.) Wir haben eö seit Jahren wiederholt, daß es für die Juden in Rumänien ganz gleichgültig sei, aus welcher Partei das *) Wir können dieS nur als die Ansicht des gesch. Herrn Corrcspondenten gelten lassen, der jedoch das volle Recht besitzt, sie auszusprechen. Redact. gerade am Ruder seiende Ministerium hervorzegangen, ob von den Rothen, den Liberalen oder den Conservativen. Sie bleiben sich in der Verfolgung der Juden gleich, sei es, daß eben die Rumänen allesammt sich persönlich des Judenhasses oollgesogen, sei es. daß jedes Ministerium sich populär machen will. Wenn es noch bezweifelt werden konnte, ob das jetzige „Ministerium der Ordnung" von gleicher Feindseligkeit gegen die Juden beseelt sei, so klärt darüber ein Beschluß des Ministerialrathes auf, welchen das „Echo Danubien" vom heutigen Datlnn wörtlich mittheilt, und den wir hier übersetzen: Ministerrath. „Heute am 2'!. März 1871, nach Einsicht des Berichtes, welchen unter Nr. 4307 der Herr Minister des Innern vorgelegt, betreffend die früher getroffenen Maßregeln, um den Fremden den Eingang in Rumänien zu verbieten, welche in Wirklichkeit kein Gewerbe haben, das ihnen die Mittel zum Lebensunterhalt verschaffen könnte, oder kein genügendes Capital, um einen ehrenvollen Handel zu unternehmen, also nicht allein von keinem Nutzen für die Gesellschaft sind, sondern aus Mangel an Existenzmitteln ihr schädlich werden; in Erwägung, daß es nothwendig ist, die Ziffer des Capitals zu bestimmen, welches die Fremden von der bezeichnten Kategorie ausnimmt bestimmt der Ministerrath in Uebereinstimmung mit der Meinung des Herrn Ministers des Innern die Summe von 1852 Piastern, gleichbedeutend mit der Ziffer von 5000 Piast. alten Courses, festgestellL durch die Instruction unter Nr. 382, genehmigt durch den außerordentlichen Verwaltungsrath in der fürstlichen Sitzung vom 14. Oct. 1843, in Bezug auf das Gewerbe der Fremden, welches Gewerbe durch die Pässe, mit denen sie reisen, constatirt werden muß, aufrecht zu erhalten. Der Herr Minister des Innern ist mit der Ausführung dieser Bestimmungen, im Einverständniß mit den Herren Minister:! des Krieges und des Auswärtigen, beauftragt. Die Minister: L. Eatargiu, Cretzuleseo, G. Costaforo, Ehr. Tell, P. Mavrogh«ni, General Floresco." Diese Maßregel ist zweifellos allein gegen die Juden gerichtet, um der Einwanderung oder auch nur dem Verkehre der Juden ans den benachbarten Ländern eine möglichst unübersteigliche Schranke zu ziehen. Denn wer auch nur vorübergehend in Rumänien zu