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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-05-16 · Heft 20 (16.5.1871) · p. Seite 392

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 20 (16.5.1871)
Date
1871-05-16
Page
Seite 392 (sequence 4)
Language
German
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392 selbst will der evangelische Oberkirchenrath aufrecht erhalten. und freut sich, bereits gute Wirkung aus die Gemüther davon wahrgenommen zu haben. Ties ift nun freilich leicht gesagt, denn da der evangelische Oberkirchenrath in den Kirchen, in welchen vorkommenden Falls seine Formulare verlesen worden, nicht gegenwärtig war, kann er die Wirkungen nur aus den Berichten der Pfarrer entnommen haben, und da weiß Jedermann im Voraus, wie sie lauten werden. Im Uebrigen überlassen wir, wie wir bereits gesagt, in jedem einzelnen Falle dem zum Judenthume Uebertretenden, über eine solche öffentliche Schmähung seiner Person und Motive an rechter Stelle Beschwerde zu führen. Wir beneiden die evangelische Kirche nicht um diese Art Kirchenzucht, noch überhaupt um derartige Mittel, Verachtung und Feindseligkeit unter den Bewohnern eines Ortes anzufachen. Zwar hat die „Kreuzzeitung" mit ihren alten lügnerischen Kniffen die Juden bezüchtigt, daß sie in ihren Synagogen Juden, die sich taufen lassen, verfluchen und in den Bann thun. Allein solche Unwahrheiten decken wiederum nur sehr schwach den Rückzug und das Zugeständnis; eines begangenen Fehlers. Aber ein Punct ist hervorzuheben, den wir dem evangelischen Oberkirchenrathe nicht ruhig vorübergehen lassen können. Er hatte den Uebertritt zum Judenthume eine „verabscheuenswerte" That genannt. Er sucht dieses jetzt abzuschwächen, indem er behauptet, hiermit das Judenthum nicht als verabscheuungswerth bezeichnet zu haben (Schön Dank, Ihr Männer des Glaubens, die Ihr doch auch die heilige Schrift Israels für göttlichen Ursprungs anerkennen wollt!), sondern nur den Uebertritt, und zwar nicht wieder als zum Judenthume an sich, sondern weil derselbe notorisch aus niedrigen, gemeinen Motiven geschehe, und das müssen ja die Juden selbst als verabscheuungswerth ansehen. In der That sehen wir es so an, und keine Religion hat mehr davor gewarnt, dergleichen Proselyten anzunehmen, keine nachdrücklicher vorgeschrieben, die Proselyten einer scharfen Prüfung zu unterwerfen. Aber wie kann der evangelische Oberkirchenrath behaupten, daß dem Uebertritte gemeine und niedrige Motive zu Grunde liegen? Dies liegt außer aller Competenz des evangelischen Oberkirchenraths, und wir müssen ihm abermals für seine ganze Behauptung und insonders für sein „notorisch" die Beweise abverlangen! Wahrlich, der evangelische Obcrkirchenrath befördert sein Ansehen nicht dadurch, daß er solche absprcchende Uriheile in die Welt schickt, und sich dann dahinter versteckt, daß er den Beweis nicht zu führen brauche, daß die Dinge notorisch seien und dgl. Eine' staatliche Behörde überhaupt und eine geistliche insbesondere muß sich vor solchem Gebühren hüten und niemals eine Behauptung oder ein Urtheil außsprechen, ohne die Beweise heranzubringen. Der evangelische Oberkirchenrath hätte sich aber hierbei um so mehr in Acht nehmen müssen, als, wie wir schon in unseren Anmerkungen angeführt, die Frage an ihn gerichtet werden kann: mit welchem Namen er denn die Motive bezeichnen wird, welche von der evangelischen Kirche selbst, insbesondere von den Missionsgcsellschaften, bei den Juden in Anwendung gebracht werden, um sie zur Taufe zu zwingen? wenn jedem Täufling ein Geldgeschenk verabreicht wurde, sobald er es haben wollte? wenn dem Juden mit der Taufe Anstellungen, Carrieren und dgl. eröffnet wurden, die ihm als Juden versagt blieben, und dergleichen mehr? Dies sind notorische Thatsachen, und hierin haben nicht allein die Uebertretenden eine nach dem Ausdrucke des evangelischen Oberkirchenrathes verabscheuungswürnge Handlung gethan. Wir werden wohl nunmehr des evangelischen Oberkirchenraths auf längere Zeit vergessen können und aus seinem Vorgehen nur abermals die traurige Gewißheit gezogen haben, daß auch noch heute der evangelischen Kirche es an Unduldsamkeit nicht fehlt, daß sie insbesondere gegen Judenthum und Juden den alten Geist bewahrt hat, und daß wir unsere Besserstellung, daß die Menschheit überhaupt die Verwirklichung der Rechtsprincipien nicht ihr, sondern nur dem Geiste der Humanität und ter wahren Bildung, sowie der echten Religiosität zu verdanken hat.*) *) Wir empfehlet dem Publicum betreffs des ersten Erlasses des evangel. Oberkirchenraths folgende zwei Schriftchen: „Stimmen des orthodoxen Judenthums aus dem zwölften und dreizehnten Jahrhundert und die gegnerischen Kundgebungen der christlichen Orthodoxie des neunzehnten Jahrhunderts. Offenes Sendschreiben von Dr. Max Landsberg. Rabbiner. Posen, I. Heine, 1871." „Die Stellung des JudenthnmS zum Christenthum im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert. Offenes Sendschreiben an den evangelischen Oberkirchenrath in Berlin. Von Dr. Aöraham Geizer, Rabbiner der jüd. Gemeinde in Berlin. Bretzlau, Schletter, 1871."

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