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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-05-16 · Heft 20 (16.5.1871) · p. Seite 391

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 20 (16.5.1871)
Date
1871-05-16
Page
Seite 391 (sequence 3)
Language
German
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m Separirung zu finden, und giebt hiermit selbst das Terrain auf, welches ihr offen stünde. Das Vorgehen des österreichischen Unterrichtsministeriums weckt die Ueberzeugung, daß sein Beispiel auch in anderen Staaten Nachfolge finden werde, und dies bezweckten wir ja mit den Skizzen, die wir über die Frage: „Was die Juden vom Staate zu fordern hätten?", in diesem Blatte veröffentlichten und mit denen wir in der nächsten Zeit über die Lehrerseminarfrage fortsahren werden. Wie leicht dies z. B. in Italien zu erreichen wäre, wenn die Juden selbst bei der Regierung darauf antrügen, um so mehr, da sie schon die Grundlage dafür im Rabbinerseminar zu Padua haben, hat unser gesch. Correspondent aus Oberitalien bereits auseinandergesetzt. Eine Correspondenz aus Ungarn in dieser Nummer deutet dasselbe für dieses Land an; und so ist bereits die Möglichkeit vorhanden, in einigen Jahren mehrere solcher jüdisch-theologischen Facultäten erstehen zu sehen. Da wollen wir denn auch die Hoffnung aussprechen, daß sich die genügenden bedeutenden Lehrkräfte finden mögen, um alle diese Lehrstühle in würdiger und angemessener Weise zu besetzen. Es eröffnen sich dadurch die erfreulichen Aussichten, daß endlich die jüdisch-theologischen Gelehrten, die in der Regel mühsam mit der Nothdurst des Lebens zu ringen und ihren geistigen Reichthum mit materieller Armuth zu bezahlen hatten, auch Stellungen finden werden, in welchen sie sorgenloser ihren wissenschaftlichen Arbeiten leben können. Die protestantische Unduldsamkeit, ii. Als wir unsren vorigen Artikel unter obiger Aufschrift abfaßten, hatten wir nicht im Sinne, weder alsbald noch einen zweiten hinzuzufügen, noch uns mit dem evangelischen Oberkirchenrathe zu Berlin wieder zu befassen. Unterdeß aber hat dieser betreffs seines früheren Erlasses eine Erklärung in Form eines Schreibens an den Generalsuperintendenten zu Berlin abgegeben und veröffentlichen lassen, welches wir schon in voriger Nummer gegeben. Obgleich wir nun dieses Schreiben bereits mit Anmerkungen begleitet haben, kommen wir doch noch einmal darauf zurück. Ja, die Zeiten sind anders geworden. Es können die geistlichen Behörden ihre Erlasse nicht in die Welt schicken, ohne daß diese nicht ebenso gut einer allseitigen und scharfen Censur seitens der öffentlichen Meinung unterzogen werden, wie die Veröffentlichungen anderer gewöhnlichen Sterblichen. Es ist nicht mehr die Zeit, wo die Worte der geistlichen Behörden überall gläubig ausgenommen und für unumstößlich gehalten wurden, wo die Heerden mit ihren Hirten in völliger Uebereinstimmung sich befanden, und ein aus geistlichem Munde geflossenes Anathema von allen Lippen wiederholt und von allen Fänsten ausgeführt wurde. Der bekannte Erlaß des evangelischen Oberkirchenraths fand daher nicht blos bei den Juden, sondern auch in den meisten christlichen Kreisen einen heftigen Widerspruch, und es blieben scharfe Urtheile über Inhalt und Form von den competentesten Männern nicht aus. Wie weit dies zurückgewirkt haben muß, ersieht man daraus, daß der evangelische Oberkirchenrath sich zu einer Erklärung veranlaßt sah, welche in vielen Theilen einem völligen Rückzüge gleicht. Aber wie es auf einem solchen zu gehen pflegt, die Deroute stellt sich zuletzt ein, trotz des Scheineder Ordnung, den man sich zu geben sucht. Es war ein Fehler in den meisten Protestütionen, welche gegen jenen Erlaß erhoben wurden, daß man sich vorzugsweise nur gegen die eine Behauptung des Hasses und der Feindschaft, welche den Juden zugeschrieben wurden, wandte, während doch noch viele andere Beschwerdepuncte vorhanden waren, die wir in unserer Beurtheilung (Nr. 9. d. Bl.) hervorgehoben haben. Der evangelische Oberkirchenrath nimmt nun diese Behauptung theilweise zurück, hält sich aber für überhoben, Thatsachen dafür hcranzubringen, daß jener Haß und Feindschaft nämlich noch immer bei einem Theile der Juden bestünden. Dies ist nun eine sehr schwache Deckung des Rückzuges , denn Niemand sieht ein, wie sich jene Behörde die Thatsachen anzuführen überhobcn glauben darf, sondern man muß voraussetzen, daß es ihr an Beweisen fehlt. Kein Gerichtshof würde mit einer solchen Erklärung zufrieden sein, sondern der Schmähung gegenüber die Thatsachen als Beweis fordern. Es bleibt dies also auf dem evangelischen Oberkirchenrath sitzen. Anderseitig schiebt er den größten Theil der Anklagen von seiner Derordnung auf das Begleitschreiben ves Consistoriums der Provinz Brandenburg. Dies ist eine Deroute, da sich hiermit die Ordnung auflöst, und der Oberofficier die unteren Ossicierc im Stich laßt. Seine Verordnung 20*

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