Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 19 (9.5.1871)
- Date
- 1871-05-09
- Page
- Seite 380 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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380 vernements Cherson und Jekatcrinoslaw zu untersuchen, resp. Vorschläge zu ihrer Gleichstellung mit den übrigen Kolonisten des Landes zu machen hat; bisher standen sie bekanntlich unter der Verwaltung der „Gesellschaft zum Schutze ausländ, Eoloniften."— Der Senat hat entschieden. daß als Geschworene fnngirende Israeliten am Sonnabend nicht zu Schwurgerichtssitzungen aufgefordert werden sollen. — Wie alljährlich, so ist auch in diesem Jahre seitens des Kriegsminisleriums an alle militärischen Behörden ein Verzeichniß derjenigen jüdischen Fest- und Feiertage versandt worden, an welchen die Soldaten mosaischen Glaubens vom Dienste befreit sein sollen. — Dem Dr. rer. mat., Apotheken - bescher Herrn Hirschhorn, ist seitens des Ministeriums des Innern gestattet worden, auch Personen weiblichen Geschlechts ohne Unterschied des Glaubens als Lehrlinge in seiner Apotheke aufzunehmcn und sie zu promoviren. Odessa, 27. April. Der „Russische Regierungsananzeiger" verössentticht jetzt den Bericht des Generalgonverneurs von Odessa über die. dortigen Judenlrawalle. Es geht daraus hervor, daß unsere Eorrespondenten in nichts übertrieben haben. Der Generalgonverneur gibt den Schaden, der bei diesen Excessen anaerichtet wurde, also sehr bedeutend an. Die Zahl der Verhafteten beträgt nicht weniger als 1159, von denen noch keiner srcigelassen wurde. Zehn Personen wurden getödtet, zwanzig verwundet, und auf Seite des Militärs gab cs überdies 27 Verwundungen in Folge von Steinwürfen. — Nach neueren Berichten, die aber erst bestätigt werden müssen, sollen auch in den Dörfern bei Odessa Mißhandlungen der dortigen Juden vorgefallen sein. Nachtrag. Berlin, 28. April. Der evangelische Obertirchenrath hat, wie die „N. Pr. Ztg." mittheilt, an den Gelleratsuperintendenten von Berlin folgenden Erlaß gerichtet: Berlin, den 17. April 1S7I. Ew. Hochwürden ist bekannt, welche Verfügung das hiesige Koni gl. E on sistori um unter d. 27. Dec. in Bezug auf den Ueber tritt vom Ehr ist ent hum zum Judenthum erlassen hat. Die Veranlassung dazu lag in dem großen Aergerniß, 9 daß in unserer Stadt während eines ein- Warum ärgern sich diese Herren so sehr, und können es nicht stillschweigend ertragen, während sie zigen Jahres nicht weniger als sieben Glieder der christlichen Gemeinde, und zwar, so weit es sich übersehen ließ, ans rein äußerlichen und niedrigen Motiven,'^» den früher fast unerhörten, ja für unmöglich gehaltenen Schritt des Uebertritts zum Judenthum gethan hatten. Die Folge des Erlasses aber ist gewesen, daß vielfache Agitationen in Gang gebracht worden sind. Zahlreiche Proteste jüdischer Gemcindevorstände, bald mit, bald ohne Veröffentlichung durch die Tazespresse, sind bei uns eingereicht worden. Dieselben haben alle dies gemein, daß sie sich an den von dem Vorstände einer Berliner jüdischen Gemeinde erhobenen Protest anschließen, und daß sie sich nicht sowohl gegen das von uns vorgcschriebenc Formular der Bekanntmachung eines solchen Uebertritts, als vielmehr gegen die in der Beglcitverfügnng des hiesigen k. Eonsistoriums veröffentlichte Motivirnng dieser Anordnung richten. Wir haben es nicht für angemessen gehalten, einem oder mehreren dieser Proteste eine Erwiderung zu Theil werden zu lassen und dadurch in eine öffentliche Discussion mit ihren Urhebern cinzutreten. Auch glauben wir voraussetzen zu dürfen, daß nicht btos die Geistlichkeit, sondern auch ein großer Theil des christlichen Volkes der rechten Würdigung der getroffenen Bestimmung sich nicht verschließen wird. U Jndeß, da man diese Gelegenheit benutzt hat, die Gesinnung der kirchlichen Behörden gegen Andersgläubige zu verdächtigen, da man dem obersten Regiment der evangelischen Landeskirche Preußens nicht nur Intoleranz zngeschrieben, sondern auch die Absicht beigelegt hat, das Judenthum zu schmähen, oder gar znm Haß und zur Verachtung gegen seine Bekenner anznreizen, da solche Mißverständnisse und Unterstellungen nicht blos unter Juden, sondern auch unter Ehristen vorgekommen sind, •'•) so glauben wir dies Alles nicht mit Stillschweigen übergehen zu dürfen. Wir mönicmals anstanden, uns dieses Aergerniß durch ihre Proselytenmacherei zu bereiten? -) Dies ist eine Behauptung, wofür der Oberkirchenrath die Beweise schuldig bleiben wird. :l) Freilich unerhört und unmöglich, weil vom Staatsgesetz verboten! Solche Uebcrtritte vom Christcnthum znm Judenthum zu verbieten, sahen sich bereits die ersteren Eoneilien immer wiederholt veranlaßt! U Mit Recht sagt der Oberkirchenrath: „ein Theil des christlichen Volkes", denn ein anderer großer Theil sieht darin eine Aufwärmung der alten Kirchenzucht, einen Eingriff in die Gewissensfreiheit, eine öffentliche VernrtHeilung einer Handlung, die lediglich Sache des Jndivionnms und seines Gewissens ist. Was hätten wohl die christlichen Behörden dazu gesagt, wenn die Juden in ihren Synagogen in ähnlicher Weise über die znm Ehristenthum Uebertrctenden sich öffentlich ausgesprochen hätten! -') Wenn diese „Mißverständnisse" so häufig vorgekommen sind, ja so allgenrein waren, so muß der Ober-