Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 19 (9.5.1871)
- Date
- 1871-05-09
- Page
- Seite 381 (sequence 13)
- Language
- German
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381 gen dies um so weniger, als diese Anklagen zu einer Zeit erhoben worden sind, in welcher alle Burger des Staats ohne Unterschied der Religion sich zur Abwehr eines frevelhaften Angriffs gegen die Ehre und die Freiheit des Vaterlandes erhoben nnd die Einen ans den Schlachtfeldern geblutet, die Andern an Werken opferwilliger Hebe sich betheiligt haben. <>) Die ganze in Rede stehende Anordnung ist nicht eine willkürlich ersonnene, sondern eine durch die Sachlage aufgcdrungene; und wenn sie gerade in dieser Zeit erlassen werden mußte, so hat dies einzig seinen Eirund darin, daß auch diese Zeit uns nicht der Pflicht überhob, Aergernisscn, wie die vorgekommeneu Uebertritte unläugbar sind, ungesäumt und nach Kräften vorzubeugen. Es bedarf kaum der Bemerkung, daß wir dabei einzig von der pflichtmäßigen Fürsorge für das Seelenheil des Abtrünnigen sowohl, als der Gemeinde, in deren Mitte das Aergerniß sich zugetragen hat, geleitet worden sind. Das geht auch unzweifelhaft aus der wohlerwogenen Fassung des von uns vorgeschriebenen Formulars hervor, womit der Fall der Gemeinde bekannt gemacht werden soll. Wenn man nun dennoch in der Begleitverfügung des hiesigen kgl. Eonsistoriums U eine Schmähung des Judenthums und seiner Bekenner gefunden hat, so müssen wir dies als völlig unberechtigt zurückiveisen. Allerdings wird dort ein Uebertritt, wie die in Rede stehenden, ein verabscheunngswerther Schritt genannt. Aber es ist von selbst einleuchtend, daß damit nicht das Judenthum selbst, wie hin und wieder in leidenschaftlicher Erregtheit angenommen worden ist, sondern vielmehr der Uebertritt vom Ehristen- Lhum zuin Judenthum und zwar um so mehr, wenn er, wie es in den meisten Fällen ja notorisch ist, sj aus kirchenrath doch genügende Veranlassung dazu gegeben haben. Uebrigens nehmen wir von diesem pater peccavi gern Act. G) Warum hat dies der Oberkirchenrath nicht vorher bedacht? Was er hiermit einräumt, zeugt nur um so mehr gegen sein Vorgehen. :) Man sieht, der Oberkirchenrath will alles Odium auf das Eonsislorium wälzen! Auch das ist Etwas. s) Dies ist der eigentliche Mittelpnnct der Sache. Wie kann der Oberkirchenrath behaupten, daß die Beweggründe solcher Uebertritte als gemeine und niedrige notorisch sind- Setzt sich der Oberkirchenrath an die Stelle Gottes, in die Herzen der Menschen hineinzu» schauen- Geben die Juden etwa Geld, Aemter und Ehren für solchen Uebertritt- Versprechen sie Unterhalt und Unterstützung? Dies ist bei überaus zahlreichen Judentanftn notorisch der Gefall gewesen, nnd ist noch häufig der Fall. Wenn also der Oberkirchenrath jetzt den Uebertritt wegen eines notorisch niedrigen Beweggrundes für „verabscheuungSwerth" hält, wartun hat die christliche Geistlichkeit so lange Zeit zu solchen „verabscheuungswürdigen" Handlungen nicht blos die Hand geboten, sondern dazu angereizt und selbst Geldrein irdischen und darum verwerflichen Motiven erfolgt, als etwas Lerabschenungswerthes hat bezeichnet werden sollen. Man sollte glauben, daß derartige Vorkommnisse auch den Inden selbst zum Aergcrriß gereichen müßten. Wenn ferner in derselben Verfügung der AuSspruch, daß die jüdische Gemeinschaft nicht allein zur Zeit der Erscheinung des Sohnes Gottes im Fleische unseren Heiland Jesum Christum verworfen habe, sondern auch heute noch in gleichem Haß und der nämlichen Feindschaft gegen ihn verharre, tief verwundet zu haben scheint, so hat er doch auch andere sehr deinertenswerthe Wirkungen gehabt. Breie der eingeaangenen Proteste nämlich verneinen aus das Entschiedenste, daß das gegenwärtige Jndenthmn oder seine Bekenner in Haß und Feindschaft gegen Jesum Christum verharren. Wir haben mit Befriedigung von diesen Versicherungen Kenntniß genommen. Angesichts derselben können wir es unterlassen, auf die Thalsachen hinzuweisen, welche den Ausspruch in der Consistorialverfügung zu begründen geeignet scheinen.") Wir begnügen uns mit dem Wunsche, daß die in jenen Versicherungen sich kundgebende Gesinnung sich immer weiter in jüdischen Kreisen verbreiten möge, wie wir denn auch willig anerkennen, daß cs schon jetzt verschiedene Stufen des Judenthums giebt und daß die persönliche Gesinnung der einzelnen Bekenner in vielen Fällen die Schärft des Gegensatzes, in dcnl sich wirkliches Jndenthmn ziiln Ehristenthum befinden muß, zu mildern vermag.lü) Wir haben geglaubt, Ew. Hochwürdcil diese Bemerkungen nicht vorenthalten zu sollen, um Sie in den Ltaud zu setzen, bei sich darbietender Gelegenheit der bewußten oder unbewußten falschen Auffassung der fraglichen Anordnung und ihrer Begründung entgegenzusammlungen veranstaltet. Oder setzt der Obertirchenrath voraus, nur Christen könnten gemeine Beweggründe haben, Juden aber hätten immer edle Absichten und Zwecke, so daß notorisch ihnen verabreichte Geschenke und Belohnungen für den Uebertritt bei ihnen nur Nebensache sein? Dieser Rückzng des Oberkirchenraths ist völlig verfehlt. *') Die Versicherungen der Inden gehen nur dahin, daß sic keine Feindschaft gegen die Person Jesu in seiner historischen Erscheinung hegen; sie verwerfen aber noch heute mit derselben Entschiedenheit, was die christlichen Dogmatiker ans der Person Jesu gemacht haben. Wenn übrigens der Oberkirchenrath von Thatsachen spricht, die er nicht nachzuweisen brauche, so ist dies sehr bequem. Wenn man eine Schmähung ausgesprochen hat nnd aufgefordcrt wird, diese zu erweisen, so hat Niemand das Recht zu sagen, er brauche sie nicht nachzuweisen. In solchem Falle bleibt es stets eine unerwiesene Schmähung. Dies mag sein. Aber cs giebt auch sehr verschiedenartige Christen, nnd in welche Kategorie derselben der Oberlinbenrath gemäß seines Erlasses gehört, tonnte er aus den darüber gefällten Urtheile» entnehmen.