Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 19 (9.5.1871)
- Date
- 1871-05-09
- Page
- Seite 377 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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377 reichen sich darin brüderlich die Hand. Speit nicht noch heut die demokratische Staatsbürgerzeitung wie die conservative Krcuzzeitung über die mit uns Christen gleichberechtigten Staatsbürger mosaischen Glaubens Gift und Galle? Erscheint nicht der höhnische Feldzug Richard Wagner's gegen das Judenthum in der Musik als eine Earricatur im Staate Friedrich des Großen? Ist nicht der Jude eine stehende Hohngestalt auf der Bühne und im „Kladderadatsch"? Und das 'in einer Zeit, wo das Judenthum mit einer Dpferfrcudigkeit dem Vaterlande gedient hat, welche über alles Lob erhaben ist! Es gicbt kein Volk der Erde, welches so viel Sympathie für deutsches Wesen, deutsche Eultur und Sitte aufzuweisen hätte, als das jüdische. Aus Deutschland gebürtige im Auslande lebende Juden halten unwandelbar an deutscher Sprache und Bildung fest, von Generation zu Generation vererbt sich diese Tradition, während der Deutsche selbst, oft schon im zweiten Gliede, seine Rationalität aufgiebt und Franzose, Engländer oder Aankee wird. Das mächtige deutsche Reich aber sollte für diese Culturmission dem Judenthume dankbar sein und insgemein auf eine Stärkung des deutschen Elementes im Auslande hinwirkcn. Wie nöthig dies ist, hat sich in jüngster Zeit in Rumänien, der Schweiz, in Belgien, in Frankreich, in England, in Dänemark, in Schweden, überhaupt da gezeigt, wo wir verhaßt sind. Und wo wären wir nicht verhaßt? Unsere natürlichen Bundesgenossen in der Verbreitung deutscher Eultur, das Judcnthmn aber, welches uns so reiche Sympathien cntgegcnträgt, sollte die deutsche Nation nicht mit Haß und Verachtung strafen! Möchte das Judenthum sich eine ebenso angesehene Stellung in Tcutschland erringen, wie cs in England der Fall ist! Oestcrreichischungarische Monarchie. Wien, 11. April. Die heutige Sitzung des Wiener Stadtgcmeinderaths hat einen interessanten Zwischenfall gebracht. Durch einen Herrn. Umlauft und Genossen war der Antrag gestellt, Döllinger eine Anerkennungsadresse zu votircn und eine Petition an das Staatsministerium zu richten, mit allen gesetzlichen Mitteln die Verbreitung des Unfehlbarkeitsdogmas zu verhindern. Es wurde der Dringlichkeitsantrag gestellt. Da erhob sich folgende Debatte, bei deren Schluß sowohl die Dringlichkeit als der Antrag selbst mit enlincnter Majorität angenommen wird. P. Gatfcher bemerkt, es wären schon oft Dinge in den Gemeindcrath gebracht worden, von denen besser wäre, sie würden diesen Weg nicht gemacht haben. Aber heute sei er wahrlich erstaunt über einen solchen Antrag. Um was handelt es sich hier? fragt der hochwürdige Herr, unb antwortet sich selbst: Um ein Dvgina handelt es sich. Und das ist doch kein Thema für die Beurtheilung des GemeinderatheS. Das ist doch schon zu arg! Wer soll darüber urtheilen? Die Juden, die Protestanten oder die Katholiken im Gemcinderathe? (Sturm.) Bürgermeister: Ich bitte, die Redefreiheit gewahrt zu lassen. — (Es wird ruhig und der Sprecher fährt fort:) Lassen Sie der Kirche, was der Kirche gehört; wenn diese Ihres Rathes bedürfen sollte, daun wird sie ihn ansprechen. Ich erwarte von den jüdischen und protestantischen Eollegen im Gemeinderathe, daß sie in dieser Frage nicht ntitstimmen werden; und von dem religiösen Gefühle der karholischen Eollegen erwarte ich, daß sie ihrem religiösen Bewußtsein Rechnung tragen werden. Ich beantrage einfache Tagesordnung. (Die Tagesordnung wird ab gelehnt.) Stendel begreift nicht, wie man sagen könne, der Gemeinderath sei nicht competent, diese Frage zu discutircn, oder er habe nicht dem Probst Döllinger seine Anerkennung auszudrücken. Und doch ist cs derselbe Gemeinderath, der an Staatsmänner, Männer der Wissenschaft und an Helden Ehrenbürgerrcchte verliehen und so ihre Verdienste anerkannt hat. Wo liegt hier der Unterschied, wo die Grenze? (Bravo!) WaS den Appell an die Eonfessioncn betrifft, verwahrt sich Sprecher dagegen, daß Juden und Protestanten in dieser Frage nicht stimnwu oder sprechen dürfen oder sollen.. Der gewählte Gemeinderath hat von einer Bevölkerung aus allen Eonsessionen bestehend ein Mandat übernommen und vertritt sohin die Interessen seiner Wähler und nicht seine eonfessionellen Interessen im Gemeinderathe. Stendel schließt mit den Worten: „Wer heute noch nicht weiß, wie er über das Unfehlbarkeitsdogma denken soll, der wird cs überhaupt nie mehr wissen." (Bravo!) Frankl (sehr erregt) bemerkt, cs sei zum ersten Male, daß im Gemeindcrathe ein Unterschied gemacht 19