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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-05-02 · Heft 18 (2.5.1871) · p. Seite 356

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 18 (2.5.1871)
Date
1871-05-02
Page
Seite 356 (sequence 8)
Language
German
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356 recht klar gemacht wurde, und daß alles Winden und Drehen sic nicht davor schützte, daß sie auf ihre, ihrer eigenen Natur widersprechende Haltung recht deutlich hingewiesen wurden. Nicht weniger wurde auch dargethan, daß diese Grundrechte, wie sie in der preußischen Verfassung formulirt sind, bis jetzt zu gar nichts geführt haben und nur Formeln geblieben sind, welche allein der katholischen Kirche in Preußen zu Nutzen gekommen. Entweder müßten daher diese Grundrechte viel weiter gefaßt oder durch organische Gesetze ausgefüllt werden, deren Erörterung einer ruhigen und langen Zeit bedürfe. Die Sache des Rechts und der Freiheit ist daher ans diesen Debatten gestärkt hcrvorgegangen, die ultramontane Partei aber hat sich völlig isolirt. Bonn, 21. April. «Privarmitth.) Wie uns aus dem Elsaß gcschriebcu wird, hat noch kein einziger jüdischer Eultnsbeamter sein seit der Besetzung fälliges Gehalt aus der betreffenden staatlichen Gaffe nnsgczahlt erhalten; man hegt aber noch die Hoffnung, daß es geschehen werde. Diese Mittheilung stammt aus zuverlässigster Quelle, ohne daß wir verbürgen können, ob sich diese Zurückhaltung des Gehaltes auf ganz Elsaß und Deutschlothringen erstreckt. Jedenfalls kann durch keine Administration, bevor eine Veränderung des Gesetzes stattgefunden, ein durch ein solches verbürgtes Recht alterirt werden, und somit muß den Betreffenden das Gehalt ausgezahlt werden, und würde dasselbe auf dem Wege der Reelamation, schließlich auf dem gerichtlichen Wege, erwirkt werden. Uebrigens muß man sich wohl gedulden, bis das erwartete Rcichsgesetz über Elsaß und Lothringen crflossen sein wird. Bis dahin sind die Provinzen eben noch als im Kriege occupirte anzusehen. Es ist merkwürdig, was sich sonst wohlgesinnte. Glaubensgenossen in jenen Provinzen für Vorstellungen von den Verhältnissen der Juden im deutschen Reiche machen! In mehrfachen Zuschriften gab man uns die Phrase zum Besten: „Seit 1789 besitzen wir Juden die begründetsten Rechte, und sollen sie nun auf einmal verlieren!" Sic glauben also, daß die deutschen Judcir noch in ihren Ghettis sitzen. Es kann dies nicht Wunder nehmen, denn deutsche Schriften fanden bei unseren elsässischen Glaubensgenossen keinen Eingang — Hegenheim bei Basel machte eine Ausnahme — und die französischen jüdischen Zeitschriften machten nur Mittheilungen über diese oder jene Ausschließung, diesen oder jenen ungünstigen Vorgang, und wenn er von der kleinsten Tragweite war. Wir können cs daher nicht leugnen, daß bei den Juden im Elsaß die schlimmsten Erwartungen Platz gegriffen, und können nur wünschen, daß die Thatsachen sie recht bald eines Bessern belehren mögen! Wie wir vernehmen, geht von unseren Glaubensgenossen im Elsaß eine Petition an das Unterrichtsministerium in Berlin ab, welche die Anstellung eines jüdischen Schulinspectors erwirken will. Es ist nämlich ein solcher für die katholischen Schulen und ein anderer für die evangelischen angestellt worden, und es würde der erste Schritt auf dem Wege der Ungleichheit sein, falls die jüdische Schule keinen erhielte. Wenn das Unterrichtsministerium in Berlin nicht die bestimmte Absicht hat, diesen Weg von vornherein cinzuschlagen, so wird es diesem Wunsche genügen, da es hinsichtlich der jüdischen Schulinspcctoren jüngst auch in Preußen nachgegebcn. Schleusrngcn. (Privatm.) Der hiesige Stabsargt Or. Heßberg, Vorsteher der jüdischen Gemeinde, hat das eiserne Kreuz erhalten. Oesterreichischungarische Monarchie. Wien, 21. April. (Privatmitth.) Bald nachdem die Errichtung einer jüdisch-theologischen Lehranstalt für Westösterreich beschlossen wurde, war ich in der Lage den Modus procedendi den Lesern d. Bl. mitzutheilen. Ich sagte, das Eultusministcrium beabsichtige ein pctit comite cinzuberufen, welches das Elaborat ausarbeiten sollte, und dieses Elaborat gedenke das Ministerium Vertrauensmänner aus der Provinz zur Begutachtung vorzulegen. Nachdem das petit eomitö einberufen war, erhoben sich in der Presse Stimmen aus den Kronländern, welche darüber klagten, daß man von Wien aus ihnen etwas aufoctroyiren wolle, und doch war dieses nicht im entferntesten beabsichtigt. Das Eultusministerium hatte die Güte mir ein Exemplar des soeben erschienenen Jahresberichtes des k. k. Ministeriums für Eultus und Unterricht für 1870 zuzusenden. Daselbst heißr es S. 42, daß das Drganisationsstatut des Speciatcomitös sodann einer Com-

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