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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-04-25 · Heft 17 (25.4.1871) · p. Seite 337

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 17 (25.4.1871)
Date
1871-04-25
Page
Seite 337 (sequence 9)
Language
German
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337 Vehrstühle zu errichten, süc U'cld>e au teil Universitäten weniger gesorgt ist, und zwar einen für talmndische Wissenschaft, einen biblisch-homiletischen, einen für Geschichte und Viteraturgeschichte, wobei gleichzeitig die Gchchichte der jüdischen RcckigionSphilosophie und vergleichende Religionsgeschichte gelehrt werden, wird, sieben diesen drei Hauptdisciplinen sollen auch einzelne Vorlesungen von besonderen Lehrern gehalten und damit der Vehrplatt ergänzt werden. Die definitive Aufstellung desselben kann statutenmäßig erst im Verein mit dem Vehrercolleginm erfolgen. Freunde der vorerwähnten Wissenschaften werden sich ein Verdienst um das Institut erioerben, wenn sie ihre Vorschläge wegen Besetzung jener Lehrstühle an Herrn Prof. IX Vazarus i^önigSplatz 5 in Berlin i gelangen lassen. Das Euratorium der Hochschule für die Wissenschaft des Indenthums. Berlin, 11. April. (Privatmitth.) Es ist nicht zu verkennen, daß die preußischen Minister des Innern und des Unterrichts in mehreren Verordnungen der jüngsten Zeit erwiesen haben, daß sie sich dein Bundesgesetze, welches die völlige Gleichstellung bestimmt hat, mehr unterordnen, als dies früher mit den desfallsigen Bestimmungen der preußischen Versassting vermittelst Interpretation der Fall war. Zndessen geschieht dies noch immer nur tropfenweise und in Einzelfälleu, so daß man der Regel noch lange nicht sicher ist. Es ist aber wohl die Zeit gekommen, tvo man einen größer» Schritt vorwärts thun muß, und die Juden aufhören sollen, die vom Staate stets benachtheiligten zu bleiben. Die Vorarbeiten, welche Sie in den „Skizzen u. s. w." betitelten Veitartikeln geben, sind für diese Frage von besonderer Wichtigkeit und schassen Vicht in dem, was wir zu fordern haben. Selbstverständlich ist der Reichstag hierfür nicht die competente Instanz, da eö sich um Eultus- und Unterrichtsangelegenheiten handelt, ivelche in das Ressort jooes Einzelstaates des deutschen Reiches fallen. Es gilt also hiermit an den preußischen vandtag in seiner nächsten Session zu gehen. — Ein Artikel in der „Berliner Börsenzeitung" vom 7. April hat einige Aufmerksamkeit hier erweckt. Die Redaction hatte eine Nummer der „Neuzeit" eingesendet erhalten. Sie fand die Ursache in einem Aufsatz des Sberrabbiners Fasset über die Frage, ob ein 5lohen eine Proselytin heirathen dürfe? Die Redaction sieht nun die ganze Discussion von der humoristischen Seile an und bespöttelt diesen „easuistischeu Eiertanz", sindet auch'weder Aufklärung noch Toleranz in dem Bestreben, Ms einigen Worten der alten Satzung das GegeMheil von dem heranszutüfteln, was die alten Autoritäten darin fanden. Dies überließen wir nun dem politischen Blatte ohne weitere Berücksichtigung. Ein Jeder sieht eben die Dinge an, wie er es vermag. Anders aber ist es mit den Schlußworten des Artikels der B. B. Z.: „Freue Dich, Lohen, Du darfst nun eine Ehristin heirathen, welche närrisch genug ist, Jüdin zu werden, anstatt mit Dir in das nachbarliche Register der Dissidenten zu springen." Dies ist denn doch die Ausdrucks- und Anschauungsweise jener Helden der periodischen Feder, welche sich über nichts mehr wundern, als daß es noch Menschen giebt, denen die Religion überhaupt und in ihrer positiven Gestalt insbesondere noch am Herzen liegt, und nicht allein auf dem pfadlosen Meere der Dissidenten ohne Eompaß und Steuer nmherschwimmen. Dennoch muß die angeführte Aeußerung auch anderseitig zum Nachdenken anregen. Denn die darin ansgedrückte Gesinnung wird sich immer mehr verbreiten, wenn sich die Religion nicht bald jener drückenden alten Fesseln entäußert, welche aus früher», längst verschwundenen Verhältnissen entstanden, gegenwärtig ohne alle religiöse Bedeutung, allen Situationen zuwider, nur noch belasten und nichts bewirken als Feindseligkeit gegen die Religion. Aus der Provinz Posen, n. April. (Privatm.) Rach der „P. Z." hat der Minister des Innern in Verfolg der früher von ihm getroffenen Fürsorge eine Verfügung erlassen, nach welcher die jüdischen Strafgefangenen in solche Anstalten zu bringen sind, wo ihnen die Abhaltung eines Sabbathgottesdienstes möglich ist. Vor circa zwei Jahren ging die Tochter des jüdischen Fnhrherrn J. aus Unruhstadt, Namens Henriette, weil sie im Begriffe stand, sich mit einem Bergmanne katholischen Glaubens zu verheirathen, zur katholischen Religion über. Dieselbe scheint sich jedoch in ihrem neuen Religionsverhältnisse nicht glücklich gefühlt zu haben, denn in den letzten Tagen des Monats März d. I. gab sie bei dem Wallsteinerk. Preisgericht die Erklärung zu Protokoll, daß sie aus der katholischen Lirche austrete, und wiederum den jüdischen Glauben annehme. Ihr Ehemann gab die Erklärung ab, daß 17

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