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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-04-25 · Heft 17 (25.4.1871) · p. Seite 335

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 17 (25.4.1871)
Date
1871-04-25
Page
Seite 335 (sequence 7)
Language
German
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41 Gr ist ferner analog dem einstigen Tempeldienste, und außerdem wegen der permanenten Sünde, die auf ihm lastet, nicht fähig ein Cultusamt zu bekleiden. 5- Dagegen darf er als Kohen den Priestersegen sprechen, wie oben nachgewiesen worden. Der Priestersegen geschieht nämlicb nicht in Vertretung der Gemeinde, sondern wird als seine persönliche Pflicht angesehen, die man ihm zu kürzen nicht berechtigt ist. Eben so kann er zur Thora gerufen werden, da er nicht selbst vorliest und dies wiederum eine persönliche Sache ist. 6»Die Frage, ob man ihn zur Zehnzahl beim Gebete und zur Dreizahl beim Tischgebete zuziehen darf, ist im Allgemeinen zu bejahen. Hat die Gemeinde auch das Recht, ihn nicht zu sich zu zählen, weil er nicht 2:2: mal:, so soll sie doch, wie schon bemerkt, nur zum Schutze der Religion dieses Recht ausüben, nicht aber zur Kränkung der Person, da wir nach Hillel's Grundsatz (Aboth I I, 12) die ferner stehenden Glieder liebend heranziehen, nicht schroff abstoßeu sollen. ES wird daher nur dann von diesem Rechte Gebrauch zu machen .sein, wenn das Individuum dazu provocirt. 7) Ein solcher Mumar darf (nach Iore dea 264, 2 Anm.) nicht die Beschneidung an Andern vornehmen. Indeß sind die meisten dieser von Landau beantragten Maßnahmen weder ausführbar, da in den meisten europäischen Staaten das Civilstandsregister gar nicht mehr in den Händen der jüdischen Gemeinden ist, folglich auch bei vielen dieser Abweisungen erst nock eine besondere Untersuchung vorangehen müßte, noch selbst zulässig. Aub und Wechsler erklären sich deshalb mit den Resultaten Landau's größtentheils einverstanden, aber gegen die von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen. Wechsler sagt hierüber: „Tie andern Anträge kann ich nicht goutiren, muß aber constatiren, daß sie mir Widersprüche zu enthalten scheinen. I) Das Kind, wenn auch nicht beschnitten, soll als Jude anerkannt sein und doch nicht in die Gemeinderegister eingetragen werden. 2.» Das Kind soll, u>uß Religionsunterricht erhalten, ist Pflichtig, und soll doch nicht in die Religionsschule kommen dürfen. 3) Der erwachsene Jüngling, wenn er zwar Renitent bleibt, aber kein v^'27-.r darf zur Thora gerufen werden, aber der 13jährige, wenn er r.rz',: -2 wird, nicht! Entschieden protestiren muß ich gegen Antrag 3 (Nichtfähigkeit zu Zeuguiß und Eid) und bitte dringend, diesen Pasius zurückzunehmen, Nach Choschen Mischp. 92 ist ein Jude N212L71 r-.i-w'b 't'Se, der ein Gebot, ein Gesetz öfters Übertritt, vergl. 3-1, 1 ff. Es ist durchaus dort nicht die Rede von r^r. Wer ist denn nach diesen Bestimmungen heute noch eidesfähig in der Menge der gebildeten Juden? Wie steht es dann mit Allen, welche offen das Sabbathgesetz übertreten? u. s? w." — - Den Schluß bilden noch einige Cultuöfragen, unter denen die des Minjan die hauptsächlichste ist. Auch hier ist eine Uebereinstimmung in der Commission nicht erzielt worden. Wer vorurtheilSlos diese Schrift und ihren Inhalt prüft, wird den Männern, deren Arbeiten darin niedergelegt sind, den-strengsten Einst, die gewissenhafte Prüfung, Fleiß und Gelehrsamkeit in ihrem Fache nicht absprech.ni - er wird andrerseits bemerken, daß nirgends die Absicht, sich geradezu von dem talumdisch-rabbinischeu Standpunete zu entfernen, hervortritt, vielmehr der Eifei sich charakterisirt, die Reformen als auf dem Boden der Casuistik »iöglich nachzuweisen. Eine Kritik dieses Standpunctes zu geben, ist hier nicht der Platz. Die Soldaten jüdischer Religion in den deutschen Heeren. Wir erhielten fernere Berzeichnisie aus folgenden Gemeinden: Mcmcl, durch Herrn Lehrer Alex. Kahn: Boos, Monzingen, Merxheim, Meiscnhcim, Lion, Obcrstreit, Hiisfclshc'mr, Simmcrn, Meddersheim. Durch den Lehrer I. v. d. Walde: Wittlich, Renerbürg, Baascudorf, Bengel, Bcrncciflcl. literarischer Wochenbericht. Bonn, 4. April. Ein intereffautes und witziges Curiosum kam uns in diesen Tagen zu: „Das Kutschkelieo aus der Seelenwanderung von Wilhelm Ehrenthal »Leipzig, Brockhaus, ISTlj". Es enthält dies Uebersetzuugen des bekannten Liedes in die vielfachsten alten und neuen Sprachen. Herr Rabbiner Dr. Jacobson in Marienwerder hat die sinnige Uebersetzung in Hebräische geliefert. — „Anleitung zum grammatikalischen Hebräisch-Lesen von K. Zuckermandet, israel. Cultusbeamten in Regenwalde. (Commissionsverlag von M. Poppelauer, Berlin.»" Bekanntlich wird in nichts

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