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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-04-25 · Heft 17 (25.4.1871) · p. Seite 333

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 17 (25.4.1871)
Date
1871-04-25
Page
Seite 333 (sequence 5)
Language
German
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333 Dafür ist es in jeder anderen Hinsicht eine Dependenz des europäischen Judenthums. Es muß sich seine Männer und den ganzen geistigen Gehalt immer und immer wieder aus Europa holen. Allerdings lasten sich auch die Reibungen, Parteiungen und Zänkereien nicht hierher verpflanzen, und die Versuche, es zu thun, sind gescheitert. Da factisch dies unmöglich ist, weil ein Jeder feinen eigenen Weg einschlagen kann, und cs Niemandem einfallen darf, dem Nachbar vorzuschreiben, wie und wann er beten und welche Ceremonien er halten soll, weil jede Gemeinde sich selbst regiert, und wenn sie in sich uneinig wird, sich nach dem Gegenstände deö Streites scheiden kann, so wecken dergleichen Streitigkeiten das Jntereste nicht, und verlieren hiermit ihre Nahrung. Aber ebenso wenig ist zu verkennen, daß es dem Judenthume in Amerika nicht gelingt, sich einen tieferen und wissenschaftlichen Geist anzuschaffen, und jene „gelehrte Republik" hervorzubringen, in welche sich die strenge geistige Arbeit in Europa zurückzieht, aber aus der heraus er den allgemeinen Geist durchdringt und befruchtet. Eine solche „gelehrte Republik" hatte das Judenthum stets, hat es sich in der neueren Zeit wieder zu erschaffen vermocht; aber in Amerika ist dafür kein günstiger Boden. Um so mehr müsten sich unsere amerikanischen Brüder vor einer gewissen Verflachung des Judenthums in Acht nehmen. Es sind bereits unter den aus Europa gekommenen Predigern einige auf die Bahn gekommen, wo sie das Judenthum zuletzt in einen oberflächlichen Humanismus untertauchen lasten, der es mit jedem Strome schwimmen und zu einem alle Zeit fertigen Zeittinde sich wandeln macht, wo sie vom Judenthume nichts als den gewöhnlichsten Deismus oder wie man hier lieber sagt Theismus übrig lasten. Dies ist der Eindruck, welchen ich in diesem gewaltigen und lebenöfrischen Lande gewonnen. Ja, es hat eine große Zukunft, aber es ist nicht die Zukunft der Menschheit, wie man eine Zeit lang vermeinte; diese darf überhaupt nicht als an einen beschränkten Raum gebunden ausgefaßt werden. Ich glaube, Sie sind mit mir einverstanden, und — so leben Sie wohl. Bonn, 14. April. Ntsuate iibcr die der ersten ir»rnclitird)eii Synode zu Leipzig überreichten Anträge. IV. Den übrigen Thil des Buches nehmen die „Anträge auf eherechtlichem Gebiete" (S. 119— 191) ein. Allein dieselben sind so zahlreich und verschiedener Art, die Referate gehen über die einzelnen Pnncte so sehr auseinander und bewegen sich zum Theil in Repliken und Dupliken, daß uns der Raum d. Bl. nicht gestattet, näher auf das Detail einzugehen. So wie diese Maste vorliegt, wird auch die zweite Synode wenig damit anzufangen vermögen, sondern es wäre hierzu ein besonderes übersichtliches Referat erforderlich, und dies könnte noch jetzt ein Mitglied der betreffenden Commission übernehmen. Es folgt die „Beschneidung," in welcher Frage Herr Oberrabbiner Dr. Landau in Dresden das Hauptreferat übernommen. Er giebt eine mnfastende, gelehrte und doch von vieler Wärme durchdrungene Untersuchung, kann jedoch schließlich zu keinem anderen Resultate kommen, als wir in unserer, dieselbe Frage behandelnden Conelusion in Nr. 22 des Jahrgangs 1i>70 aufgestellt haben, nämlich daß die Uebertretung des Gesetzes der Beschneidung, wenn sie nicht aus den bekannten medicinischen Gründen geschehen, ein Bruch des israelitischen Religionsbundes ist, daß jedoch der unbeschnittene Knabe als Jude anzusehen ist, und daß Bibel und Talmud uns keinen Anhalt zu Maßnahmen gegen ein solches Mitglied seitens der Gemeinde darbieten. .Allerdings schlägt Landau eine Reihe solcher Maßnahmen vor, und wir sind es der Sache schuldig, sie hier wiederzugeben. Er sagt: „Aus dem bisher Erwähnten wird sich grvßtentheils die Beantwortung der zweiten Frage: „Wie wird ein solches Individuum bei ritnellen.Anlässen zu behandeln sein?" ergeben. Doch wollen wir dies, von der Geburt des Knaben beginnend, klar darlegen. 1) Wird ein Knabe von jüdischen Eltern geboren und der Vater weigert sich, ohne gesetzlich genügenden Grund, ihn der Beschneidung zu unterziehen, so sind der Rabbiner und der Vorstand der Gemeinde verpflichtet allen ihren Einfluß aufzubieten, um denselben von seiner Renitenz zurückzubringen. Gelingt es ihnen

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