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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-04-18 · Heft 16 (18.4.1871) · p. Seite 318

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 16 (18.4.1871)
Date
1871-04-18
Page
Seite 318 (sequence 6)
Language
German
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318 Die Antworten auf unsere Fragen lauten nun in runden Zahlen nach dern letzten Staatsbudget folgendermaßen : I. Subvention des Staates an die relig. Genossenschaften : a. Katholiken 700,000 fl. b. die übrigen kirchl. Genoffensch. 1,780,000 fl., wovon die Protestant. Kirchen (reform. luth. Remonstr. rc.) 1,742,000 fl. und zwar 1,442,000 fl. für Kosten; 300,000 fl. für Pensionen. Israeliten 38,000 fl. II. Zu welchen Zwecken aus Staatsfonds Subventionen an die verschiedenen Kirchen erlheilt werden: a. Katholische Kirchen: Kirchl. Administration, Seminarien, functionirende Geistliche und Lehrer, Subsidien für Kirchenbauten und Pastoreien, Pensionen, Wartegelver, extraord. Unterstützungen. b. Protestantische Kirchen: Kosten für allgem. Aussicht über die kirchl. Verwaltung; Kostenfür die provinziale Kirchenverwaltung; Kosten für die loeale Kirchenverwaltung; Druck- und Buchbinderkosten; Gehalt von Geistlichen, Predigern re.; Präparand.-Anstalten für Stud. der Theologie; Heranbildung von Geistlichen für die reform. evang. luth. Kirche; Gehalt und Zulage für die kirchl. Beamten; Zulagen an Gemeinden , Geistliche, emerit. Geistliche und Prediger, Wittwen rc.; Subsid. für Kirchenbauten und geistl. Gebäude, Pensionen, Predigerwittwen, Wartegelder. c. Zu welchen Zwecken die Israeliten Geld vom Staate empfangen: Kosten der kirchl. Administration 4,700 ft. Gehalte und Zulagen für Oberrabbiner, Rabbiner, Religionölehrer, Wittwen, Kindergelder, Kosten von provisorischen Dienstleistungen an vacante Rabbinate 10,250 ft. Subvention für theol. und Religionsunterricht und and. Ausgaben, die hiermit in Verbindung stehen 10,000 fl. Unterstützungsgelder an Gemeinden zu Synagogen- und anderen kirchl. Bauten 3,000 fl. 'Diese Zahlen variiren natürlich nach Bedürsniß; die Differenz ist aber im Allgemeinen nicht bedeutend. Die vorstehenden Angaben sind nach dem letzten Budget.) III. Theologische Facultaten: Es giebt deren nur eine, nämlich eine protestantische vertheilt über die drei Universitäten des Landes: Leyden, Utrecht, Groningen. Staatskosten der Universität zu Leyden: 145,126 fl. wovon auf die theol. Facultät: Gehalt der Professoren, Docenten, Zulagen 12,850 fl Staatskosten der Universität zu Utrecht 37,214 fl. wovon die theol. Facultät 600 fl. Staatskosten der Univ. zu Groningen 10,482 fl. wovon die theol. Facultät 8,027 fl. Rechnet man diesen Cultusetat nach den verschiedenen Confefsionen, so erhalten die Katholiken von 100 st. ein wenig über 28, die Protestanten über 70 und die Juden etwas über 1 *,'2 fl. Vergleicht man dies mit den oben angegebenen Procenisätzen der Bevölkerung, so werden nach dem numerischen Verhältniß die Protestanten begünstigt, die Katholiken benachtheiligt und die Juden nicht ganz befriedigt. Jndeß ist hierbei das numerische Verhältniß das Nebensächliche, vielmehr bei Wahrung des Princips das Bedürfnis entscheidend; und wir können daher Holland zu den wenigen Staaten rechnen, in welchen die Gleichstellung der Culte durchgeführt ist. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Königsberg in Pr., im April. (Privatm.) Der „israelitische Studienbeförderungsverein für Ost- und Westpreußen" hat seinen zweiten Jahresbericht über das Verwaltungsjahr 1870 veröffentlicht. Der Verein hat an Stipendien und Subventionen 072 Thlr. in dem verflossenen Jahre ausgezahlt und dennoch feinen eisernen Fond von 1725 Thlrn. auf 2000 Thlr. zu erhöhen vermocht. Die Stipendien bestanden in vier Jahresstipendien von resp. 60 und 80 Thalern, sieben halbjährigen von resp. 50 und 25 Thlrn. und einigen Subventionen, sowie Schulgeld für einen Gymnasiasten. Es sind bis jetzt 27 Gemeinden der Provinz, welche Mitglieder zu dem Vereine gestellt haben, so daß allerdings eine große Zahl Gemeinden und wiederum selbst in jenen 27 viele Mitglieder derselben ihr Eontingent noch stellen könnten, um die Mittel

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