Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 15 (11.4.1871)
- Date
- 1871-04-11
- Page
- Seite 290 (sequence 2)
- Language
- German
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290 fraglich sein, daß jüdische Lehrerseminare unumgänglich sind. Man wird ein wenden, die jüdischen Lehramtszöglinge könnten in den staatlichen Seminaren hospitiren. Dies kann aber nur von der Oberfläche weg behauptet werden. Zunächst ist das Recht, in den Ceminarien zu hospitiren, so viel wir wissen, seitens jüdischer Zöglinge, kein bestimmt, oder doch nur ein beschränkt ausgesprochenes; die katholischen Seminarien, die unter strenger bischöflicher Aufsicht stehen, sind ihnen gänzlich verschlossen, und in den evangelischen sind sie meist sehr ungern gesehene Gäste. Mehr noch als der Volksschule ist den Seminarien in Preußen der strengste confessionelle Charakter ausgeprägt, und die größte Zeit des Unterrichts wird auf die confessionelle» Fächer verwenvet. Der Nutzen, welchen jüdische Hospitanten aus dem Besuche ziehen können, ist daher in den überwiegend meisten Fällen ein nur geringer oder theilweiscr. Jedenfalls müßten dann aber Seminare für den jüdischen Religionslehrer bestehen, die von dem jüdischen Lehraintszögling besonders besucht werden müßten. Hierzu kommt endlich, daß Lehramtszöglinge mit geringer Ausnahme einer Bermögensclasie angehören,. welche nicht im Stande ist, junge Leute aus eigenen Mitteln während des Hospitirens eines Seminars zu unterhalten, weshalb es stets nothwendig ist, daß die Seminaristen in den betreffenden Anstalten auch ihren Unterhalt finden, oder doch große Venesizien genießen, was selbstverständlich den jüdischen Hospitanten entzogen bleibt. Nichts ist daher sicherer, als daß bei dein Mangel jüdischer Seminare eine nur geringe Zahl jüdischer Lehrer sich überhaupt, oder doch nur genügend ausbilden werbe. Die Bedürfnißfrage ist also entschieden zu bejahen; Seminare für die jüdischen Religionslehrer sind von vornherein nothwendig, Seminare für jüdische Elementarlehrer unter den in Preußen obwaltenden Ninständen unentbehrlich. Dieses Bedürfniß hat sich denn auch trotz aller Schwierigkeiten Bahn gebrochen. Es entstanden jüdischerseits mehrere Lehrerseminare. Wir besitzen gegenwärtig eines in Berlin, das in Aufschwung und Wachsen begriffen ist, eines in Hannover, eines in Cassel, eines in Münster, und ein Mittelding zwischen >Präparandenschule und Seminar seit wenigen Jahren in Düsseldorf. Das mit dem theologischen Seminar in Breslau früher verbundene ist von der Direction desselben aufgegeben worden, ohne daß hierdurch die Bedürfnißfrage tangirt wäre. Das früher in Eins bestandene und von der nassauischen Regierung aus dem Landesstudienfond mit 500 Gulden jährlich subventionirte ist mit dem zu Caffel verbunden worden. Von diesen allen bezieht nur das zu Hannover eine bedeutende Subvention , welche früher ihm die königl. hannoversche Staatsrcgierung bewilligt hatte, gegenwärtig aus der Provinzialcasse. Die anderen bestehen lediglich aus jüdischen Mitteln; auch das zu Caffel empfängt, wie uns der Leiter desselben, Herr vr. Adler, mitgetheilt, keinen Zuschuß aus Staatsmitteln, nur daß die Regierung zu Wiesbaden, wenn sich ein Zögling aus ihrem Bezirke alldort befindet, einen Zuschuß zu seiner Beköstigung gewährt. Dies ist der gegenwärtige Standpunct dieser wichtigen Angelegenheit. Die Rechtsfrage wird um so weniger einem Zweifel unterliegen, als wir im folgenden Absatz die finanziellen Mittel aufführen werden, welche der Staat für die christlich-confessioncllen Seminare aus seiner Caffe entnimmt. Dabei kann es nicht fraglich fein, daß die Zahl der jüdischen Seminare eine viel zu geringe ist, und die Provinz Posen, die Provinz Schlesien, die Provinzen Preußen und Pommern zusammengenoinmen, je ein Seminar haben müßten; und ebenso daß die Mittel z. B. des Marx-Haindorfschen zu Münster um so ungenügender sind, als sie zum größten Theile jährlich aus den Gemeinden gesammelt werden müssen, was selbstverständlich eine sehr ungewisse Existenz darbietet. «Fortsetzung folgt). Ucfcrnfe über die der ersten israelitischen Synode zu Leipzig überreichten Anträge. ui. Der nächste Gegenstand eines Referats ist der Antrag des Di'. Geiger, daß bei dem Proselytcnbade einer in das Judeuthum aufzunehmenden Proselytin die Anwesenheit zweier Vertrauen verdienender jüdischer Frauen (statt eines Rabbiner-Collegiums) genüge. Sämmlliche Mitglieder der Connnission stimmen diesem Anträge bei und auch für diesen Antrag erstattete vr. Wiener in Oppeln den Bericht. Nachdem er die Bedeutung des Proselytenbades überhaupt erörtert und darauf hingewiesen hat, daß sich auch auf streng rabbinischem Standpuncte die Satzungen über Proselytenthum geändert haben, sieht er die ganze Frage auf dein Principe beruhend an, daß das Zengniß des weiblichen Geschlechtes keine Gültigkeit haben solle. I.