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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-04-04 · Heft 14 (4.4.1871) · p. Seite 287

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 14 (4.4.1871)
Date
1871-04-04
Page
Seite 287 (sequence 19)
Language
German
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287 Korrespondenz. St. Gallen, 15. März. Noch nicht fünf Jahre sind verflossen, seitdem die hiesige Gemeinde sich conslituirt, und schon hat sie ihren Hauptgründer und Leiter, ihren allbeliebten und verehrten Präsidenten Herrn ^QflSBBEE£2S29Btt235SBE5BBB&S2SBE33SS99*j 1 Hermann Frank g durch den Tod verloren. Er starb in der Blüthe des Mannesalters, in seinem 39. Lebensjahre am 10. Januar in Meran, von dessen mildem Klima er Linderung seiner längeren Leiden, wenn nicht völlige Genesung erhoffte, und seine sterblichen Nesie wurden hier unterallgemeiner Theilnahme, von einem unabsehbaren Leichenzuge begleitet, zur Erde bestattet. Seine wahrhaft unsterblichen Verdienste um die hiesige Gemeinde, sowie sein reger Eifer für die Interessen des Judenthums im Allgemeinen legen Schreiber dieses die Verpflichtung auf, ihm an dieser Stelle eine Erinnerungstafel zu weihen. Hermann Frank, in München geboren, wurde von seinem 6. Jahre an als mutterlose Waise in Hohenems, im Hause seiner Großeltern erzogen und in dem noch heute unter der Firma Gebr. Hirschfeld & Co. bestehenden Geschäfte seines sel. Onkels und späteren Schwiegervaters, zum kaufmännischen Berufe herangebildet. Von der Natur mit trefflichen Gaben ausgestattet, geweckten Geistes und rastlos bestrebt für die eigene Ausbildung, wie für Hebung des Geschäfts, dessen Theilhaber er auch geworden und das, beiläustg gesagt, auf der jüngsten Pariser Ausstellung mit der goldenen Medaille gekrönt wurde, erwarb er sick bald den Ruf eines tüchtigen, umsichtigen und pflichttreuen Kaufmannes. Zu einer Zeit, wo den hiesigen jüdischen Firmen, die sich eines jährlichen Umsatzes von Millionen zu rühmen haben, noch quartaliter und natürlich gegen hohe Taxe „ein Handelspatent für Hebräer" (sie!) mit der Verordnung zugestellt wurde, „daß sie bei Strafe von 50 Frcs. ohne besondere Bewilligung der Ortöpolizei keine Magazine oder Zimmer zu Waarcnlagern miethen dürfen und lediglich an die Tavernen-Wirthöhäuser gebunden sind", stand unser Frank schon an der Spitze der verschiedenen geselligen und gemeinnülügen Vereine, hatte er sich durch sein einnehmendes Wesen, durch seinen heitern Sinn, wie durch sein hingebungsvolles gemeinnütziges Streben die Achtung und Liebe seiner zahlreichen Freunde und Bekannten zu erfreuen, und trug nicht wenig zur Abschwächung der beschränkten Vorurtheile gegen seine Glaubensgenossen bei. Und als das Land der politischen Freiheit, Dank den äußeren Machteinflüffen, den. Juden das Niederlassungsrecht zu gestatten sich endlich im Jahre 3 St>3 herbstlich, da bewährte er sich erst recht als 212 o-n und begann seine segensreiche Thätigkeit mit den Vorbereitungen zur Gründung der Gemeinde, die trotz oder in Folge vielfacher Hindernisse nach einigen Jahren erfolgte. Seitdem war Einsender Dieses Zeuge der ftaunenswerthen Energie und Ausdauer, mit der er für die Angelegenheit und Interessen der jungen Gemeinde, für Entwerfung und Abfassung ihrer Statuten und Reglements, für Errichtung und Förderung ihrer Institutionen zuerst als Actuar, dann als Präses der Vorsteherschaft sorgte und schaffte. Dabei wußte er die beständige Rührigkeit, die ihn beseelte, durch Beispiel und Anregung auch Anderen mitzutheilen, die dem Eultus entfremdeten Gemüther wieder für denselben zu erwärmen, den nöthigen Gemeinsinn und die erforderliche Opferwilligkeit stelS wach und rege zu erhalten, und trotz des bekannten quoi rapita, tot sensus ein harmonisches Zusammenwirken, ein friedliches Fortschreiten zu ermöglichen. Gewiß, es würde uns hier zu weit führen, wollten wir auch nur annähernd schildern, was wir Alles seinem beredten Worte, seiner gewandten Feder, feinem organisatorischen Talente und seinem Feuereifer für die gute Sache zu verdanken haben; es genüge nur noch in Kurzem hervorzuheben, daß die Schöpfungen, die in manchen anderen Gemeinden erst im Laufe von Decennien erstehen, hier vermöge der eminenten Arbeiis- und Willenskraft unseres.Verblichenen binnen kurzer Zeit zur allseitigen Befriedigung vollendet dastanden. Die Anerkennung dieser seiner Leistungen und Verdienste Seitens der Gemeindeglieder erfolgte daher nicht — wie dies so oft geschieht — erst nach dem Tode, sie fehlte vielmehr nie, und fand bei jedem geeigneten Anlaß und namentlich in einer ihm kurz vor seiner Abreise nach Meran überreichten und von einem prachtvollen silbernen Pokal begleiteten Adresse ihren wärmsten Ausdruck. Desto fühlbarer ist aber auch die heutige Lücke, desto tiefer die Trauer, welche die Gesammtgemeinde mit der so schwer geprüften Wittwe, mit dem hinterlassenen einzigen Söhuchen theilt, die Trauer um den Verlust eines Mannes, auf den sie mit Recht das Dichterwort auwenden durften: Ne. was a man, lake hiin for all in all, 1 sliall not look upon bis like ayain. In Folge des ungünstigen Wetters und der überaus zahlreichen Betheiligung der hiesigen Einwohnerschaft an dem Leichenbegängnisse, zu dein auch die Gemeinde Hohenems und ihre Vereine Deputationen gesandt, konnte die Leichenrede weder im Trauerhause, noch am Grabe stattsinden; ich hielt sie daher unmittelbar nach der Beerdigung in der Synagoge vor einer dicht gedrängten Zuhörerschaft und nicht ohne das erschütternde Schmerzgefühl, mit dem -nras ^2-122 poir auch einen wackern vielbewährten Freund verloren zu haben. Vor und nach der Red?, sowie auch am Grabe wurden vom Gesangverein „Frohsinn", dessen langjähriges Vorstandsmitglied der Verstorbene war, passende Choräle gesungen.

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