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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-04-04 · Heft 14 (4.4.1871) · p. Seite 288

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 14 (4.4.1871)
Date
1871-04-04
Page
Seite 288 (sequence 20)
Language
German
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DaS Andenken deS Verblichenen wird nie erlöschen im Herzen unserer Gemeinde, möge eS auch segensreich fortwirken und das leuchtende Beispiel des Unvergeßlichen allseitige Nachahmung finden in unserer Mittel Rabbiner Pr. Engelbert. Wien, 20. März. Die constituirende Versammlung des Vereins zur Gründung eines israelitischen Blinden- Jnstitutes fand am 19. d. statt. Der Vorsitzende des CuratoriumS, Herr Ludw. Aug. Frankl, begrüßte die Versammlung und theilte die Entstehungsgeschichte dieses Institutes und interessante Details der Geschichte der Minden-Institute überhaupt mit. Der noch junge Verein zahlt bereits drei Stifter, 168 Mitglieder und .'>0 Wohltäter, an deren Spitze Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin von Oesterreich, die Erzherzoge Franz Karl und Albrecht stehen, und weist bereits nebst dem Eigenthume eines für 50 Blinde vollständig eingerichteten Hauses nebst Garten auf der „Hohen Warte" bei Wien, Schenkung des Freiherrn Jonas v. Königswarter, ein Jahreseinkommen von 10,000 fl. aus. Die Versammlung beschloß aus Anregung eines ihrer Mitglieder den Vortrag des Herrn Ludw. Aug. Frankl gedruckt an alle israelitischen Gemeinden der österreichisch-ungarischen Monarchie, sowie an alle Mitglieder der Wiener israelitischen Cultusgemeinde zu versenden, dem Vortragenden, welcher die Idee zu diesem Wohlthätigkeits-Jnstitute gefaßt und durch seine unermüdete, einflußreiche Thätigkeit besten Bestand gesichert hat, den Dank durch Erheben von den Sitzen auszudrücken, und wählte das bisherige provisorische Curatorium definitiv. Dasselbe besteht aus den Herren Ludw. Aug. Frankl, Vorsitzender, Dr. Bernhard Wölfler, Schriftführer, Stephan Freiherrn v. Schey- Koromla, Cassier, No. Maximilian Engel, Moritz Freiherrn v. Königswarter, Dr. Philipp Mauthner, Gustav Simon und den Frauen Amalia Benedikt, Amalia Mayersberg und Maria Tauber, geborne Edle v. Hönigsberg. —. Hiesige Blätter enthalten Folgendes: Im Jahre 1565 hat ein armes Iudenmädchen im Findelhause ein Knäblein geboren, und das Kind wurde nach der damals bestehenden Hausordnung getauft. Im vorigen Jahre besserten sich die Verhältnisse der Mutter, und sie nahm ihr Kind aus der Pflege zurück. Die Mutter war mosaischer, ihr Kind jedoch katholischer Religion, und da nach dem Gesetze die Kinder bis zum siebenten Lebensjahre der Religion der Eltern (bei unehelichen der Religion der Mutter) folgen, so wünschte die Mutter und verlangte der Vormund, daß der Knabe dem mosaischen Ritus unterzogen und in die jüdische Matrikel auch eingezeichnet werde. Die interconfessivnellen Gesetze sprechen jedoch aus, daß die Kieder bis zum siebenten Jahre der Religion der Eltern folgen, wenn ein Religionswechsel stattgefunden hat; in diesem Falle blieb jedoch die Mutter ihrer Religion getreu, nur das Kind wurde getauft. Vor dem vierzehnten Jahre darf aber nach den interconfessionellen Gesetzen keine Person selbstständig die Religion wechseln; der Knabe wäre daher als Katholik in der mosaischen Religion unterrichtet worden, bis er nach seinem vierzehnten Lebensjahre eine Entscheidung hätte treffen können — oder die Mutter, folglich mit ihr auch da- Kind, wären confessionslos geworden und dann wieder nach einem zweiten Religionswechsel zum Judenthum zurückgekehrt. Der Wiener Magistrat, dem dieser Fall zur Entscheidung vorgelegt wurde, hat sich, mit Berücksichtigung des Umstandes, daß die Mutter jedenfalls den letzteren Weg ergreifen und confessionslos werden würde, um mit ihrem Kinde in den Schoß des Judenthums wieder zurückkehren zu können, dafür entschieden, daß das Kind allsygleich in das Iuventhum ausgenommen und in die Matrikel desselben eingetragen werden könne. (Man kann es nur höchlichst billigen, derartige Manoeuvres mit Religionswechsel um des Buchstabens deS Gesetzes willen, wo der Geist des letzteren so klar jedem Gewistenszwange entgegen treten will, vermeiden zu wollen.) Notizen. In Belgien beginnt jetzt wie in Frankreich eine empörende Deutschenhetze, wird aber hier nur von den niedrigsten Blättern betrieben und ohne Erfolg bleiben. Am gemeinsten benimmt sich ein Brüsseler Blatt „?euple beige". Die „N. Fr. Pr." fügt hinzu: „In diesem sauberen Blatte treibt leider auch ein deutscher Schriftsteller sein Unwesen, dessen Name in früheren Jahren in Deutschland nicht unbekannt war. Es ist Moritz Heß auö Köln, der seit 1549 meistens in Paris lebte und jetzt hier auf eine empörende Weise gegen Deutschland hetzt." Einem Theile unserer Leser wird dieser Moritz Heß aus Köln nicht unbekannt sein. Es ist derselbe, der sich vor einigen Jahren zum Retter und Rächer der jüdischen Hyperorthodoxie aufgcworfcu und ganz besonders gegen den Redacteur dieses Blattes wiederholt Schmähschriften schrieb, welche wir jedoch stets unbeachtet und unbeantwortet ließen. Dieser Herr Heß hat schon mannigfache Wandelungen durchgemacht, namentlich in Demokratie und SocialismuS gemacht, besonders alS Schleppträger Lassalle's, und ist also gegenwärtig zu einem deutschen Deutschenfresser geworden. Er hat also seine Bestrafung selbst übernommen. Verlag von Baumgärtner's Vnchbandlung in Leipzig. — Druck von I. B. Hirschfeld. -Lerantworttrcher Redacleur «r. H. Lotze.

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