Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 14 (4.4.1871)
- Date
- 1871-04-04
- Page
- Seite 278 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226798-3226813--29354-3252188- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
278 Kopfbedeckungen und Kopfputzen (sind namhaft aufgezählr). § 15. Anstatt der alten Kleidung müssen die Jüdinnen gewöhnliche Hauben oder Hüte, Kleider von gewöhnlicher oder russischer Fa«.on gebrauchen. § 16. In Folge eines Befehls Sr. Majestät des Kaisers (hier ist der Kaiser Nikolaus gemeint) ist das von manchen Jüdinnen geübte Abrasiren des Haupthaares, bei Wohlhabenderen, verboten. § 17. Zuwiderhandlung wird jedes Mal mit fünf Rubel bestraft. § 18. Diejenigen Jüdinnen, welche einen religiösen Scrupel hegen, ihr Haar bloß zu tragen, dürfe;; es nicht mit Bändern und imitirten wollenen Perrücken bedecken, sondern sie können, wie manche ältere Frauen, Christinnen sowohl als auch Jüdinnen, tiefe, bis an die Stirn reichende Hauben aufsetzen. § 19. Jüdinnen, welche das Haar mit Bändern bedecken werden, müssen in Begleitung ihrer Männer oder nächsten Verwandten auf dem Polizeiamte erscheinen, wo sie zum Ablegen der Bänder gezwungen werden. § 20. Bei Hautkranken und bei solchen Jüdinnen, die ihr eigenes Haar verloren haben, ist das Tragen von Scheiteln atls fremden Haaren gestattet, tz 21. Die Revision einer Jüdin, ob sie das Haar rasirt habe, kann nur auf dem Polizeiamte, in Gegenwart des Mannes oder eines nächsten Verwandten, und nur dann stattfinden, wenn eine schriftliche Deuunciation vorliegt. Stellt sich eine Denunciation als falsch heraus, so ist der Denunciant zur gerichtlichen Verantwortung zu ziehen. Das „Dresdener Journal" bemerkt hierzu: „So weit das Rescript, von dessen Genesis zu bemcuou ist, daß es fast nur eine Abschrift einer unter Paskewitsch erschienenen Verordnung ist. Sie ist jetzt hervorgesncht worden aus Veranlassung einer Willensäußerung des Ministers in Petersburg, welcher auf die Erfahrung hinweist, die Deutschland und Frankreich in dem jüngsten Kriege gemacht haben, daß nämlich die Juden jener Länder von dem gleichen Patriotismus wie die anderen Landeskinder beseelt waren. Dieses wird der Gleichheit zugeschrieben, in der die Juden im Westen Europas äußerlich zu den übrigen Einwohnern stehen, und das Rescript bezweckt ebenfalls dieselbe Gleichheit. In Bezug auf das Verbot des Bartes bei moderner Kleidung ist zu bemerken, daß es im Jahre 1851 nicht nur für Juden, sondern mehr noch für Christen galt, da der Bart damals als ein demokratisches Merkmal angesehen wurde." —r Wir haben unsrerseits Folgendes hierbei zu bemerken. Wir setzen als bekannt voraus, daß die Tracht der polnischen Juden keine jüdische, sondern nur die alte polnische ist, welche die Polen vor Jahrhunderten aufgegeben, die Juden aber beibehalten haben, und welche nun für diese selbst einen gewissen religiösen Charakter angenommen. Dies ist jedoch für die Sache an sich nebensächlich. Schwer wird es nrm einem jeden Vorurteilslosen, ein Urtheil über das obige Rescript, das also aus der Zeit des vorigen Kaiscs hcrrührt und nicht durchgedrungen sein muß, weil es sonst der Wiederholung nicht bedurft hätte, sich zu bilden und zu fällen. Jedermann wird wünschen, daß die Juden in Polen sich ebenso wie alle anderen Einwohner kleiden. Wir empfinden es stets als eine Schmach, daß unsere Väter im Mittelalter einen gelben Lappen haben tragen müssen, um von den übrigen Einwohnern unterschieden zu werden; lvarum sollte es nicht überaus nützlich sein, daß die Juden in Polen diese ihre sie unterscheidende Tracht ablegten'? Auch läßt sich das Motiv, welches das russische Ministerilim dazu veranlaßt haben soll, hören, obgleich schon da das Wörtchen „äußerlich" sehr ausfällig ist. Sttcm erwartet von den Juden Patriotismus, wenn sie „äußerlich" mit den übrigen Einwohnern gleichstehen. 2Las heißt das, „äußerlich'?" Ist damit blos die Kleidung gemeint, oder auch die bürgerliche und staatsbürgerliche Gleichheit'? Ist die russische Staatsrcgierung gewillt, den Juden in Polen und Rußland diese bürgerliche und staatsbürgerliche Gleichheit zu gewähren? Wo nicht, so wird die erzwungene Veränderung der Kleidung nicht den Patriotismus, sondern das Gegentheil verstärken. Ja, eine solche Maßregel hat nur einen Sinn und eine Rechtfertigung, wenn sie als ein Glied der Gesammtheit auftritt und etwa so lautet: Ihr werdet in Pflichten und Rechten den übrigen Bewohnern des Landes völlig gleich gestellt, müßt aber auch die den übrigen Bewohnern frerndartige Tracht al>legen. Weiterhin ist die Ausdehnung dieser gleichmachendcn Maßregel eine sehr harte. Wenn die polnischen Juden sich wie die anderen Bewohner kleiden, wen geht es etwas an, ob sie Locken oder Bart tragen? Bei der Tracht kommt kein religiöses Morn/ent ins Spiel, bei den Ecken des Haares und des Bartes aber gibt es für die Juden ein solches, wenn auch nach eigenthümlicher Auslegung gerade in der Form, in welcher sie die polnischen Juden tragen. Denn hier kommt es darauf hinaus, daß weniger die äußere