Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 14 (4.4.1871)
- Date
- 1871-04-04
- Page
- Seite 276 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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276 Charakter abzusprechen. So weit darf sich der Liberalismus der bahr. Regierung nicht versteigen, dem Judenthume muß immer ein fpccieller Privatcharakter aufgeprägt werden. Welch' rührende Uebereinstimmung besteht doch zwischen Möhler und Lutz in — der Jgnorirung des Judenthums. Oder ist die letztere die Frucht des glücklich beendigten Krieges, in welchem cs die Juden weder an Enthusiasmus noch an Patriotismus fehlen ließen, in welchem sie so viele Decorationen sich verdienen? Ueberlassen wir es daher einer später», nicht allzufernen Zeit, daß auch in dieser Richtung volle Gleichheit eintrete und die Neugestaltung Deutschlands auch für die jüd. Bewohner zum Segen und Heile gereiche. Schließlich sei noch der Wahl der hiesigen Cultusgemeinde Erwähnung gethan. Dieselbe sollte bereits im December 1869 stattfinden, wenn nicht der Art. 1 des derselben zu Grunde liegenden Statuts Gegenstand längerer Dissidien gewesen wäre. Wir verweisen auf das Referat in Nr. 5 d. A. Z. d. I. von 1870 und haben noch zu ergänzen, daß beregter Art. 1 in andre Fassung gebracht wurde, gegen welche die Regierung abermals protestirte. Der Vorstand der Cultusgemeinde ergriff daher Recurs an das Ministerium, welches sich nun dahin ausspricht, daß die Regierung keine Veranlassung habe in die Angelegenheiten der CultuSgemcinde bestimmend einzugreifen, wenn nicht gewichtige Gründe vorliezen und daß es daher mit der vom Borstande beliebten Fassung des Statuts sein Bewenden haben solle. Möge nun die verspätete Vornahme der Wahl keine Lethargie erzeugen, vielmehr aus derselben erprobte Männer hervorgehen, die bei dem Interesse für Gemeindeangelegenheiten dem Geiste der Zeit nicht feindlich gesinnt sind, Männer, denen das Wohlergehen der Gemeinde das Ziel ihrer Wünsche und Bestrebungen ist. In unsrer intelligenten Gemeinde mit den so einsichtsvollen Mitgliedern ist kein Mangel an solchen. Sigmund Heumann. Frankreich. Paris, 26. März. (Privatmitth.) Die Alliance israflite universelle hat durch ihren Secretär Isidore Loeb ein Ci^-nair an die Vorsitzenden der Bezirks¬ und Localcomites versandt, worin zunächst gesagt wird: „Die Institutionen, welche unsere Gesellschaft in den verschiedenen Gegenden der Erde gegründet hat, haben nicht aufgehört, der Gegenstand unserer Bemühungen zu sein. Unsere Schulen in Afrika und im Orient blieben geöffnet. Der Eursus in der Vorbereitungsschule zu Paris ist keinen Augenblick, selbst während der Belagerung, unterbrochen worden. Die Einrichtungen der Ackerbauschule in Jaffa sind unter der Leitung unseres vortrefflichen Collegen, Herrn Charles Netter, fast vollendet. Die Bearbeitung des Bodens, der von der Negierung der Pforte so freigebig uns überlassen, hat begonnen. Der Unterricht in der Agricultur wird schon einigen in dieser Schule versammelten jungen Leuten ertheilt, und giebt uns diese Anstalt die schönsten Hoffnungen. Endlich besuchen die polnischen Waisenkinder, welche die Alliance isiasl. ausgenommen, die Schulen, die Ateliers, wo unsere Glaubensgenossen über sie wachen, und ihre Erziehung wird gleichmäßig geleitet." — Die Generalversammlung konnte selbstverständlich nicht gehalten und die halbjährigen Bulletins nicht ausgegeben werden. Der Reservefond mußte angegriffen werden, da die Beiträge nicht eingezogen werden konnten. Es ergeht daher an alle Eomites die Aufforderung, die Gelder einzusenden. So wünschenswerth dies ist, so möchten doch die inzwischen in Paris wieder eingetretenen Zustände die augenblickliche Erfüllung dieses an sich gerechten Verlangens nicht räthlich machen, bis Gesetz und Ordnung auch dort wieder ihre Herrschaft erlangt haben. Doiiaufürstenthümer. Bukarest, 18. März. (Privatmitth.) Das „Echo Danubien" fährt fort, den von uns in vor. Nummer analysirten Gesetzentwurf, dessen ganze Wucht gegen die Juden, die einheimischen wie die fremden, gerichtet ist, mit aller Energie zu bekämpfen. In seiner neuesten Nummer weist es nach, daß durch diesen abscheulichen, allen Rechts- und internationalen Grundsätzen widersprechenden Entwurf die rumänische Constitution, die doch unter der Garantie der Schutzmächte steht, verletzt wird. Es führt besonders folgende Artikel an: Art. 11. Alle Fremden, welche sich auf rumänischem Gebiete befinden, genießen den Schutz, welchen das Gesetz ihrer Person und ihrem Besitz im Allgemeinen i -A