Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 14 (4.4.1871)
- Date
- 1871-04-04
- Page
- Seite 275 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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275 gangen, lieber seine dortige Thätigkeit berichtet er an seine Aeltern, daß er am 23. Jan. in seinem Bestimmungsorte Versailles eingetrossen sei, worauf er sich sofort im Hauptquartier vorstellte, und von diesem an die einzelnen Regimenter und dann an die Divisionen gewiesen wurde. Die Aufnahme bei den betreffenden Eommqndeuren war eine vorzügliche, und er fand so allseitige Unterstützung, daß schon am 28. Jan. in der requirirten Versailler Synagoge der erste Gottesdienst der israelitischen Soldaten stattsinden konnte. Er hat bereits sechs Gottesdienste in Versailles und Meudon re. abgehaltcn, welchen über 500 Andächtige jedesmal beiwohnten. Auch ist Di-. Lewin seiner Aufgabe, in den Lazarethen die jüdischen Verwundeten und kranken zu unterstützen, möglichst nachgekommen. In der Stadtrerordnetcnsitznng in Posen am 8. März war der erste Gegenstand der Tagesordnung der Antrag des Magistrats, betr. das Ausscheiden des Herrn Stadtraths Mamroth. Herr Löwensohn checkte über diesen Antrag mit, daß Herr M. Mainroch den Magistrat ersucht habe, ihn wegen seines geschwächten Augenlichtes von seinem Amte als unbesoldeten Stadtrath zu entbinden. Ter Magistrat stellte den Antrag die Versammlung möge dies Gesuch genehmigen und Herrn Mamroth, welcher 20 Jahre lang mit vielen: Eifer seinem Berufe als Stadtverordneter obgelcgen hat, als Anerkennung dafür zum Stadtältesten ernennen. Tie Versammlung beschloß fast einstimmig gemäß dem Anträge des Magistrats. — Darauf machte der Vorsitzende die Mitthcilung, daß Herr Mamrorh der Commune 500 Thaler zu einer Stiftung überwiesen habe, deren kurzgcsaßte Statuten folgendermaßen lauten: 1) die Stadtrath M. Mamroth'sche Stiftung zur Unterstützung städtischer Subalternbeamtcn ist fundirt aus ein Capital von 500 Thlrn. 2j Den Vorstand bildet der Bürgermeister, dessen Stellvertreter und ein Mitglied des Magistrats. 3) Jedesmal nach Ablauf von zwei Jahren übernintmt der Vorstand die ausgelaufenen Zinsen, um solche demjenigen Beamten eiuzuhändigen, der solche am benöthigtcsten ist. Tie Unterstützung darf nicht gctheilt werden, und muß einer Person, deren Namen geheim zu halten ist, zufließen; inzwischen gestorbene Beamte können in ihren Erben berücksichtigt werden. Posen, den 22. Februar 1871. — Der Vorsitzende sprach im Namen der Versammlung den Dank für diese Stiftung aus. Fürth, im März. .Privatmitth.) Zu der in Nr. 6 d. A. Z. d. I. gegebenen Uebersicht der zur Unterstützung jüd. Stndirenden vorhandenen Veranstaltungen gehört auch die hiesige Riesserstiskung. Der Zweck derselben ist ein doppelter, Erhaltung des Andenkens an den für die Emancipation der Inden so hochverdienten Mann, und Unterstützung jüd. Stndirenden. Die zweite Vertheilung der Stipendien erfolgte am 22. April 1868, dem fünften Jahrestage des Verewigten, und es erhielten: 1 Jurist -10 fl. 2 Mediciner -10 u. 30 fl. 3 Philosophen je 30 fl. 5 Seminaristen je 20 fl. 1 Seminarist!7 fl. 30 Kr. ÜrTfL 3Ö1S Es wird nicht leicht eine andere Wohlchat derjenigen gleichkonnnen, hilfsbedürftigen jüdischen Jüngern der Wissenschaft so viel wie möglich helfen, strebsamen Geistern die erforderliche Ausbildung zu ermöglichen, und daß unter den Juden großes Interesse für höhere Bildung herrscht, ist durch die Statistik evident erwiesen. Somit sei denn auch die hiesige Ricsscrstiftung der Werktätigen Förderung aller Interessenten anss Angelegentlichste empfohlen. Vorstand der Collatur ist Rabbiner Dr. Löwy. Ad vocem Löwy sei auch erwähnt, daß derselbe in Folge seines hohen Alters seil Februar ds. Js. einen Substituten in der Person des Dr. Neubürger aus Dettingen bestellt hat, und wenn er auch als Rabbiner officiell noch im Amte ist, so doch von der Vornahme und Ausführung priesterlicher Functionen sich zurückziehen wird. Die Acquisition N's. soll eine befriedigende sein. Zur Friedensfeier wurde in den evangelischen und katholischen Kirchen Vayerrrs ein Trauer- und Dankgottesdienst angeordnet. Wir neigen uns der Ansicht hin, daß der Kirche eine Feier von außenher nicht aufgezwungen werden sollte, die aus freier Selbstbestimmung geschehen müßte. Wenn jedoch die Negierung die Abhaltung einer solchen kirchlichen Feier für nöthig befunden hätte, warum gedenkt man dann nicht auch der Synagogen? Fällt mir soeben ein, daß die Erwähnung der letzteren die Jgnorirung eines bei uns noch immer fcstgehaltcnen Princips wäre, dem Judenthum und jüd. Cultus den eigentlich religiösen