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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-04-04 · Heft 14 (4.4.1871) · p. Seite 272

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 14 (4.4.1871)
Date
1871-04-04
Page
Seite 272 (sequence 4)
Language
German
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272 Schülern zu lehren hat, und nur aus einem höheren Berständniß und umfassenderen Wissen vermag er den Schülern die rechte Bedeutung selbst nur der Elemente seineö Faches beizubringen. Der jüdische Religionslehrer muß daher ein gründliches Wissen alles dessen besitzen, waL zur Religion des Judenthums gehört; er muß die Grundlagen desselben in der Ursprache verstehen, mit seinem späteren Schriftthum bekannt sein, seine Geschichte kennen und in dem Bereiche seiner Satzungen zu Hause sein. Hierzu kommt nämlich das reale Verhältniß, daß er in vielen mittleren und allen kleineren Gemeinden das Cantoramt versieht und den Rabbiner vertritt, und hierdurch werden Anforderungen an ihn gestellt, die ein umfängliches Wissen erfordern. Ja, es ist sicher, daß gerade darum, weil eben ein sehr großer Theil unserer Glaubensgenossen in den zahllosen mittleren und kleineren Gemeinden leben, der jüdische Religionölehrersiand in unserer Zeit das wichtigste Organ für die Erhaltung des Judenthums und für die Verbreitung des jüdischen Wissens in den Gemeinden ist. Wir haben dies schon oft ausgesprochen und erwiesen. Um so notwendiger ist aber, daß der jüdische Religionslehrer eine ausreichende Vor- und Ausbildung erreiche, weil hieran das Maß seiner Wirksamkeit gebunden ist, und um diese zu erhalten, sind ausreichende Veranstaltungen nothwendig, denn eine beiläufige oder zufällige Erlangung des genügenden Wissens und der unumgänglichen Methodik reicht wahrlich nicht aus. Dies ist also das erste Moment, wo die Bedürfnißfrage garnicht zweifelhaft sein kann, und das hinreicht, um jüdische Lehrerseminare zur dringendsten Notwendigkeit zu machen. «Fortsetzung folgt). Was Härten die Inden in Elsaß und Deutsch- Lothringen zu thun? Man hat uns von mehreren Seiten den Wunsch geäußert, unsere Ansicht über die obige Frage darzulegen. Wir setzen voraus, daß unsre Glaubensgenossen in den beiden Provinzen ihre bisherige kirchliche Verfassung und die Besoldung ihrer EultuSbeamten, sowie die anderweitigen Zuschüsse aus den Staatsmitteln zu erhalten wünschen. Ueber die Stellung dieser Provinzen zum Reiche erwartet man in den nächsten Tagen eine Vorlage an den deutschen Reichstag. Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Verhältnisse der Juden in den beiden Provinzen können grundsätzlich nicht verändert werden, da das Bundesgesetz vom 3. Juli 1869 die völlige Gleichstellung garantirt. Trifft also unsre oben ausgesprochene Voraussetzung zu, so würden die Gemeinden beider Provinzen sich zu einer Petition an den BundeSrath und zugleich an den Reichstag vereinigen müssen, in welcher sie die Beibehaltung ihrer bisherigen kirchlichen Verfassung u. s. w. beanspruchen. Diese Petition müßte von einer kurzen Denkschrift begleitet sein, in welcher die französischen Gesetze und Reglements, diese ihre kirchliche Verfassung betreffend, ausgenommen wären. Gut wäre es, wenn zugleich die Modificationen ausgesprochen würden, welche durch die Trennung vom Centralconsistorium zu Paris nothwendig werden, und die entweder in der Selbstständigkeit jedes der drei Consistorien, oder in einer Consistorialcommission bestehen könnten, welche durch Delegirte der drei Consistorien gebildet würde. Wir glauben, daß der Zeitpunct hierfür gerade jetzt am angemessensten ist, bevor irgendwie die jetzige Verfassung unserer Glaubensgenossen angetastet oder Verfügungen darüber erlassen worden sind. Diese Petition dürfte aber nicht von den Consistorien ausgehen, weil man sie sonst lediglich pro domo halten könnte, sondern müßte von einer ziemlichen Anzahl Gemeinden selbst unterzeichnet sein. Es versteht sich von selbst, daß Niemand anders als unsere elsässischen Glaubensgenossen selbst diese Sache in die Hand nehmen und vertreten könnten. Sammlung für die durch den Krieg verunglückten Israeliten in Straßbnrg, Metz und den Landgemeinden des Elsaß und Lothringens. S. A. Grosser in Redewitz 5 fl., gleich 2 Thlr. 25 Sgr. 7 Pf.; von Moritz Kohner, Vorsteher der israelitischen Cultusgemcinde in Leipzig, als Ertrag einer Sammlung in dieser 300 Thlr. Gesammtsumme: 1181 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf. und 290 FrcS. — Die 300 Thlr. aus Leipzig sind bestimmt, vor Peßach noch vertheilt zu werden. Wir sandten zur Vertheilung in den Gemeinden der resp. Sprengel nach Straßburg 50 Thlr., Colmar 50 Thlr., Mühlhausen 50 Thlr., Belfort 30 Thlr., Weißenburg 20 Thlr., Metz 70 Thlr., Thionville 30 Thlr. Die Redaction. i

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